Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Schuldnerberatung<br />
Weitere Feststellungen<br />
Delogierungsprävention<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
21.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats werde eine mittelfristige<br />
Finanzplanung als zweckmäßig angesehen. Die Umsetzung könne allerdings<br />
nur unter Berücksichtigung der Finanzplanung <strong>des</strong> Fonds Soziales<br />
Wien sowie der Gesamtgebarung der Stadt Wien erfolgen.<br />
22 Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen:<br />
– die Weiterentwicklung der IT–Systeme bzw. Anwendungen insbesondere<br />
für Verlaufskontrollen,<br />
– die Kontrolle der Schuldnerberatung und<br />
– das <strong>Bericht</strong>swesen der Schuldnerberatung Wien, welches an jenes<br />
der Dachorganisation der österreichischen Schuldnerberatung, u.a.<br />
hinsichtlich der Verschuldungsursache angeglichen wurde.<br />
23 Im Rahmen der Delogierungsprävention soll Personen geholfen werden,<br />
die akut vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind.<br />
Aufgrund § 33a Mietrechtsgesetz ist je<strong>des</strong> Bezirksgericht verpflichtet,<br />
die Gemeinde zu benachrichtigen, sobald ein auf Räumung von<br />
Wohnungen abzielen<strong>des</strong> Verfahren eingeleitet oder ein Räumungsvergleich<br />
abgeschlossen wird. Die jeweilige Gemeinde kann soziale Institutionen,<br />
die Hilfeleistungen bei drohendem Wohnungsverlust oder<br />
Obdachlosigkeit erbringen, darüber informieren.<br />
Gemäß § 569 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz<br />
ist eine Ausfertigung <strong>des</strong> Beschlusses, womit die zwangsweise Räumung<br />
von Wohnungen bewilligt wurde, den Behörden zuzustellen.<br />
Diese sind berufen, Fürsorgemaßnahmen für Obdachlose einzuleiten.<br />
Als lan<strong>des</strong>gesetzliche Grundlage für die Delogierungsprävention kam<br />
§ 22 Abs. 2 Z 4 Wiener Sozialhilfegesetz in Betracht, durch den „allgemeine<br />
und spezielle Beratungsdienste“ als soziale Dienste eingerichtet<br />
wurden.<br />
116 Wien 2010/2