Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR
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Die B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit tritt mit Leistungen zur <strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben nur<br />
dann ein, wenn kein anderer Träger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung entsprechender Leistungen<br />
zuständig ist.<br />
Die Leistungen zur <strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben umfassen <strong>die</strong> allgemeinen Leistungen<br />
(§§ 100 f. SGB III) <strong>und</strong> <strong>die</strong> besonderen Leistungen (§§ 102 f. SGB III), <strong>die</strong> nur dann<br />
erbracht werden, soweit eine berufliche Eingliederung nicht durch <strong>die</strong> allgemeinen<br />
Leistungen erreicht werden kann (§ 98 SGB III).<br />
Bestandteil der Leistungen sind auch medizinische, psychologische <strong>und</strong> pädagogi-<br />
sche Hilfen gem. § 33 Abs. 6 SGB IX.<br />
Besondere Einrichtungen <strong>für</strong> behinderte <strong>Menschen</strong> sind Berufsbildungs- <strong>und</strong> Be-<br />
rufsförderungswerke <strong>und</strong> vergleichbare Einrichtungen (z.B. Berufliche Trainings-<br />
zentren, Einrichtungen der medizinisch-beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> <strong>und</strong> Werkstätten<br />
<strong>für</strong> behinderte <strong>Menschen</strong>).<br />
Letztere stehen behinderten <strong>Menschen</strong> zur Verfügung, <strong>die</strong> wegen Art oder Schwere<br />
ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Ar-<br />
beitsmarkt beschäftigt werden können (§ 136 SGB IX).<br />
9.7 Sozialhilfe (SGB XII)<br />
Nach § 8 SGB XII umfasst <strong>die</strong> Sozialhilfe:<br />
1. Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
2. Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung<br />
3. Hilfen zur Ges<strong>und</strong>heit<br />
4. Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte <strong>Menschen</strong><br />
5. Hilfe zur Pflege<br />
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />
7. Hilfe in anderen Lebenslagen<br />
sowie <strong>die</strong> jeweils gebotene Beratung <strong>und</strong> Unterstützung.