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Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR

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Für <strong>die</strong> Ausführung der Leistungen gilt der Gr<strong>und</strong>satz „So normal wie möglich, so<br />

speziell wie nötig“. Vorrangig werden <strong>die</strong> Leistungen deshalb in Betrieben oder<br />

durch wohnortnahe Dienstleister / Bildungsträger ausgeführt, zu denen <strong>die</strong> regional<br />

zuständigen Stellen der <strong>Rehabilitation</strong>sträger engen Kontakt halten. Die Leistungen<br />

werden gem. § 35 SGB IX durch Berufsbildungs- <strong>und</strong> Berufsförderungswerke <strong>und</strong><br />

vergleichbare Einrichtungen ausgeführt, soweit Art oder Schwere der Behinderung<br />

oder <strong>die</strong> Sicherung des Erfolges <strong>die</strong> besonderen Hilfen <strong>die</strong>ser Einrichtungen erfor-<br />

derlich machen; <strong>die</strong>se Einrichtungen verfügen deshalb u.a. über begleitende medi-<br />

zinische <strong>und</strong> psychologische Fach<strong>die</strong>nste. Zu den vergleichbaren Einrichtungen<br />

zählen auch <strong>die</strong> Werkstätten <strong>für</strong> behinderte <strong>Menschen</strong>. Die Entscheidung trifft der<br />

zuständige <strong>Rehabilitation</strong>sträger einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des<br />

Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts der Leistungsberechtigten.<br />

Die berufliche (Re-)Integration ist oft eng gekoppelt mit der medizinischen Rehabili-<br />

tation. Teilweise kann eine Leistung zur <strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben auch erst einset-<br />

zen, wenn zuvor eine medizinische Leistung zur <strong>Rehabilitation</strong> - <strong>und</strong> damit z.B. eine<br />

Besserung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes <strong>und</strong> eine der Erkrankung oder Behinderung<br />

angemessene Lebensweise - erreicht wurde. In <strong>die</strong>sen Fällen sind spezielle Leis-<br />

tungen bereits während der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> vorzubereiten <strong>und</strong> einzu-<br />

leiten.<br />

Ziele <strong>von</strong> Leistungen zur <strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben sind u.a.:<br />

- Eingliederung in Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung<br />

- berufliche Neuorientierung (ggf. mit Hilfe <strong>von</strong> Weiterbildungsmaßnahmen,<br />

beruflichen Trainingsmaßnahmen o.ä.).<br />

Diese Ziele können sich je nach Lage des Einzelfalles wie folgt darstellen:<br />

− auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

• <strong>die</strong> Wiedereingliederung,<br />

• <strong>die</strong> Eingliederung auf einem Arbeitsplatz, ggf. bei behinderungsgerechter<br />

Gestaltung des Arbeitsplatzes,<br />

• der Erhalt des Arbeitsplatzes (z.B. durch begleitende Hilfen, arbeitsplatzer-<br />

haltendes Case-Management bzw. betriebliches Eingliederungsmanage-<br />

ment (vgl. Kap. 9.10)) oder

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