Download der Chronik als PDF - VR Genossenschaftsbank Fulda eG
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in den Städten waren Geschäftsgebäude oft ganz<br />
o<strong>der</strong> teilweise zerstört, und das Geldvermögen<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> war weitgehend vernichtet. Doch<br />
in <strong>der</strong> schwierigen Nachkriegssituation bewährten<br />
sich genossenschaftliche Prinzipien <strong>der</strong> gemeinschaftlichen<br />
Selbsthilfe und die langjährige<br />
Erfahrung im Meistern von Krisen. Allerorten<br />
begann <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufbau.<br />
Nach Kriegsende trennten sich die genossenschaftlichen<br />
Wege in Ost und West. Politische Entscheidungen<br />
durchkreuzten die Bemühungen in<br />
<strong>der</strong> damaligen sowjetischen Besatzungszone, Genossenschaften<br />
und Verbände nach altem demokratischem<br />
Vorbild wie<strong>der</strong> Leben einzuhauchen.<br />
Der „Kongress <strong>der</strong> ländlichen Genossenschaften<br />
Deutschlands“ 1949 in Ost-Berlin leitete ihre<br />
Umwandlung beziehungsweise Aufl ösung ein.<br />
Das Genossenschaftsgesetz blieb zwar prinzipiell<br />
gültig, aber ab 1950 verloren die Genossenschaften<br />
in <strong>der</strong> DDR ihren von Schulze-Delitzsch und<br />
Raiffeisen geprägten Charakter. Sie wurden in das<br />
sozialistische System, das Planwirtschaft an die<br />
Stelle des marktwirtschaftlichen Wettbewerbes<br />
setzte, eingeordnet und entsprechend politisch<br />
ausgerichtet.<br />
Ein auch sinnbildlicher Abschluss dieser Entwicklung<br />
war 1974 die Umwandlung <strong>der</strong> <strong>Genossenschaftsbank</strong>en<br />
zu Genossenschaftskassen infolge<br />
<strong>der</strong> neuen sozialistischen Verfassung <strong>der</strong> DDR.<br />
Sie waren damit auch formal kein Eigentum ihrer<br />
Mitglie<strong>der</strong> mehr.<br />
Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG),<br />
die aus den 1945 zunächst wie<strong>der</strong> zugelassenen<br />
Raiffeisengenossenschaften hervorgegangen waren,<br />
verschmolzen 1950 auf Anordnung <strong>der</strong> Behörden<br />
mit <strong>der</strong> Massenorganisation „Vereinigung<br />
<strong>der</strong> gegenseitigen Bauernhilfe“ (VdgB).<br />
Auch den eigenständigen Genossenschaften in Kaltenlengsfeld,<br />
Kaltenwestheim, Kaltensundheim,<br />
Kaltennordheim, Gerthausen und Oberweid/<br />
Unterweid blieb dieses Schicksal nicht erspart.<br />
Bereits 1954 ging die Kasse in Ober-/Unterweid<br />
in <strong>der</strong> VdgB-BHG <strong>eG</strong>oN „Hohe Rhön“ Kaltenwestheim<br />
auf, welche ihrerseits am 5. August 1964<br />
durch die VdgB-BHG <strong>eG</strong>oN Kaltensundheim aufgenommen<br />
wurde. Am 17. Mai 1972 nahm die<br />
VdgB-BHG <strong>eG</strong>oN Kaltennordheim schließlich die<br />
VdgB-BHG <strong>eG</strong>oN Kaltensundheim auf, nachdem<br />
sie am 1. Juli 1953 bereits die VdgB-BHG <strong>eG</strong>oN<br />
Kaltenlengsfeld übernommen hatte.<br />
In <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland fl orierten die<br />
Genossenschaften dank stabiler politischer Rahmenbedingungen<br />
und des beispiellosen ökonomischen<br />
Aufschwungs mit hohen Wachstumsraten<br />
zwischen 1950 und 1974. Ein neuer und breiter<br />
Mittelstand bildete sich heraus, Lebensgewohnheiten<br />
verän<strong>der</strong>ten sich.<br />
Das ehem<strong>als</strong> agrarisch geprägte Land wurde<br />
nicht nur zügig weiter industrialisiert, son<strong>der</strong>n<br />
verwandelte sich mehr und mehr in eine Dienstleistungsgesellschaft.<br />
Der zunehmende Einsatz<br />
mo<strong>der</strong>ner Technik führte zu Produktivitätssteigerungen<br />
in fast allen ökonomischen Bereichen.<br />
Umfangreiche Investitionen wie<strong>der</strong>um führten<br />
zu einer starken Nachfrage nach Bankkrediten.<br />
So bauten und erweiterten auch die Genossenschaften<br />
im heutigen Geschäftsgebiet ihre Geschäftsräume,<br />
welche gerade auch im ländlichen<br />
Bereich durch Lagerhallen und Kohlebunker ergänzt<br />
wurden.<br />
Das Kreditwesengesetz von 1961 legte ausdrücklich<br />
die Abschlussprüfung in wesentlichen Bereichen<br />
des Bankbetriebes, eine Organisationsprüfung,<br />
die Kreditprüfung und die Prüfung <strong>der</strong><br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts fest.