Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Wien<br />
Reformpoolprojekte Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005<br />
mit Länderaspekten in Tirol und Wien<br />
Verrechnung ausländischer Gastpatienten<br />
Allgemeines<br />
Nach Fertigstellung und Online–Schaltung wies die Informationsplatt‑<br />
form Fehler, beispielsweise in der Suchfunktion, auf. Sie wurde daher<br />
im September 2008 offline gestellt und das Teilprojekt als beendet<br />
erklärt. Die tatsächlichen Projektkosten für die Informationsplattform<br />
betrugen rd. 286.000 EUR, davon waren rd. 105.500 EUR Reformpool‑<br />
mittel. Weitere Mittel für dieses Projekt konnten nicht mehr aufge‑<br />
bracht werden.<br />
27.2 Das Teilprojekt wurde ohne Erfolg beendet, weil der damit verbundene<br />
technische und redaktionelle Aufwand deutlich unterschätzt wurde.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem WGF und TGF, Projekte, bei denen von Beginn<br />
an massive Probleme auftreten, rechtzeitig abzubrechen, um den ver‑<br />
lorenen Aufwand möglichst gering zu halten.<br />
27.3 <strong>Der</strong> Wiener Stadtsenat teilte die Ansicht <strong>des</strong> RH, dass Projekte, die von<br />
Beginn an massive Probleme verursachen, aus Kosten–Nutzen–Erwägungen<br />
rechtzeitig abgebrochen werden sollten. Im konkreten Fall sei<br />
festzuhalten, dass die auftretenden Probleme zunächst als projektimmanent<br />
und technisch lösbar gesehen wurden. Sobald sich abgezeichnet<br />
habe, dass das Projekt in der geplanten Form nicht mehr durchführbar<br />
war, sei es trotz Widerstands einiger Projektpartner beendet worden.<br />
28 Die Reformvereinbarung 2005 regelte die Zuständigkeit für die Leis‑<br />
tungserbringung von Krankenanstalten an ausländischen sozialversi‑<br />
cherten Gastpatienten (Gastpatienten) 1) und übertrug die Verrechnung<br />
der dafür angefallenen Kosten den LGF. Im Falle einer Behandlung<br />
solcher Patienten erstattete der ausländische Versicherungsträger Ent‑<br />
gelte.<br />
1) Art. 39 der Reformvereinbarung 2005 verwendet den Begriff „Ausländischer<br />
Anspruchsberechtigter“<br />
Kostenerstattungsverfahren im Wege der ausländischen Versicherungs‑<br />
träger fanden zwischen den zuständigen Behörden in Österreich und<br />
den EU–Mitgliedstaaten und EWR–Staaten sowie zwischen Österreich<br />
und sieben weiteren Staaten statt. 2)<br />
2) Ohne entsprechende zwischenstaatliche oder überstaatliche Rechtsgrundlage war<br />
keine Kostenerstattung im Wege von ausländischen Versicherungsträgern vorge‑<br />
sehen. Nicht anspruchsberechtigte ausländische Patienten hatten im Falle einer<br />
Behandlung in einer österreichischen Fondskrankenanstalt die Kosten selbst zu tra‑<br />
gen und dem Krankenanstaltenträger zu bezahlen.<br />
Wien 2010/2 173