Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR
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Sie wenden sich insbesondere an schwerbehinderte <strong>Menschen</strong> mit einem besonde-<br />
ren Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Hierzu gehören auch <strong>Menschen</strong>, de-<br />
ren Behinderung durch oder infolge der Erkrankung des Bewegungssystems einge-<br />
treten ist, wenn sich <strong>die</strong>se im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert.<br />
Die Aufgabenstellung der Integrationsfach<strong>die</strong>nste umfasst sowohl <strong>die</strong> Beratung, Un-<br />
terstützung <strong>und</strong> Vermittlung schwerbehinderter <strong>Menschen</strong> als auch <strong>die</strong> Information<br />
<strong>und</strong> Beratung <strong>von</strong> Arbeitgebern.<br />
Zu den Aufgaben gehören im Einzelnen:<br />
− Die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> zu bewerten<br />
<strong>und</strong> einzuschätzen <strong>und</strong> dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- <strong>und</strong> Inte-<br />
ressenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erarbeiten<br />
− Geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen<br />
− Die schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> auf den vorgesehenen Arbeitsplatz vorzube-<br />
reiten <strong>und</strong> sie – solange erforderlich – am Arbeitsplatz oder beim Training der<br />
berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten<br />
− Mit Zustimmung des schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> <strong>die</strong> Mitarbeiter im Betrieb<br />
oder der Dienststelle über Art <strong>und</strong> Auswirkung der Behinderung <strong>und</strong> über ent-<br />
sprechende Verhaltensregeln zu informieren <strong>und</strong> zu beraten<br />
− Eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durch-<br />
zuführen<br />
− Als Ansprechpartner <strong>für</strong> den Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.<br />
Seit dem Inkrafttreten des SGB IX sind vielerorts <strong>die</strong> früher eigenständigen Berufs-<br />
begleitenden Dienste in <strong>die</strong> Integrationsfach<strong>die</strong>nste integriert worden.<br />
Weitere Informationen zu Integrationsämtern <strong>und</strong> Integrationsfach<strong>die</strong>nsten z.B. un-<br />
ter www.integrationsaemter.de.<br />
5.4 Integrationsprojekte<br />
Integrationsprojekte sind rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich selbständige Unternehmen (In-<br />
tegrationsunternehmen), unternehmensinterne oder <strong>von</strong> öffentlichen Arbeitgebern<br />
geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen)