Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
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ten des Anlegers ausgeglichen werden<br />
kann oder ob dieses nach § 15b EStG nur<br />
mit späteren Gewinnen aus derselben<br />
Beteiligung verrechnet werden kann (vgl.<br />
hierzu unten).<br />
14.3.1.2 Absetzungen für Abnutzungen,<br />
Modernisierungsaufwendungen<br />
Für Modernisierungskosten, die den<br />
Wohnwert deutlich steigern, können in<br />
Sanierungsgebieten und städtebaulichen<br />
Entwicklungsbereichen (§ 7h EStG)<br />
sowie bei Baudenkmälern (§ 7i EStG) im<br />
Herstellungsjahr und den folgenden 7<br />
Jahren (unter den in den entsprechenden<br />
Vorschriften genannten Voraussetzungen)<br />
Abschreibungen in Höhe von je 9%<br />
p.a. und in den darauf folgenden 4 Jahren<br />
in Höhe von je 7% p.a. in Anspruch genommen<br />
werden..<br />
Aufteilung der sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben in der Investitionsphase (Prognose)<br />
Gesamtbetrag in<br />
€<br />
davon sofort als<br />
Betriebsausgabe<br />
abzugsfähig in €<br />
Sofort abzugsfähig in %<br />
des Beteiligungskapitals<br />
ohne Agio*<br />
Allgem. Verwaltungskosten für Jahresabschluss 386.120 386.120 1,00%<br />
Treuhänder / Mittelverwendungskontrolle 911.420 227.855 0,59%<br />
Sachverständigenvergütung u. Sonstiges 300.000 75.000 0,19%<br />
Rechtsberatung 70.686 38.556 0,10%<br />
Prospekt- und Steuer- Gutachten 26.775 0 0,00%<br />
Analysekosten 258.647 64.662 0,17%<br />
Gesellschafterversammlungskosten 219.678 219.678 0,57%<br />
Kapitalvermittlungsvergütung 5.598.109 2.436.651 6,30%<br />
Konzeptionsvergütung, finanzmathematische<br />
1.210.641 0 0,00%<br />
Wirtschaftlichkeitsanalyse, Prospektdruck<br />
Erhaltungsaufwand 7.200.000 7.200.000 18,60%<br />
BaFin Gebühren und Sonstiges 18.000 0 0,00%<br />
Vorausgewinn Vermietungsphase pro Objekt 2.099.160 2.099.160 5,42%<br />
Summe 18.299.235 12.747.682 32,93%<br />
*Rundungsdifferenzen sind softwarebedingt möglich.<br />
Die auf den Gebäudeanteil entfallenden<br />
Anschaffungskosten der zu erwerbenden<br />
<strong>Immobilien</strong> werden im Rahmen der Absetzungen<br />
für Abnutzungen (Abschreibungen)<br />
steuerlich berücksichtigt. Hierzu<br />
sind die Anschaffungskosten auf die<br />
Restnutzungsdauer von 40 Jahren (Altgebäude<br />
hergestellt bis 31.12.1924) mit 2,5%<br />
p.a. bzw. in anderen Fällen auf 50 Jahren<br />
linear mit 2% p.a. abzuschreiben. Bei Gewerbeimmobilien<br />
können teilweise geringere<br />
Restnutzungsdauern vorliegen,<br />
was zu entsprechend höheren linearen<br />
Abschreibungssätzen führt.<br />
Aufwendungen für Instandsetzungen<br />
und Modernisierungen können, soweit<br />
diese nicht zu einer wesentlichen Verbesserung<br />
des Bauwerkes führen und somit<br />
nicht den Gebrauchswert deutlich steigern,<br />
innerhalb der ersten 3 Jahre nach<br />
Erwerb bis max. 15% der Anschaffungskosten<br />
des Gebäudeanteils sofort als<br />
Betriebsausgabe berücksichtigt werden<br />
(§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Übersteigen sie die<br />
Grenze von 15%, sind sie insgesamt zu aktivieren.<br />
14.3.1.3 Verlustausgleichsbeschränkung<br />
auf die Einkunftsquelle <strong>durch</strong><br />
§ 15b EStG<br />
Auch bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht<br />
ist zu prüfen, ob anfänglich<br />
auftretende negative Ergebnisanteile aus<br />
der Beteiligung beim Anleger sofort steuerlich<br />
zu berücksichtigen sind oder ob<br />
diese unter die Verlustverrechnungsbeschränkung<br />
des § 15b EStG fallen.<br />
Durch § 15b EStG werden bei „modellhaften<br />
Gestaltungen“ wie dem hier vorliegenden<br />
Verluste, soweit sie in der Anlaufphase<br />
mehr als 10% bezogen auf das<br />
Eigenkapital der Investition betragen, in<br />
der betreffenden Einkunftsquelle „eingekapselt“,<br />
d.h. ein Ausgleich der Verluste<br />
mit deren anderen positiven Einkünften<br />
der Gesellschafter im Verlustentstehungsjahr<br />
ist nicht möglich.<br />
Nachdem die ZBI 5 HOLDING KG für die<br />
Objektpersonengesellschaften in der In-<br />
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