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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Fernwärmenutzung bei Wohnhausanlagen<br />

von Wiener Wohnen<br />

Großkundenlieferung<br />

an Wiener Wohnen<br />

50.1 Die Fernwärme Wien verrechnete die Wasserbereitungswärme weiterhin<br />

direkt den Mietern zusammen mit der Raumheizungswärme. In den<br />

Rechnungen war lediglich der betreffende Anteil mit dem ermäßigten<br />

Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und mit dem Vermerk „namens und<br />

für Rechnung der Hausverwaltung“ versehen. Wiener Wohnen bekam<br />

am Jahresende eine Rechnung von der Fernwärme Wien über die ihren<br />

Mietern verrechnete gesamte Wärmemenge zur Wassererwärmung, und<br />

zwar mit dem auch den Mietern verrechneten Preis, jedoch mit einem<br />

20 % Mehrwertsteuersatz versehen. Da die Fernwärme Wien die Zahlungen<br />

der Mieter einbehalten hatte, überwies Wiener Wohnen nur<br />

den Differenzbetrag in Höhe von 10 % Mehrwertsteuer, unabhängig<br />

davon, ob und inwieweit die einzelnen Mieter ihre jeweiligen Rechnungen<br />

bezahlt hatten.<br />

50.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass das Ausfallsrisiko für die einzelnen<br />

Zahlungen der Mieter — ungeachtet der nunmehrigen Lieferantenstellung<br />

von Wiener Wohnen — bei der Fernwärme Wien verblieb. Seiner<br />

Ansicht nach diente die Konstruktion der „Dreierverträge“ dazu,<br />

den Mietern von Wiener Wohnen einen Steuervorteil zu verschaffen,<br />

ohne dass Wiener Wohnen tatsächlich eine fernwärmebezogene Lieferantentätigkeit<br />

ausüben wollte.<br />

51.1 Bei 33 Wohnhausanlagen waren die Mieter nicht direkte Vertragspartner<br />

der Fernwärme Wien. In diesen Fällen belieferte die Fernwärme<br />

Wien mittels eines Großkundenvertrags Wiener Wohnen als Hauseigentümer,<br />

die sodann ihrerseits als direkter Wärmelieferant der einzelnen<br />

Mieter auftrat. Diese Vertragsform wurde bei jenen Wohnobjekten<br />

gewählt, wo Wiener Wohnen die Mieter schon vor dem Anschluss <strong>des</strong><br />

jeweiligen Hauses an die Fernwärme mittels einer zentralen Heizungsanlage<br />

und eines anderen Energieträgers mit Wärme beliefert hatte.<br />

Die Zählerablesung und Verrechnung für diese Wärmelieferungen hatte<br />

Wiener Wohnen an eine Tochtergesellschaft der Wien Energie ausgelagert.<br />

Für die Zählerablesungen und Verrechnungstätigkeiten musste<br />

Wiener Wohnen jährlich 138.000 EUR bezahlen, die allerdings nicht<br />

auf die einzelnen Fernwärmebezieher überwälzt wurden. Im Unterschied<br />

zum Großteil der Wohnhausanlagen, deren Mieter von der Fernwärme<br />

Wien direkt mit Wärme beliefert wurden, war Wiener Wohnen<br />

bei Großkundenlieferungen für einen Teil der Servicetätigkeiten selbst<br />

zuständig.<br />

76 Wien 2010/2

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