Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Themen <strong>des</strong> Prüfungsverlangens<br />
Wien<br />
Die Strom– und Gasbezüge <strong>des</strong> Magistrats der Stadt Wien sowie der<br />
Unternehmen Wiener Krankenanstaltenverbund und Wiener Wohnen<br />
basierten auf Lieferverträgen, die noch vor der Energiemarktliberalisierung<br />
abgeschlossen worden waren. Ökologische Aspekte wurden bei<br />
der Energiebeschaffung nicht berücksichtigt. (TZ 32, 34)<br />
Gebührenhaushalte Kanal, Wasser, Abfall<br />
Stadt Wien; Wasser–, Kanal– und<br />
Müllgebühren sowie Energiepreise<br />
In den Jahren 2005 bis 2007 erzielte die Stadt Wien Überschüsse aus<br />
den Gebührenhaushalten der Wien Kanal (95,45 Mill. EUR), der Wasserwerke<br />
(191,07 Mill. EUR) und dem Teilbereich Abfallwirtschaft<br />
(101,68 Mill. EUR), die dem allgemeinen Haushalt zugeführt wurden.<br />
Zweckgebundene Rücklagen für künftige Investitionen wurden nicht<br />
gebildet. (TZ 37 bis 39)<br />
<strong>Der</strong> Betrieb einer Kläranlage und einer Müllverbrennungsanlage wurde<br />
über Tochterunternehmen abgewickelt, die größtenteils fremdfinanziert<br />
waren. Da der gesamte Betriebsaufwand von der Wien Kanal und dem<br />
Teilbereich Abfallwirtschaft zu tragen war, wurde der Gebührenzahler<br />
— trotz der Erzielung von Überschüssen — mit zusätzlichen Fremdkapitalkosten<br />
belastet. (TZ 37, 39)<br />
Den aus der Cross–Border–Leasing–Transaktion „Wien Kanal“ lukrierten<br />
Nettobarwertvorteil vereinnahmte die Stadt Wien im allgemeinen<br />
Haushalt, die Leasingraten mussten jedoch vom Gebührenhaushalt<br />
der Wien Kanal getragen werden. (TZ 37)<br />
Für die im Zeitraum 2005 bis 2007 festgelegten Kanal–, Wasser– und<br />
Abfallgebühren der Stadt Wien lagen keine schlüssigen Kostenkalkulationen<br />
vor. Ein Vergleich der Kostendeckungsgrade auf Basis der<br />
Voranschlagswerte mit jenen der Rechnungsabschlüsse ergab hohe<br />
Abweichungen. (TZ 43)<br />
Fernwärmenutzung bei Wohnhausanlagen von Wiener Wohnen<br />
Zwecks Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile für die Mieter verpflichtete<br />
sich Wiener Wohnen vertraglich als Lieferant für Warmwasser. Tatsächlich<br />
wurden die Wärmelieferungen für Warmwasser von der Fernwärme<br />
Wien im Namen und für Rechnung von Wiener Wohnen durchgeführt.<br />
Eine vertragliche Grundlage für die Vorlieferung der Wärme war in den<br />
diesbezüglichen Verträgen nicht enthalten. (TZ 48)<br />
Wien 2010/2 85