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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Wien<br />

Unternehmenskonzept TINA VIENNA Urban Technologies<br />

and Strategies GmbH<br />

Geschäftsführerverträge<br />

Stellenbesetzungsgesetz<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, eine mehrjährige Finanzplanung für die Erbringung<br />

<strong>des</strong> Leistungsauftrags über den gesamten Leistungszeitraum zu erstellen.<br />

Diese sollte auch das notwendige Personal und die erforderlichen<br />

Investitionen beinhalten.<br />

5.3 Laut Stellungnahme der TINA VIENNA sei die Gesamtsumme <strong>des</strong> Leistungsauftrags<br />

betreffend den neuen Tätigkeitsbereich über drei Jahre<br />

anhand der geplanten Aufwendungen 2009 — umgelegt auf die Jahre<br />

2010 und 2011 — kalkuliert, errechnet und dem Lenkungsausschuss<br />

im November 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt worden. In dieser<br />

Planung sei ebenfalls der für diese Tätigkeit erforderliche Personalaufwand<br />

mitkalkuliert worden. In dieser Sitzung wurde ferner das Budget<br />

für 2009 beschlossen.<br />

Weiters lege die Geschäftsführung dem Lenkungsausschuss aus Gründen<br />

der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit das Budget<br />

jeweils für ein Jahr im Vorhinein zur Abstimmung und Beschlussfassung<br />

vor.<br />

6.1 Gemäß dem Bun<strong>des</strong>gesetz über die Transparenz bei der Stellenbesetzung<br />

im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz)<br />

hat der Besetzung von Mitgliedern <strong>des</strong> Leitungsorgans von Unternehmen<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer),<br />

die der Kontrolle <strong>des</strong> RH unterliegen, eine öffentliche Ausschreibung<br />

voranzugehen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein<br />

transparentes Bestellungsverfahren erfolgt, in <strong>des</strong>sen Rahmen die am<br />

besten geeignete Person gefunden wird.<br />

Die TINA VIENNA unterlag als 100 %–Tochtergesellschaft der Wien<br />

Holding dem Stellenbesetzungsgesetz. Den Besetzungen der Leitungsfunktionen<br />

gingen keine Ausschreibungen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz<br />

voraus.<br />

Ein Geschäftsführer war Dienstnehmer der Wien Holding GmbH. Mit<br />

der Übertragung der Geschäftsführertätigkeit wurde sein Dienstvertrag<br />

angepasst. Die Wien Holding GmbH und die TINA VIENNA schlossen<br />

danach eine Vereinbarung, wonach 50 % der Gehaltskosten <strong>des</strong> Dienstnehmers<br />

von der Wien Holding GmbH an die TINA VIENNA weiter zu<br />

verrechnen waren. Erfolgsprämien gewährte die TINA VIENNA. Ein<br />

Geschäftsführervertrag mit der TINA VIENNA lag nicht vor.<br />

Wien 2010/2 219

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