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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Wien<br />

Schuldnerberatung Sozialhilfe der Stadt Wien<br />

Ausgabenentwicklung<br />

und Finanzierung<br />

20.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats werde sowohl mit dem<br />

AMS als auch mit Arbeitgebern eine verstärkte Zusammenarbeit mit<br />

dem Ziel angestrebt, dass Schulden ein möglichst geringes Vermittlungshindernis<br />

darstellen bzw. so wenig wie möglich den Arbeitsplatz<br />

gefährden.<br />

21.1 Ausgabenentwicklung und Finanzierung der Schuldnerberatung stellten<br />

sich wie folgt dar:<br />

2005 2006 2007 2008<br />

in EUR<br />

Ausgaben 539.399 1.461.894 1.554.669 2.042.867<br />

Einnahmen<br />

AMS – 346.100 475.310 801.661<br />

MA 5 – 94.475 94.475 94.475<br />

Fonds Soziales Wien 539.399 1.021.319 984.884 1.146.731<br />

Die Ausgaben der Schuldnerberatung hatten sich von 2005 bis 2008<br />

nahezu vervierfacht. Dies war einerseits auf die Ende 2006 erfolgte<br />

Fusion der damaligen Schuldnerberatung der Stadt Wien mit der damaligen<br />

Kredit– und Wiedergutmachungshilfe der Dr. Christian Broda und<br />

Dr. Elisabeth Schilder Initiative zurückzuführen. Andererseits stockte<br />

die Schuldnerberatung nach massiver Kritik — u.a. vom Kontrollamt<br />

der Stadt Wien — an den langen Wartezeiten ihr Personal auf (um<br />

zehn auf 35 Mitarbeiter). Dies führte auch zu einer deutlichen Reduktion<br />

bei den Wartezeiten.<br />

Nach der Fusion kamen die Subventionen <strong>des</strong> AMS seit 2006 der nunmehrigen<br />

Schuldnerberatung zugute und wurden auf einen Finanzierungsanteil<br />

von zuletzt 40 % angehoben. Eine aussagekräftige mittelfristige<br />

Finanzplanung lag nicht vor.<br />

21.2 <strong>Der</strong> RH bewertete die stärkere Einbeziehung <strong>des</strong> AMS im Sinne einer<br />

Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Beteiligten im Sozialsystem<br />

als zweckmäßig.<br />

Er erachtete eine mittelfristige Finanzplanung auch für die Schuldnerberatung<br />

als erforderlich und empfahl, eine solche zu erarbeiten.<br />

Wien 2010/2 115

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