Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen ... - BAR
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Für eine finanzielle Hilfe als Ausgleich <strong>für</strong> eine wesentliche Leistungsminderung gel-<br />
ten <strong>die</strong> eben genannten Voraussetzungen <strong>und</strong> eine Arbeitsleistung, <strong>die</strong> mindestens<br />
30% unter der Durchschnittsleistung einer vergleichbaren Arbeitsgruppe liegt.<br />
Nähere Informationen über das Anerkennungsverfahren, Anerkennungsvorausset-<br />
zungen, Hilfen <strong>und</strong> Nachteilsausgleiche sind bei den Integrationsämtern<br />
(www.integrationsaemter.de) erhältlich.<br />
• Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX <strong>die</strong>nt dazu, Ar-<br />
beitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen <strong>und</strong> den<br />
Arbeitsplatz zu erhalten. Es ist nicht nur <strong>für</strong> schwerbehinderte Arbeitnehmer vorge-<br />
sehen, sondern gilt <strong>für</strong> alle Beschäftigten, <strong>die</strong> innerhalb eines Jahres länger als 6<br />
Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.<br />
Das betriebliche Eingliederungsmanagement läuft in folgenden Schritten ab:<br />
1. Frühzeitiges Erkennen des ges<strong>und</strong>heitlich eingeschränkten Arbeitnehmers<br />
2. Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer<br />
3. Beteiligung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung<br />
4. Planung <strong>und</strong> Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements mit der<br />
Zielsetzung, eine schnelle Rückkehr des Arbeitnehmers in den Betrieb zu erreichen<br />
5<br />
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe zu der <strong>die</strong> Arbeitge-<br />
ber gesetzlich aufgefordert sind. Auch <strong>die</strong> <strong>Rehabilitation</strong>sträger einschließlich ihrer<br />
Gemeinsamen Servicestellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Integrationsämter stehen als Ansprechpartner<br />
zur Verfügung.<br />
5 Weiterführende Informationen finden sich in dem Faltblatt „Hilfestellung <strong>für</strong> Unternehmen zur Einführung<br />
eines betrieblichen Eingliederungsmanagements“, welches unter www.bar-frankfurt.de (B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft<br />
<strong>für</strong> <strong>Rehabilitation</strong>) abgerufen werden kann.