Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR
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Sie soll dahin wirken, dass <strong>die</strong> schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> in ihrer sozialen Stel-<br />
lung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fä-<br />
higkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse voll verwerten <strong>und</strong> weiterentwickeln können sowie durch<br />
Leistungen der <strong>Rehabilitation</strong>sträger <strong>und</strong> Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt wer-<br />
den, sich am Arbeitsplatz <strong>und</strong> im Wettbewerb mit nichtbehinderten <strong>Menschen</strong> zu<br />
behaupten. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch <strong>die</strong> nach den Um-<br />
ständen des Einzelfalls notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter<br />
<strong>Menschen</strong>.<br />
Im Rahmen der begleitenden Hilfe werden sowohl Leistungen an schwerbehinderte<br />
<strong>Menschen</strong> als auch an Arbeitgeber erbracht. Bei den individuellen Leistungen an<br />
schwerbehinderte <strong>Menschen</strong> bilden technische <strong>Arbeitshilfe</strong>n den größten Posten.<br />
Bei Leistungen an Arbeitgeber spielen <strong>die</strong> Schaffung <strong>von</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungs-<br />
plätzen, <strong>die</strong> behindertengerechte Einrichtung <strong>von</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen<br />
sowie Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (Lohnkostenzuschüsse) eine<br />
zentrale Rolle.<br />
Das Integrationsamt kann bei der Durchführung der begleitenden Hilfen im Arbeits-<br />
leben Integrationsfach<strong>die</strong>nste einschließlich psychosozialer Dienste freier gemein-<br />
nütziger Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen beteiligen.<br />
Bei <strong>Menschen</strong> mit Erkrankungen des Bewegungssystems stehen persönliche Bera-<br />
tung <strong>und</strong> Betreuung sowie <strong>die</strong> Unterstützung der Betriebe <strong>und</strong> Dienststellen bei den<br />
innerbetrieblich eventuell erforderlichen Umgestaltungen des Arbeitsplatzes <strong>und</strong> der<br />
Arbeitsabläufe im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
5.3 Integrationsfach<strong>die</strong>nste<br />
Bei den Integrationsfach<strong>die</strong>nsten handelt es sich um einen noch relativ neuen<br />
„Baustein“ im institutionellen Gefüge der Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste, deren Aufga-<br />
ben im SGB IX erstmals gesetzlich geregelt worden sind (§§ 109 ff. SGB IX). Integ-<br />
rationsfach<strong>die</strong>nste sind Dienste Dritter, <strong>die</strong> bei der Durchführung <strong>von</strong> Leistungen zur<br />
<strong>Teilhabe</strong> schwerbehinderter <strong>Menschen</strong> der <strong>Rehabilitation</strong>sträger <strong>und</strong> der Integrati-<br />
onsämter beteiligt werden. In <strong>die</strong>ser Aufgabenstellung können <strong>die</strong> Integrationsfach-<br />
<strong>die</strong>nste bei entsprechender Beauftragung durch einen <strong>Rehabilitation</strong>sträger auch <strong>für</strong><br />
behinderte <strong>Menschen</strong> tätig werden, <strong>die</strong> nicht schwerbehindert sind.