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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Wien<br />

Reformpoolprojekte Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005<br />

mit Länderaspekten in Tirol und Wien<br />

Verrechnung ausländischer Gastpatienten<br />

Allgemeines<br />

Nach Fertigstellung und Online–Schaltung wies die Informationsplatt‑<br />

form Fehler, beispielsweise in der Suchfunktion, auf. Sie wurde daher<br />

im September 2008 offline gestellt und das Teilprojekt als beendet<br />

erklärt. Die tatsächlichen Projektkosten für die Informationsplattform<br />

betrugen rd. 286.000 EUR, davon waren rd. 105.500 EUR Reformpool‑<br />

mittel. Weitere Mittel für dieses Projekt konnten nicht mehr aufge‑<br />

bracht werden.<br />

27.2 Das Teilprojekt wurde ohne Erfolg beendet, weil der damit verbundene<br />

technische und redaktionelle Aufwand deutlich unterschätzt wurde.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem WGF und TGF, Projekte, bei denen von Beginn<br />

an massive Probleme auftreten, rechtzeitig abzubrechen, um den ver‑<br />

lorenen Aufwand möglichst gering zu halten.<br />

27.3 <strong>Der</strong> Wiener Stadtsenat teilte die Ansicht <strong>des</strong> RH, dass Projekte, die von<br />

Beginn an massive Probleme verursachen, aus Kosten–Nutzen–Erwägungen<br />

rechtzeitig abgebrochen werden sollten. Im konkreten Fall sei<br />

festzuhalten, dass die auftretenden Probleme zunächst als projektimmanent<br />

und technisch lösbar gesehen wurden. Sobald sich abgezeichnet<br />

habe, dass das Projekt in der geplanten Form nicht mehr durchführbar<br />

war, sei es trotz Widerstands einiger Projektpartner beendet worden.<br />

28 Die Reformvereinbarung 2005 regelte die Zuständigkeit für die Leis‑<br />

tungserbringung von Krankenanstalten an ausländischen sozialversi‑<br />

cherten Gastpatienten (Gastpatienten) 1) und übertrug die Verrechnung<br />

der dafür angefallenen Kosten den LGF. Im Falle einer Behandlung<br />

solcher Patienten erstattete der ausländische Versicherungsträger Ent‑<br />

gelte.<br />

1) Art. 39 der Reformvereinbarung 2005 verwendet den Begriff „Ausländischer<br />

Anspruchsberechtigter“<br />

Kostenerstattungsverfahren im Wege der ausländischen Versicherungs‑<br />

träger fanden zwischen den zuständigen Behörden in Österreich und<br />

den EU–Mitgliedstaaten und EWR–Staaten sowie zwischen Österreich<br />

und sieben weiteren Staaten statt. 2)<br />

2) Ohne entsprechende zwischenstaatliche oder überstaatliche Rechtsgrundlage war<br />

keine Kostenerstattung im Wege von ausländischen Versicherungsträgern vorge‑<br />

sehen. Nicht anspruchsberechtigte ausländische Patienten hatten im Falle einer<br />

Behandlung in einer österreichischen Fondskrankenanstalt die Kosten selbst zu tra‑<br />

gen und dem Krankenanstaltenträger zu bezahlen.<br />

Wien 2010/2 173

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