Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Fernwärmenutzung bei Wohnhausanlagen<br />
von Wiener Wohnen<br />
Großkundenlieferung<br />
an Wiener Wohnen<br />
50.1 Die Fernwärme Wien verrechnete die Wasserbereitungswärme weiterhin<br />
direkt den Mietern zusammen mit der Raumheizungswärme. In den<br />
Rechnungen war lediglich der betreffende Anteil mit dem ermäßigten<br />
Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und mit dem Vermerk „namens und<br />
für Rechnung der Hausverwaltung“ versehen. Wiener Wohnen bekam<br />
am Jahresende eine Rechnung von der Fernwärme Wien über die ihren<br />
Mietern verrechnete gesamte Wärmemenge zur Wassererwärmung, und<br />
zwar mit dem auch den Mietern verrechneten Preis, jedoch mit einem<br />
20 % Mehrwertsteuersatz versehen. Da die Fernwärme Wien die Zahlungen<br />
der Mieter einbehalten hatte, überwies Wiener Wohnen nur<br />
den Differenzbetrag in Höhe von 10 % Mehrwertsteuer, unabhängig<br />
davon, ob und inwieweit die einzelnen Mieter ihre jeweiligen Rechnungen<br />
bezahlt hatten.<br />
50.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass das Ausfallsrisiko für die einzelnen<br />
Zahlungen der Mieter — ungeachtet der nunmehrigen Lieferantenstellung<br />
von Wiener Wohnen — bei der Fernwärme Wien verblieb. Seiner<br />
Ansicht nach diente die Konstruktion der „Dreierverträge“ dazu,<br />
den Mietern von Wiener Wohnen einen Steuervorteil zu verschaffen,<br />
ohne dass Wiener Wohnen tatsächlich eine fernwärmebezogene Lieferantentätigkeit<br />
ausüben wollte.<br />
51.1 Bei 33 Wohnhausanlagen waren die Mieter nicht direkte Vertragspartner<br />
der Fernwärme Wien. In diesen Fällen belieferte die Fernwärme<br />
Wien mittels eines Großkundenvertrags Wiener Wohnen als Hauseigentümer,<br />
die sodann ihrerseits als direkter Wärmelieferant der einzelnen<br />
Mieter auftrat. Diese Vertragsform wurde bei jenen Wohnobjekten<br />
gewählt, wo Wiener Wohnen die Mieter schon vor dem Anschluss <strong>des</strong><br />
jeweiligen Hauses an die Fernwärme mittels einer zentralen Heizungsanlage<br />
und eines anderen Energieträgers mit Wärme beliefert hatte.<br />
Die Zählerablesung und Verrechnung für diese Wärmelieferungen hatte<br />
Wiener Wohnen an eine Tochtergesellschaft der Wien Energie ausgelagert.<br />
Für die Zählerablesungen und Verrechnungstätigkeiten musste<br />
Wiener Wohnen jährlich 138.000 EUR bezahlen, die allerdings nicht<br />
auf die einzelnen Fernwärmebezieher überwälzt wurden. Im Unterschied<br />
zum Großteil der Wohnhausanlagen, deren Mieter von der Fernwärme<br />
Wien direkt mit Wärme beliefert wurden, war Wiener Wohnen<br />
bei Großkundenlieferungen für einen Teil der Servicetätigkeiten selbst<br />
zuständig.<br />
76 Wien 2010/2