Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR
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− Beschäftigungsinitiativen,<br />
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− Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen sowie Umschulung.<br />
Die Förderung der Eigenaktivität des betroffenen <strong>Menschen</strong> ist dabei immer ein<br />
wichtiger Bestandteil aller Leistungen zur <strong>Teilhabe</strong>.<br />
5.1 Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke<br />
Berufsbildungswerke (BBW) sind im Schwerpunkt auf berufsvorbereitende Bil-<br />
dungsmaßnahmen <strong>und</strong> Maßnahmen der Berufsausbildung <strong>für</strong> behinderte junge<br />
<strong>Menschen</strong> ausgerichtet. Sie bieten eine auf <strong>die</strong> jeweiligen Belange ausgerichtete,<br />
kontinuierliche ausbildungsbegleitende Betreuung durch Ärzte, Dipl.-Psychologen,<br />
Sonderpädagogen <strong>und</strong> andere Fachkräfte der <strong>Rehabilitation</strong>. Sie befähigen so zu<br />
einem Ausbildungsabschluss nach dem Berufsausbildungsgesetz <strong>und</strong> dadurch zur<br />
Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Berufsförderungswerke (BFW) sind im Schwerpunkt auf Maßnahmen der berufli-<br />
chen Wiedereingliederung/Qualifizierung einschließlich Umschulung <strong>für</strong> behinderte<br />
Erwachsene ausgerichtet <strong>und</strong> dabei überregional <strong>und</strong> überbetrieblich organisiert.<br />
Die Einrichtungen verfügen neben den Ausbildungsstätten über begleitende medizinische,<br />
psychologische <strong>und</strong> soziale Dienste. 4<br />
5.2 Integrationsämter<br />
Mit dem SGB IX sind <strong>die</strong> Haupt<strong>für</strong>sorgestellen – bezogen auf ihre Leistungen aus<br />
der Ausgleichsabgabe – in Integrationsämter umbenannt worden. Die Verwendung<br />
der Ausgleichsabgabe ist in § 102 SGB IX sowie in der Schwerbehinderten-<br />
Ausgleichsabgabeverordnung gesetzlich festgelegt. Sie darf nur zur Förderung der<br />
<strong>Teilhabe</strong> schwerbehinderter <strong>Menschen</strong> am Arbeitsleben eingesetzt werden, ein-<br />
schließlich der Durchführung <strong>von</strong> Aufklärungs-, Schulungs- <strong>und</strong> Bildungsmaßnah-<br />
men. Vorrangig wird sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> begleitende Hilfe im Arbeitsleben verwendet, mit der<br />
schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> ein angemessener Platz im Arbeitsleben gesichert<br />
werden soll.<br />
4 Adressen der Berufsbildungs- <strong>und</strong> Berufsförderungswerke, auch sortiert nach Ausbildungsberufen, können<br />
unter www.rehadat.de (Informationssystem zur beruflichen <strong>Rehabilitation</strong>) eingesehen werden.