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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Finanzierung<br />

Wien vorhandene Krankenanstaltenstruktur von städtischen und nicht‑<br />

städtischen Spitälern bedingt.<br />

Folgende Tabelle zeigt die außerhalb der Fonds von Ländern und<br />

Gemeinden aufgebrachten Zuschüsse zur Betriebsabgangsdeckung:<br />

Tabelle 2: Außerhalb der Fonds bereitgestellte Finanzmittel zur<br />

Betriebsabgangsdeckung im Jahr 2007<br />

Tirol1) in % <strong>des</strong> Wien<br />

in 1.000 EUR Fondsvolumens<br />

2) in % <strong>des</strong><br />

in 1.000 EUR Fondsvolumens<br />

Beitrag Land<br />

Beitrag Gemeinde(n)<br />

6.394<br />

6.149<br />

1,1<br />

1,0<br />

897.427 63,6<br />

Summe 12.543 2,1 897.427 63,6<br />

1) ohne Gegenrechnung der Krankenanstalten mit positiven Betriebsergebnissen<br />

2) umfasst Transferzahlungen für den laufenden Betrieb, für Verwaltungskostenersätze an die Stadt Wien und<br />

für anteilige Pensionsausgaben der KAV‑Spitäler, Transferzahlungen an Ordensspitäler und die Betriebs‑<br />

abgangsdeckung für das Hanusch‑Krankenhaus<br />

Quellen: Amt der Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung, Abt. Krankenanstalten; Magistrat Wien, Abteilung Finanzen;<br />

Werte gerundet<br />

Während in Tirol lediglich eine Restbetriebsabgangsdeckung im Aus‑<br />

maß von rd. 2,1 % <strong>des</strong> Fondsvolumens außerhalb <strong>des</strong> Fonds finanziert<br />

wurde, stellte Wien zur Abdeckung der Betriebskosten von Fondskran‑<br />

kenanstalten Finanzmittel im Ausmaß von rd. 63,6 % <strong>des</strong> Fondsvolu‑<br />

mens außerhalb <strong>des</strong> WGF bereit.<br />

Die Finanzmittel für Investitionen in Fondskrankenanstalten wurden<br />

sowohl durch die Fonds als auch von Ländern, Gemeinden und Rechts‑<br />

trägern außerhalb <strong>des</strong> Fonds aufgebracht. Die dafür insgesamt zur<br />

Verfügung gestellten Mittel beliefen sich im Jahr 2007 in Tirol auf<br />

rd. 37,2 Mill. EUR und in Wien auf rd. 190,1 Mill. EUR. 3)<br />

3) inklusive Investitionszuschüsse für fünf an Fondskrankenanstalten angegliederte<br />

Geriatriezentren<br />

2.2 <strong>Der</strong> RH verwies darauf, dass mangels verbindlicher Regelungen die<br />

Finanzgebarung <strong>des</strong> WGF und TGF unterschiedlich gestaltet war. Die<br />

Finanzgebarung unterschied sich insbesondere durch die in Wien<br />

außerhalb <strong>des</strong> Fonds erfolgende Finanzierung der Betriebsabgänge.<br />

Damit stand dem WGF im Vergleich zum TGF eine erheblich gerin‑<br />

gere Lenkungsmasse gegenüber.<br />

146 Wien 2010/2

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