Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
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Erläuterungen zu Wirtschaftlichkeitsprognosen<br />
aus Sicht des Investors<br />
pro 100.000 Euro (Typ „Klassisch“<br />
und „Optimal“)<br />
Alle Werte der vorstehenden Prognoserechnungen<br />
beruhen auf der Planprognose.<br />
Sie gehen davon aus, dass sich jeweils<br />
50% der Anleger für die Variante Klassisch<br />
bzw. Optimal entschieden haben.<br />
In Spalte 1 ist die Einzahlung der Beteiligungsraten<br />
erfasst. Die Einzahlung wurde<br />
für Zwecke der Berechnung mit 100%<br />
des Nominalbetrages zzgl. 5% Agio im Juli<br />
2009 unterstellt. Eine Anzahlung in Höhe<br />
von 20% zzgl. 5% Agio wird nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung fällig. Die<br />
Resteinzahlung erfolgt je nach Investitionsverlauf<br />
auf Anforderung <strong>durch</strong> die Geschäftsführung.<br />
Der genaue Betrag wird<br />
dem Gesellschafter rechtzeitig schriftlich<br />
mitgeteilt.<br />
In Spalte 2 sind die geplanten Auszahlungen<br />
erfasst. Ab dem vierten auf die Einzahlung<br />
folgenden Monatsersten wird<br />
für den Typ „Klassisch“ eine Auszahlung<br />
von zeitanteilig 4% p.a. bis einschließlich<br />
2010 kalkuliert. Ab dem Jahr 2011 erhöht<br />
sich die Auszahlung um 3% p.a. auf dann<br />
7% p.a..<br />
Investoren des Typs „Optimal“ erhalten<br />
während der Fondslaufzeit keine laufenden<br />
Auszahlungen. Diesem Verzicht auf<br />
Entnahmen steht eine bevorrechtigte<br />
Beteiligung am Veräußerungserfolg gegenüber,<br />
die plangemäß im Jahr 2020<br />
dargestellt ist.<br />
In Spalte 3 ist jeweils das jährliche steuerliche<br />
Ergebnis dargestellt, wie es sich<br />
auf Basis der getroffenen Annahmen<br />
der Planprognose (vgl. Seite 66) ergibt, in<br />
Spalte 3a jeweils das kumulierte steuerliche<br />
Ergebnis.<br />
Durch die unterschiedliche Ergebniszuweisung<br />
bei Investoren des Typs „Klassisch“<br />
und „Optimal“ ergeben sich unterschiedliche<br />
steuerliche Ergebnisse.<br />
In beiden Fällen ist jedoch das anfänglich<br />
negative steuerliche Ergebnis nicht mit<br />
anderen Einkünften des Investors sondern<br />
gemäß § 15b Einkommensteuergesetz<br />
mit künftigen positiven Ergebnissen<br />
aus der Beteiligung zu verrechnen.<br />
Der in Spalte 4 dargestellte Steuersatz<br />
ist der derzeit aktuelle Höchststeuersatz<br />
der Einkommensteuer (42%) bei einem<br />
Einkommen von maximal 250.000 EUR,<br />
im Falle von zusammen veranlagten<br />
Ehegatten EUR 500.000, einschließlich<br />
des Solidaritätszuschlages von 5,5% der<br />
jeweiligen Einkommensteuer. Eventuell<br />
individuell anfallende Kirchensteuer ist<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Die Spalte 5 zeigt jeweils die sich ergebenden<br />
Steuerzahlungen (rote Zahl bzw.<br />
mit Minuszeichen)<br />
Die Spalte 6 ist der Saldo aus Einzahlungen,<br />
steuerlichen Wirkungen und den<br />
Auszahlungen dargestellt. Die Steuerzahlungen<br />
wurden aus Gründen der Vereinfachung<br />
jeweils im Jahr ihrer Entstehung<br />
berücksichtigt.<br />
Die laufenden Auszahlungen resultieren<br />
in den Jahren 2009 bis einschließlich<br />
2019 aus Miet- sowie Zinseinnahmen aus<br />
der verzinslichen Anlage der Liquiditätsreserve.<br />
In den Auszahlungen 2020 bzw.<br />
10 Jahre nach dem Erwerb der letzten<br />
Immobilie sind darüber hinaus Veräußerungsgewinne<br />
aus dem Verkauf der<br />
<strong>Immobilien</strong> und der Rückzahlung des bis<br />
dahin noch gebundenen Beteiligungskapitals<br />
nach Rückführung der Fremdmittel<br />
der Objektgesellschaften enthalten.<br />
In diesem Zusammenhang wurde aus<br />
Vereinfachungsgründen davon ausgegangen,<br />
dass das gesamte <strong>Immobilien</strong>portfolio<br />
der Objektgesellschaften einheitlich<br />
zum 31.12.2020 veräußert wird.<br />
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