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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Themen <strong>des</strong> Prüfungsverlangens<br />

Wien<br />

Die Strom– und Gasbezüge <strong>des</strong> Magistrats der Stadt Wien sowie der<br />

Unternehmen Wiener Krankenanstaltenverbund und Wiener Wohnen<br />

basierten auf Lieferverträgen, die noch vor der Energiemarktliberalisierung<br />

abgeschlossen worden waren. Ökologische Aspekte wurden bei<br />

der Energiebeschaffung nicht berücksichtigt. (TZ 32, 34)<br />

Gebührenhaushalte Kanal, Wasser, Abfall<br />

Stadt Wien; Wasser–, Kanal– und<br />

Müllgebühren sowie Energiepreise<br />

In den Jahren 2005 bis 2007 erzielte die Stadt Wien Überschüsse aus<br />

den Gebührenhaushalten der Wien Kanal (95,45 Mill. EUR), der Wasserwerke<br />

(191,07 Mill. EUR) und dem Teilbereich Abfallwirtschaft<br />

(101,68 Mill. EUR), die dem allgemeinen Haushalt zugeführt wurden.<br />

Zweckgebundene Rücklagen für künftige Investitionen wurden nicht<br />

gebildet. (TZ 37 bis 39)<br />

<strong>Der</strong> Betrieb einer Kläranlage und einer Müllverbrennungsanlage wurde<br />

über Tochterunternehmen abgewickelt, die größtenteils fremdfinanziert<br />

waren. Da der gesamte Betriebsaufwand von der Wien Kanal und dem<br />

Teilbereich Abfallwirtschaft zu tragen war, wurde der Gebührenzahler<br />

— trotz der Erzielung von Überschüssen — mit zusätzlichen Fremdkapitalkosten<br />

belastet. (TZ 37, 39)<br />

Den aus der Cross–Border–Leasing–Transaktion „Wien Kanal“ lukrierten<br />

Nettobarwertvorteil vereinnahmte die Stadt Wien im allgemeinen<br />

Haushalt, die Leasingraten mussten jedoch vom Gebührenhaushalt<br />

der Wien Kanal getragen werden. (TZ 37)<br />

Für die im Zeitraum 2005 bis 2007 festgelegten Kanal–, Wasser– und<br />

Abfallgebühren der Stadt Wien lagen keine schlüssigen Kostenkalkulationen<br />

vor. Ein Vergleich der Kostendeckungsgrade auf Basis der<br />

Voranschlagswerte mit jenen der Rechnungsabschlüsse ergab hohe<br />

Abweichungen. (TZ 43)<br />

Fernwärmenutzung bei Wohnhausanlagen von Wiener Wohnen<br />

Zwecks Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile für die Mieter verpflichtete<br />

sich Wiener Wohnen vertraglich als Lieferant für Warmwasser. Tatsächlich<br />

wurden die Wärmelieferungen für Warmwasser von der Fernwärme<br />

Wien im Namen und für Rechnung von Wiener Wohnen durchgeführt.<br />

Eine vertragliche Grundlage für die Vorlieferung der Wärme war in den<br />

diesbezüglichen Verträgen nicht enthalten. (TZ 48)<br />

Wien 2010/2 85

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