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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Schuldnerberatung<br />

Weitere Feststellungen<br />

Delogierungsprävention<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

21.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats werde eine mittelfristige<br />

Finanzplanung als zweckmäßig angesehen. Die Umsetzung könne allerdings<br />

nur unter Berücksichtigung der Finanzplanung <strong>des</strong> Fonds Soziales<br />

Wien sowie der Gesamtgebarung der Stadt Wien erfolgen.<br />

22 Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen:<br />

– die Weiterentwicklung der IT–Systeme bzw. Anwendungen insbesondere<br />

für Verlaufskontrollen,<br />

– die Kontrolle der Schuldnerberatung und<br />

– das <strong>Bericht</strong>swesen der Schuldnerberatung Wien, welches an jenes<br />

der Dachorganisation der österreichischen Schuldnerberatung, u.a.<br />

hinsichtlich der Verschuldungsursache angeglichen wurde.<br />

23 Im Rahmen der Delogierungsprävention soll Personen geholfen werden,<br />

die akut vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind.<br />

Aufgrund § 33a Mietrechtsgesetz ist je<strong>des</strong> Bezirksgericht verpflichtet,<br />

die Gemeinde zu benachrichtigen, sobald ein auf Räumung von<br />

Wohnungen abzielen<strong>des</strong> Verfahren eingeleitet oder ein Räumungsvergleich<br />

abgeschlossen wird. Die jeweilige Gemeinde kann soziale Institutionen,<br />

die Hilfeleistungen bei drohendem Wohnungsverlust oder<br />

Obdachlosigkeit erbringen, darüber informieren.<br />

Gemäß § 569 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz<br />

ist eine Ausfertigung <strong>des</strong> Beschlusses, womit die zwangsweise Räumung<br />

von Wohnungen bewilligt wurde, den Behörden zuzustellen.<br />

Diese sind berufen, Fürsorgemaßnahmen für Obdachlose einzuleiten.<br />

Als lan<strong>des</strong>gesetzliche Grundlage für die Delogierungsprävention kam<br />

§ 22 Abs. 2 Z 4 Wiener Sozialhilfegesetz in Betracht, durch den „allgemeine<br />

und spezielle Beratungsdienste“ als soziale Dienste eingerichtet<br />

wurden.<br />

116 Wien 2010/2

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