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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Wien<br />

Reformpoolprojekte Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005<br />

mit Länderaspekten in Tirol und Wien<br />

Hinsichtlich der im Evaluierungsbericht erwähnten Leistungsverschie‑<br />

bung vom intra– in den extramuralen Bereich und deren Ausgleich im<br />

Sinne <strong>des</strong> Prinzips „Geld folgt Leistung“ kam es zu keiner abschließen‑<br />

den gemeinsamen Einschätzung durch Land und Sozialversicherung.<br />

25.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass bei Leistungsverschiebungsprojekten ein tat‑<br />

sächlicher Gewinn erst entsteht, wenn beim abgebenden Leistungs‑<br />

erbringer (der höhere Kosten als der neue Leistungserbringer hat) ein<br />

Ressourcenabbau erfolgt. Nur in diesem Fall wäre sichergestellt, dass<br />

keine teuren Doppelstrukturen entstehen, die in der Folge mehr Geld<br />

als die bisherige Form der Versorgung kosten. Durch dieses Reform‑<br />

poolprojekt wurde aufgezeigt, dass die Frage, ob tatsächlich eine Leis‑<br />

tungsverschiebung zwischen dem intra– und extramuralen Bereich<br />

stattgefunden hat, von den Kooperationspartnern (Land, Sozialversi‑<br />

cherung) unterschiedlich beurteilt werden kann.<br />

Er empfahl dem WGF und TGF, bei einer nachgewiesenen Leistungs‑<br />

verlagerung sicherzustellen, dass tatsächlich ein Ressourcenabbau<br />

beim abgebenden Leistungserbringer erfolgt, um Doppelstrukturen<br />

bzw. Überversorgungen zu verhindern.<br />

25.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats sei erst bei einem tatsächlichen<br />

Ressourcenabbau bei der leistungsabgebenden Stelle eine nachgewiesene<br />

Leistungsverlagerung eingetreten. Diese Linie werde auch in<br />

zukünftigen Diskussionen mit Sozialversicherungsträgern weiter verfolgt.<br />

Integrierte Versorgung von Schlaganfallpatienten in Wien<br />

26.1 Durch dieses Reformpoolprojekt sollte u.a. die Schlaganfallerkennung<br />

im Notfallmanagement erhöht sowie mehr Schlaganfallpatienten in<br />

kürzerer Zeit an Stroke Units 1) gebracht werden und damit eine opti‑<br />

male Behandlung und Frührehabilitation bereits im Krankenhaus gesi‑<br />

chert werden. Rehabilitationsanträge sollten rechtzeitig im Kranken‑<br />

haus gestellt werden und so ein Anschlussheilverfahren ohne Wartezeit<br />

begonnen werden.<br />

1) Stroke Units sind Spezialstationen zur Behandlung von Schlaganfallpatienten, in<br />

welchen die Patienten interdisziplinär betreut werden und Untersuchungen rund<br />

um die Uhr möglich sind.<br />

Wien 2010/2 171

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