Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Finanzierung<br />
Wien vorhandene Krankenanstaltenstruktur von städtischen und nicht‑<br />
städtischen Spitälern bedingt.<br />
Folgende Tabelle zeigt die außerhalb der Fonds von Ländern und<br />
Gemeinden aufgebrachten Zuschüsse zur Betriebsabgangsdeckung:<br />
Tabelle 2: Außerhalb der Fonds bereitgestellte Finanzmittel zur<br />
Betriebsabgangsdeckung im Jahr 2007<br />
Tirol1) in % <strong>des</strong> Wien<br />
in 1.000 EUR Fondsvolumens<br />
2) in % <strong>des</strong><br />
in 1.000 EUR Fondsvolumens<br />
Beitrag Land<br />
Beitrag Gemeinde(n)<br />
6.394<br />
6.149<br />
1,1<br />
1,0<br />
897.427 63,6<br />
Summe 12.543 2,1 897.427 63,6<br />
1) ohne Gegenrechnung der Krankenanstalten mit positiven Betriebsergebnissen<br />
2) umfasst Transferzahlungen für den laufenden Betrieb, für Verwaltungskostenersätze an die Stadt Wien und<br />
für anteilige Pensionsausgaben der KAV‑Spitäler, Transferzahlungen an Ordensspitäler und die Betriebs‑<br />
abgangsdeckung für das Hanusch‑Krankenhaus<br />
Quellen: Amt der Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung, Abt. Krankenanstalten; Magistrat Wien, Abteilung Finanzen;<br />
Werte gerundet<br />
Während in Tirol lediglich eine Restbetriebsabgangsdeckung im Aus‑<br />
maß von rd. 2,1 % <strong>des</strong> Fondsvolumens außerhalb <strong>des</strong> Fonds finanziert<br />
wurde, stellte Wien zur Abdeckung der Betriebskosten von Fondskran‑<br />
kenanstalten Finanzmittel im Ausmaß von rd. 63,6 % <strong>des</strong> Fondsvolu‑<br />
mens außerhalb <strong>des</strong> WGF bereit.<br />
Die Finanzmittel für Investitionen in Fondskrankenanstalten wurden<br />
sowohl durch die Fonds als auch von Ländern, Gemeinden und Rechts‑<br />
trägern außerhalb <strong>des</strong> Fonds aufgebracht. Die dafür insgesamt zur<br />
Verfügung gestellten Mittel beliefen sich im Jahr 2007 in Tirol auf<br />
rd. 37,2 Mill. EUR und in Wien auf rd. 190,1 Mill. EUR. 3)<br />
3) inklusive Investitionszuschüsse für fünf an Fondskrankenanstalten angegliederte<br />
Geriatriezentren<br />
2.2 <strong>Der</strong> RH verwies darauf, dass mangels verbindlicher Regelungen die<br />
Finanzgebarung <strong>des</strong> WGF und TGF unterschiedlich gestaltet war. Die<br />
Finanzgebarung unterschied sich insbesondere durch die in Wien<br />
außerhalb <strong>des</strong> Fonds erfolgende Finanzierung der Betriebsabgänge.<br />
Damit stand dem WGF im Vergleich zum TGF eine erheblich gerin‑<br />
gere Lenkungsmasse gegenüber.<br />
146 Wien 2010/2