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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Sozialhilfeleistungen <strong>des</strong><br />

Fonds Soziales Wien<br />

Ablauforganisation<br />

am Beispiel ambulanter<br />

Dienste<br />

8.3 <strong>Der</strong> Wiener Stadtsenat teilte mit, dass die Methode <strong>des</strong> Case–Managements<br />

im Fonds Soziales Wien weiter ausgebaut werde. Dies solle im<br />

Sinne der Empfehlung <strong>des</strong> RH zu noch differenzierteren Bedarfsanalysen<br />

führen und die soziale Treffsicherheit weiter erhöhen.<br />

9 <strong>Der</strong> Fonds Soziales Wien informierte Interessenten in den Zentralstellen<br />

in Wien 3, Guglgasse, sowie in den acht regionalen Wiener Beratungszentren<br />

„Pflege und Betreuung zu Hause“ über Angebote ambulanter<br />

Dienste und finanzielle Förderungen.<br />

Eine interne Richtlinie <strong>des</strong> Fonds Soziales Wien regelte detailliert die<br />

Subjektförderung in der ambulanten Pflege und Betreuung.<br />

<strong>Der</strong> Förderungsprozess begann mit einer Bedarfsmeldung <strong>des</strong> Klienten.<br />

Die beim Erstkontakt vom Fonds erhobenen Stammdaten und Informationen<br />

wurden in ein Klientenverwaltungssystem eingegeben.<br />

Im Rahmen der persönlichen Beratung (Hausbesuch) erhoben die Mitarbeiter<br />

<strong>des</strong> Fonds mit dem Klienten den Pflege– bzw. den Betreuungsbedarf,<br />

erstellten den Förderungsantrag und errechneten den Kostenbeitrag<br />

<strong>des</strong> Klienten.<br />

Die Bewilligung der geförderten Leistung hatte seitens <strong>des</strong> Fonds innerhalb<br />

von zwei Werktagen an den Klienten bzw. <strong>des</strong>sen Sachwalter zu<br />

ergehen. Im Zeitraum Jänner 2008 bis November 2009 wurden von<br />

9.416 Förderanträgen 7.662 (entspricht rd. 81 %) innerhalb von zwei<br />

Werktagen bewilligt. Weitere 1.413 Förderanträge (entspricht rd. 15 %)<br />

wurden innerhalb von drei bis zehn Werktagen bewilligt.<br />

In der Folge organisierte der Fonds die im Fördervertrag festgelegten<br />

Betreuungsleistungen über eine von ihm anerkannte Organisation unter<br />

Bedachtnahme der Klientenwünsche. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen<br />

erfolgte zwischen dem Fonds und der anerkannten Organisation.<br />

<strong>Der</strong> Fonds stellte dem Klienten den ermittelten Kostenbeitrag<br />

in Rechnung.<br />

106 Wien 2010/2

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