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Download der Chronik als PDF - VR Genossenschaftsbank Fulda eG

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stiftenden Leitlinien und bewährten<br />

Traditionen an. Dabei sind die Genossenschaften<br />

von heute in ihrer äußeren<br />

Gestalt oft kaum mehr mit jenen <strong>der</strong><br />

Grün<strong>der</strong>generation vergleichbar. Viele<br />

sind große mittelständische Unternehmen<br />

mit internationalen Kooperationspartnern.<br />

Auf Anregung <strong>der</strong> Verbände weiteten<br />

die Genossenschaften ihre Leistungen<br />

aus. Banken etwa boten nun erstm<strong>als</strong><br />

Kontokorrentkonten für Handwerker<br />

und Kaufl eute an und führten Wechselgeschäfte<br />

ein. Ziel solcher Verbandsinitiativen war es, die<br />

Genossenschaften wettbewerbsfähig zu machen<br />

beziehungsweise zu erhalten.<br />

Im hiesigen Geschäftsgebiet war diese Entwicklung<br />

vor allem im Jahr 1934 stark ausgeprägt.<br />

Eine Vielzahl <strong>der</strong> Genossenschaften im Geschäftsgebiet<br />

nahm ein neues Musterstatut an, in dem<br />

neben den bisher betriebenen Geschäften weitere<br />

zugelassen wurden.<br />

Ab Mitte <strong>der</strong> 30er Jahre wurde ein einheitliches<br />

äußeres Erscheinungsbild forciert. Die Kreditgenossenschaften<br />

wurden von ihren Verbänden<br />

gedrängt, jeweils einheitliche Firmierungen anzunehmen.<br />

Sie sollten sich künftig <strong>als</strong> „Raiffeisenbanken“<br />

o<strong>der</strong> <strong>als</strong> „Volksbanken“ bezeichnen. Dies<br />

führte ab 1943 in einigen Fällen zur Umfi rmierung<br />

von „Spar- und Darlehenskassen“ in „Raiffeisenkassen“.<br />

1934 entstand das „Giebelkreuz“ <strong>als</strong><br />

verbindendes Zeichen <strong>der</strong> Raiffeisen-Genossenschaften,<br />

1941 das „V“ <strong>der</strong> Volksbanken.<br />

Eine weitere Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Genossenschaften<br />

war zum damaligen Zeitpunkt ihr sehr geringes<br />

Professionalisierungsniveau. Ehrenamtliche Tätigkeit<br />

war <strong>der</strong> Normalzustand. Vorstand, Rechner<br />

und Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> waren in <strong>der</strong> Regel<br />

Laien und mussten sich in ihre Aufgaben einarbeiten.<br />

Ab und an wurden die Geschäfte auch durch<br />

Familienverbünde geführt.<br />

Folgendes Beispiel zeigt, dass bei <strong>der</strong> Führung<br />

<strong>der</strong> Geschäfte auch improvisiert werden musste:<br />

In Reulbach übernahm kurzerhand <strong>der</strong> Sohn<br />

die Geschäfte <strong>der</strong> Darlehenskasse, <strong>als</strong> sein Vater<br />

(Rechner Josef Vey) in den Krieg zog.<br />

Nicht in allen Fällen war die Geschäftsführung<br />

durch Laien mit Erfolg gekrönt. So hatte <strong>der</strong> Neuhöfer<br />

Darlehenskassenverein in den Jahren <strong>der</strong><br />

Scheinblüte Geschäfte gemacht, die mit seinen<br />

Ein Baum braucht gesunde und starke Wurzeln<br />

Ehrenamtliche Tätigkeit<br />

war <strong>der</strong> Normalzustand.<br />

Vorstand, Rechner und Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong><br />

waren in <strong>der</strong><br />

Regel Laien und mussten sich in<br />

ihre Aufgaben einarbeiten.<br />

eigentlichen Aufgaben nichts zu tun hatten. Auch<br />

hatte er Darlehen ohne genügende Sicherheiten<br />

vergeben. Dies führte 1930 zu Schwierigkeiten<br />

bei <strong>der</strong> Darlehenskasse, nachdem die Revision<br />

einen Fehlbetrag von 800.000 Reichsmark aus<br />

ungedeckten Wechseln ermittelt hatte.<br />

Die Schuldfrage konnte nicht restlos geklärt werden.<br />

So beschloss eine außerordentliche Generalversammlung<br />

die Sanierung <strong>der</strong> Kasse. Unter<br />

an<strong>der</strong>em wurden <strong>der</strong> Aufwertungsstock für die Infl<br />

ationsgeschädigten zur Deckung herangezogen<br />

und die Geschäftsanteile von 10 auf 410 Mark<br />

(bei regelmäßiger Einzahlung innerhalb von zehn<br />

Jahren) erhöht. Durch die Sanierung waren zwar<br />

die Probleme <strong>der</strong> Kasse gelöst, aber die Erregung<br />

hielt noch lange an.<br />

Das „Reichsgesetz über das Kreditwesen“ brachte<br />

1934 erstm<strong>als</strong> eine umfassende rechtliche Regelung<br />

des Bankgeschäfts, unter an<strong>der</strong>em durch<br />

eine obligatorische Risikostreuung sowie die<br />

Pfl icht zur monatlichen Berichterstattung gegenüber<br />

<strong>der</strong> parallel eingeführten Bankenaufsicht,<br />

zur Meldung von Großkrediten und zur Haltung<br />

von bestimmten Liquiditätsreserven. Diese<br />

strengen gesetzlichen Aufl agen verstärkten – zunächst<br />

in städtischen Kreditgenossenschaften –<br />

die Tendenz, von <strong>der</strong> ehren- und nebenamtlichen<br />

zur hauptamtlichen Geschäftsführung überzugehen.<br />

Die Mitgliedschaft in einem Verband sowie<br />

die jährliche Prüfung durch denselben wurden<br />

darin für alle Genossenschaften zwingend vorgeschrieben.<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) standen<br />

Genossenschaften wie die gesamte deutsche<br />

Gesellschaft vor einem Scherbenhaufen. Genossenschaftlichen<br />

Einrichtungen, sofern sie überhaupt<br />

noch existierten, fehlten Mitglie<strong>der</strong>, von<br />

denen viele im Krieg gefallen waren. Vor allem<br />

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