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Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR

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Sie soll dahin wirken, dass <strong>die</strong> schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> in ihrer sozialen Stel-<br />

lung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fä-<br />

higkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse voll verwerten <strong>und</strong> weiterentwickeln können sowie durch<br />

Leistungen der <strong>Rehabilitation</strong>sträger <strong>und</strong> Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt wer-<br />

den, sich am Arbeitsplatz <strong>und</strong> im Wettbewerb mit nichtbehinderten <strong>Menschen</strong> zu<br />

behaupten. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch <strong>die</strong> nach den Um-<br />

ständen des Einzelfalls notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter<br />

<strong>Menschen</strong>.<br />

Im Rahmen der begleitenden Hilfe werden sowohl Leistungen an schwerbehinderte<br />

<strong>Menschen</strong> als auch an Arbeitgeber erbracht. Bei den individuellen Leistungen an<br />

schwerbehinderte <strong>Menschen</strong> bilden technische <strong>Arbeitshilfe</strong>n den größten Posten.<br />

Bei Leistungen an Arbeitgeber spielen <strong>die</strong> Schaffung <strong>von</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungs-<br />

plätzen, <strong>die</strong> behindertengerechte Einrichtung <strong>von</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen<br />

sowie Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (Lohnkostenzuschüsse) eine<br />

zentrale Rolle.<br />

Das Integrationsamt kann bei der Durchführung der begleitenden Hilfen im Arbeits-<br />

leben Integrationsfach<strong>die</strong>nste einschließlich psychosozialer Dienste freier gemein-<br />

nütziger Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen beteiligen.<br />

Bei <strong>Menschen</strong> mit Erkrankungen des Bewegungssystems stehen persönliche Bera-<br />

tung <strong>und</strong> Betreuung sowie <strong>die</strong> Unterstützung der Betriebe <strong>und</strong> Dienststellen bei den<br />

innerbetrieblich eventuell erforderlichen Umgestaltungen des Arbeitsplatzes <strong>und</strong> der<br />

Arbeitsabläufe im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

5.3 Integrationsfach<strong>die</strong>nste<br />

Bei den Integrationsfach<strong>die</strong>nsten handelt es sich um einen noch relativ neuen<br />

„Baustein“ im institutionellen Gefüge der Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste, deren Aufga-<br />

ben im SGB IX erstmals gesetzlich geregelt worden sind (§§ 109 ff. SGB IX). Integ-<br />

rationsfach<strong>die</strong>nste sind Dienste Dritter, <strong>die</strong> bei der Durchführung <strong>von</strong> Leistungen zur<br />

<strong>Teilhabe</strong> schwerbehinderter <strong>Menschen</strong> der <strong>Rehabilitation</strong>sträger <strong>und</strong> der Integrati-<br />

onsämter beteiligt werden. In <strong>die</strong>ser Aufgabenstellung können <strong>die</strong> Integrationsfach-<br />

<strong>die</strong>nste bei entsprechender Beauftragung durch einen <strong>Rehabilitation</strong>sträger auch <strong>für</strong><br />

behinderte <strong>Menschen</strong> tätig werden, <strong>die</strong> nicht schwerbehindert sind.

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