Download der Chronik als PDF - VR Genossenschaftsbank Fulda eG
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Schalterhalle in <strong>Fulda</strong> in den 60er Jahren<br />
senschaft – den Mitglie<strong>der</strong>n des Vereinsbezirks erhalten<br />
bleiben. Die „ganze Geschäftsführung des<br />
Vereins“ hatte „stets im Auge (zu) behalten“, dass<br />
„durch die materielle Hebung <strong>der</strong> Verhältnisse<br />
<strong>der</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong> hauptsächlich auch die sittliche<br />
Hebung des letzteren bezweckt wird“.<br />
Paragraf drei des Statuts regelte den Vereinsbezirk,<br />
aus welchem dispositionsfähige Personen<br />
dem Verein beitreten durften.<br />
Im Paragrafen fünf wurde <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
geregelt (Tod, Umzug, Austrittserklärung,<br />
Ausschließung). Der Ausschluss von Genossen<br />
war möglich, wenn sie mit <strong>der</strong> Einzahlung <strong>der</strong><br />
Geschäftsanteile in Verzug waren, einer an<strong>der</strong>en<br />
auf unbeschränkter Haft- und Nachschusspfl icht<br />
beruhenden Kreditgenossenschaft <strong>als</strong> Mitglied<br />
beitraten o<strong>der</strong> sich auf Geschäfte mit Personen<br />
einließen, die in den Augen des Vorstandes <strong>als</strong><br />
Wucherer galten.<br />
Paragraf sechs des Statuts sah vor, dass weibliche<br />
Mitglie<strong>der</strong> an den Versammlungen nicht teilnehmen<br />
durften. Bei <strong>der</strong> Beschaffung und Verwendung<br />
<strong>der</strong> Vereinsmittel sah <strong>der</strong> Paragraf 29 vor,<br />
dass alle mit irgendeiner Gefahr verbundenen<br />
Geschäfte ausdrücklich verboten sind.<br />
Unmittelbar mit <strong>der</strong> Errichtung des Statuts trat<br />
die Grün<strong>der</strong>versammlung zur ersten Generalver-<br />
sammlung zusammen. Es erfolgte die Wahl des<br />
Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Rechners.<br />
Im Weiteren wurden die wesentlichen Rahmenbedingungen<br />
festgelegt. Hierzu zählten unter an<strong>der</strong>em<br />
die Höhe <strong>der</strong> Kaution, die vom Rechner<br />
bei Annahme seines Amtes zu leisten war, die<br />
Minimalhöhe <strong>der</strong> Spareinlagen, die „Convention<strong>als</strong>trafe“<br />
wegen eines unentschuldigten Fernbleibens<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> von den Sitzungen <strong>der</strong> Generalversammlung,<br />
die Höhe des Gesamtbetrages<br />
von Darlehen an ein Mitglied, die „Convention<strong>als</strong>trafe“<br />
für Nichteinhaltung <strong>der</strong> Stillschweigeverpfl<br />
ichtung durch die Verwaltungsorgane, <strong>der</strong> Beitritt<br />
zum Generalanwaltschaftsverband ländlicher<br />
Genossenschaften für Deutschland und <strong>der</strong> Beitritt<br />
zur landwirtschaftlichen Central-Darlehenskasse<br />
für Deutschland.<br />
Wie wichtig den Vereinen die sittliche Komponente<br />
ihrer Satzung war, zeigt sich in folgendem<br />
Beispiel: So schloss <strong>der</strong> Wüstensachsener Darlehenskassenverein<br />
1922 ein Mitglied aus, weil dieses<br />
„sonntags während des Hauptgottesdienstes“<br />
mit dem Heuwagen durchs Dorf gefahren war und<br />
sich somit eine „grobe Sonntagsentheiligung“ zu-<br />
schulden hatte kommen lassen.<br />
Die Spar- und Darlehenskassen avancierten rasch<br />
zu einem Mittelpunkt des dörfl ichen Geschehens.