Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Sozialhilfeleistungen <strong>des</strong><br />
Fonds Soziales Wien<br />
Ablauforganisation<br />
am Beispiel ambulanter<br />
Dienste<br />
8.3 <strong>Der</strong> Wiener Stadtsenat teilte mit, dass die Methode <strong>des</strong> Case–Managements<br />
im Fonds Soziales Wien weiter ausgebaut werde. Dies solle im<br />
Sinne der Empfehlung <strong>des</strong> RH zu noch differenzierteren Bedarfsanalysen<br />
führen und die soziale Treffsicherheit weiter erhöhen.<br />
9 <strong>Der</strong> Fonds Soziales Wien informierte Interessenten in den Zentralstellen<br />
in Wien 3, Guglgasse, sowie in den acht regionalen Wiener Beratungszentren<br />
„Pflege und Betreuung zu Hause“ über Angebote ambulanter<br />
Dienste und finanzielle Förderungen.<br />
Eine interne Richtlinie <strong>des</strong> Fonds Soziales Wien regelte detailliert die<br />
Subjektförderung in der ambulanten Pflege und Betreuung.<br />
<strong>Der</strong> Förderungsprozess begann mit einer Bedarfsmeldung <strong>des</strong> Klienten.<br />
Die beim Erstkontakt vom Fonds erhobenen Stammdaten und Informationen<br />
wurden in ein Klientenverwaltungssystem eingegeben.<br />
Im Rahmen der persönlichen Beratung (Hausbesuch) erhoben die Mitarbeiter<br />
<strong>des</strong> Fonds mit dem Klienten den Pflege– bzw. den Betreuungsbedarf,<br />
erstellten den Förderungsantrag und errechneten den Kostenbeitrag<br />
<strong>des</strong> Klienten.<br />
Die Bewilligung der geförderten Leistung hatte seitens <strong>des</strong> Fonds innerhalb<br />
von zwei Werktagen an den Klienten bzw. <strong>des</strong>sen Sachwalter zu<br />
ergehen. Im Zeitraum Jänner 2008 bis November 2009 wurden von<br />
9.416 Förderanträgen 7.662 (entspricht rd. 81 %) innerhalb von zwei<br />
Werktagen bewilligt. Weitere 1.413 Förderanträge (entspricht rd. 15 %)<br />
wurden innerhalb von drei bis zehn Werktagen bewilligt.<br />
In der Folge organisierte der Fonds die im Fördervertrag festgelegten<br />
Betreuungsleistungen über eine von ihm anerkannte Organisation unter<br />
Bedachtnahme der Klientenwünsche. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen<br />
erfolgte zwischen dem Fonds und der anerkannten Organisation.<br />
<strong>Der</strong> Fonds stellte dem Klienten den ermittelten Kostenbeitrag<br />
in Rechnung.<br />
106 Wien 2010/2