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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Wien<br />

Delogierungsprävention Sozialhilfe der Stadt Wien<br />

<strong>Bericht</strong>swesen<br />

Weitere Feststellungen<br />

28.1 Die Fachstelle für Wohnungssicherung verfasste für den Bereich der<br />

Privat– und Genossenschaftswohnungen <strong>Bericht</strong>e, die im Wesentlichen<br />

„Allgemeine Daten“ und die „Sozialstruktur der betreuten Klienten“<br />

enthielten.<br />

Für die <strong>Bericht</strong>e über die Sozialstruktur der betreuten Klienten wurden<br />

die Parameter Haushaltsgröße, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft<br />

und Einkommen der Klienten erhoben. Aufgrund dieser Auswertungen<br />

war erkennbar, dass eine besondere Gefährdung von Alleinerzieherinnen<br />

ohne Arbeitseinkommen bestand.<br />

Für den Bereich der Gemeindewohnungen lagen gleichwertige Auswertungen<br />

der Stadt Wien nicht vor.<br />

28.2 <strong>Der</strong> RH erachtete das <strong>Bericht</strong>swesen für verbesserungswürdig. Er empfahl<br />

der Stadt Wien, das <strong>Bericht</strong>swesen zu vereinheitlichen und das<br />

grundsätzlich aussagekräftigere <strong>Bericht</strong>swesen der Fachstelle für Wohnungssicherung<br />

für den Bereich der Privat– und Genossenschaftswohnungen<br />

auch auf die Gemeindewohnungen auszudehnen.<br />

28.3 Laut Mitteilung <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats werde im Rahmen <strong>des</strong> Projekts<br />

„Weiterentwicklung der Wiener Wohnungssicherung“ ein einheitliches<br />

Reporting mit Kennzahlen und Indikatoren angedacht.<br />

29 Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen:<br />

– die Zusammenfassung der Aufgaben der Delogierungsprävention<br />

in einer Organisation für alle Arten von Wohnungen;<br />

– die internen Kontrollen bei der Fachstelle für Wohnungssicherung<br />

und in den Delogierungspräventionsstellen.<br />

Wien 2010/2 121

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