Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Wien<br />
Unternehmenskonzept TINA VIENNA Urban Technologies<br />
and Strategies GmbH<br />
Geschäftsführerverträge<br />
Stellenbesetzungsgesetz<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, eine mehrjährige Finanzplanung für die Erbringung<br />
<strong>des</strong> Leistungsauftrags über den gesamten Leistungszeitraum zu erstellen.<br />
Diese sollte auch das notwendige Personal und die erforderlichen<br />
Investitionen beinhalten.<br />
5.3 Laut Stellungnahme der TINA VIENNA sei die Gesamtsumme <strong>des</strong> Leistungsauftrags<br />
betreffend den neuen Tätigkeitsbereich über drei Jahre<br />
anhand der geplanten Aufwendungen 2009 — umgelegt auf die Jahre<br />
2010 und 2011 — kalkuliert, errechnet und dem Lenkungsausschuss<br />
im November 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt worden. In dieser<br />
Planung sei ebenfalls der für diese Tätigkeit erforderliche Personalaufwand<br />
mitkalkuliert worden. In dieser Sitzung wurde ferner das Budget<br />
für 2009 beschlossen.<br />
Weiters lege die Geschäftsführung dem Lenkungsausschuss aus Gründen<br />
der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit das Budget<br />
jeweils für ein Jahr im Vorhinein zur Abstimmung und Beschlussfassung<br />
vor.<br />
6.1 Gemäß dem Bun<strong>des</strong>gesetz über die Transparenz bei der Stellenbesetzung<br />
im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz)<br />
hat der Besetzung von Mitgliedern <strong>des</strong> Leitungsorgans von Unternehmen<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer),<br />
die der Kontrolle <strong>des</strong> RH unterliegen, eine öffentliche Ausschreibung<br />
voranzugehen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein<br />
transparentes Bestellungsverfahren erfolgt, in <strong>des</strong>sen Rahmen die am<br />
besten geeignete Person gefunden wird.<br />
Die TINA VIENNA unterlag als 100 %–Tochtergesellschaft der Wien<br />
Holding dem Stellenbesetzungsgesetz. Den Besetzungen der Leitungsfunktionen<br />
gingen keine Ausschreibungen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz<br />
voraus.<br />
Ein Geschäftsführer war Dienstnehmer der Wien Holding GmbH. Mit<br />
der Übertragung der Geschäftsführertätigkeit wurde sein Dienstvertrag<br />
angepasst. Die Wien Holding GmbH und die TINA VIENNA schlossen<br />
danach eine Vereinbarung, wonach 50 % der Gehaltskosten <strong>des</strong> Dienstnehmers<br />
von der Wien Holding GmbH an die TINA VIENNA weiter zu<br />
verrechnen waren. Erfolgsprämien gewährte die TINA VIENNA. Ein<br />
Geschäftsführervertrag mit der TINA VIENNA lag nicht vor.<br />
Wien 2010/2 219