Download der Chronik als PDF - VR Genossenschaftsbank Fulda eG
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stiftenden Leitlinien und bewährten<br />
Traditionen an. Dabei sind die Genossenschaften<br />
von heute in ihrer äußeren<br />
Gestalt oft kaum mehr mit jenen <strong>der</strong><br />
Grün<strong>der</strong>generation vergleichbar. Viele<br />
sind große mittelständische Unternehmen<br />
mit internationalen Kooperationspartnern.<br />
Auf Anregung <strong>der</strong> Verbände weiteten<br />
die Genossenschaften ihre Leistungen<br />
aus. Banken etwa boten nun erstm<strong>als</strong><br />
Kontokorrentkonten für Handwerker<br />
und Kaufl eute an und führten Wechselgeschäfte<br />
ein. Ziel solcher Verbandsinitiativen war es, die<br />
Genossenschaften wettbewerbsfähig zu machen<br />
beziehungsweise zu erhalten.<br />
Im hiesigen Geschäftsgebiet war diese Entwicklung<br />
vor allem im Jahr 1934 stark ausgeprägt.<br />
Eine Vielzahl <strong>der</strong> Genossenschaften im Geschäftsgebiet<br />
nahm ein neues Musterstatut an, in dem<br />
neben den bisher betriebenen Geschäften weitere<br />
zugelassen wurden.<br />
Ab Mitte <strong>der</strong> 30er Jahre wurde ein einheitliches<br />
äußeres Erscheinungsbild forciert. Die Kreditgenossenschaften<br />
wurden von ihren Verbänden<br />
gedrängt, jeweils einheitliche Firmierungen anzunehmen.<br />
Sie sollten sich künftig <strong>als</strong> „Raiffeisenbanken“<br />
o<strong>der</strong> <strong>als</strong> „Volksbanken“ bezeichnen. Dies<br />
führte ab 1943 in einigen Fällen zur Umfi rmierung<br />
von „Spar- und Darlehenskassen“ in „Raiffeisenkassen“.<br />
1934 entstand das „Giebelkreuz“ <strong>als</strong><br />
verbindendes Zeichen <strong>der</strong> Raiffeisen-Genossenschaften,<br />
1941 das „V“ <strong>der</strong> Volksbanken.<br />
Eine weitere Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Genossenschaften<br />
war zum damaligen Zeitpunkt ihr sehr geringes<br />
Professionalisierungsniveau. Ehrenamtliche Tätigkeit<br />
war <strong>der</strong> Normalzustand. Vorstand, Rechner<br />
und Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> waren in <strong>der</strong> Regel<br />
Laien und mussten sich in ihre Aufgaben einarbeiten.<br />
Ab und an wurden die Geschäfte auch durch<br />
Familienverbünde geführt.<br />
Folgendes Beispiel zeigt, dass bei <strong>der</strong> Führung<br />
<strong>der</strong> Geschäfte auch improvisiert werden musste:<br />
In Reulbach übernahm kurzerhand <strong>der</strong> Sohn<br />
die Geschäfte <strong>der</strong> Darlehenskasse, <strong>als</strong> sein Vater<br />
(Rechner Josef Vey) in den Krieg zog.<br />
Nicht in allen Fällen war die Geschäftsführung<br />
durch Laien mit Erfolg gekrönt. So hatte <strong>der</strong> Neuhöfer<br />
Darlehenskassenverein in den Jahren <strong>der</strong><br />
Scheinblüte Geschäfte gemacht, die mit seinen<br />
Ein Baum braucht gesunde und starke Wurzeln<br />
Ehrenamtliche Tätigkeit<br />
war <strong>der</strong> Normalzustand.<br />
Vorstand, Rechner und Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong><br />
waren in <strong>der</strong><br />
Regel Laien und mussten sich in<br />
ihre Aufgaben einarbeiten.<br />
eigentlichen Aufgaben nichts zu tun hatten. Auch<br />
hatte er Darlehen ohne genügende Sicherheiten<br />
vergeben. Dies führte 1930 zu Schwierigkeiten<br />
bei <strong>der</strong> Darlehenskasse, nachdem die Revision<br />
einen Fehlbetrag von 800.000 Reichsmark aus<br />
ungedeckten Wechseln ermittelt hatte.<br />
Die Schuldfrage konnte nicht restlos geklärt werden.<br />
So beschloss eine außerordentliche Generalversammlung<br />
die Sanierung <strong>der</strong> Kasse. Unter<br />
an<strong>der</strong>em wurden <strong>der</strong> Aufwertungsstock für die Infl<br />
ationsgeschädigten zur Deckung herangezogen<br />
und die Geschäftsanteile von 10 auf 410 Mark<br />
(bei regelmäßiger Einzahlung innerhalb von zehn<br />
Jahren) erhöht. Durch die Sanierung waren zwar<br />
die Probleme <strong>der</strong> Kasse gelöst, aber die Erregung<br />
hielt noch lange an.<br />
Das „Reichsgesetz über das Kreditwesen“ brachte<br />
1934 erstm<strong>als</strong> eine umfassende rechtliche Regelung<br />
des Bankgeschäfts, unter an<strong>der</strong>em durch<br />
eine obligatorische Risikostreuung sowie die<br />
Pfl icht zur monatlichen Berichterstattung gegenüber<br />
<strong>der</strong> parallel eingeführten Bankenaufsicht,<br />
zur Meldung von Großkrediten und zur Haltung<br />
von bestimmten Liquiditätsreserven. Diese<br />
strengen gesetzlichen Aufl agen verstärkten – zunächst<br />
in städtischen Kreditgenossenschaften –<br />
die Tendenz, von <strong>der</strong> ehren- und nebenamtlichen<br />
zur hauptamtlichen Geschäftsführung überzugehen.<br />
Die Mitgliedschaft in einem Verband sowie<br />
die jährliche Prüfung durch denselben wurden<br />
darin für alle Genossenschaften zwingend vorgeschrieben.<br />
Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) standen<br />
Genossenschaften wie die gesamte deutsche<br />
Gesellschaft vor einem Scherbenhaufen. Genossenschaftlichen<br />
Einrichtungen, sofern sie überhaupt<br />
noch existierten, fehlten Mitglie<strong>der</strong>, von<br />
denen viele im Krieg gefallen waren. Vor allem<br />
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