Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
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18. Abwicklung<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft vollzieht<br />
sich wie folgt: Sie unterzeichnen die<br />
vollständig ausgefüllte Beitrittsvereinbarung,<br />
in der Sie gegenüber der ZBI Zentral<br />
Boden <strong>Immobilien</strong> GmbH & Co. Fünfte<br />
Professional Holding KG erklären, dass<br />
Sie sich entweder als Treugeber über die<br />
Treuhandkommanditistin oder als Direktkommanditist<br />
beteiligen wollen. Füllen<br />
Sie bitte den Zeichnungsschein mit der<br />
Widerrufsbelehrung und der Empfangsbestätigung<br />
vollständig aus und unterschreiben<br />
diesen. Außerdem hat Ihr Vermittler<br />
in Ihrem Beisein eine Identitätsprüfung<br />
Ihrer Person vorzunehmen. Mit<br />
Gegenzeichnung der Beitrittsvereinbarung<br />
<strong>durch</strong> die Geschäftsführung/Treuhänderin<br />
vollzieht sich Ihre Beteiligung,<br />
da sie mit Unterzeichnung und Übersendung<br />
der Beitrittserklärung im Interesse<br />
einer schnellen Abwicklung auch den<br />
Zugangsverzicht gemäß § 151 BGB erklären.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Annahme<br />
Ihre Beitrittserklärung nur erfolgen kann,<br />
wenn auch das Protokoll der Identifizierung<br />
vollständig ausgefüllt und unterschrieben<br />
ist und im Original vorliegt.<br />
Diejenigen Anleger, die eine Beteiligung<br />
als Direktkommanditist gewählt haben,<br />
werden anschließend die für die Eintragung<br />
in das Handelsregister notwendige<br />
Vollmacht erhalten. Die Handelsregistervollmacht<br />
ist hinsichtlich der Unterschrift<br />
vor einem Notar beglaubigen zu lassen.<br />
Daraufhin ist das Original der Handelsregistervollmacht<br />
der Treuhänderin zu<br />
übersenden; die Geschäftsleitung der<br />
Fondsgesellschaft oder die Vertriebsbeauftragte<br />
werden Sie auf Wunsch bei der<br />
Vereinbarung eines Notartermins unterstützen.<br />
Die Kosten für die notarielle<br />
Unterschriftsbeglaubigung und für die<br />
Eintragung im Handelsregister trägt der<br />
jeweilige Direktkommanditist. Die Eintragung<br />
als Direktkommanditist ist u.E. nur<br />
empfehlenswert, falls ein erbschaft- oder<br />
schenkungsteuerpflichtiges Vermögennach<br />
Ausnutzung evtl. Freibeträge gegeben<br />
ist. Siehe hierzu auch „Steuerliche<br />
Grundlagen“ Kapitel 14, S. 102 ff.<br />
Interessenten, die beabsichtigen ihre Beteiligung<br />
im Betriebsvermögen, aufgrund<br />
einer gewünschten steuerneutralen<br />
Übertragung von Reinvestitionsrücklagen<br />
gemäß § 6 b oder c EStG, halten zu<br />
wollen, benötigen eine gesonderte individualvertragliche<br />
Regelung mit der ZBI 5<br />
HOLDING KG und Zustimmung der Geschäftsleitung.<br />
Siehe hierzu auch „Steuerliche<br />
Grundlagen Kapitel 14, S. 102 ff.<br />
20% zzgl. 5% Agio sind nach Annahme<br />
des Beitrittes zur ZBI 5 HOLDING KG,<br />
ohne weitere Aufforderung, zur Zahlung<br />
fällig. Die restlichen Einlagen werden im<br />
Ganzen oder in Teilbeträgen erst nach<br />
Anforderung <strong>durch</strong> die Geschäftsleitung<br />
zur Zahlung fällig. Soweit ein geringerer<br />
Zeichnungsbetrag als 25.000 Euro insgesamt<br />
einzuzahlen ist, ist die Summe zu<br />
100% zuzüglich 5% Agio nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />
Die Zahlungen sind zu leisten an:<br />
Empfänger: Erlanger Consulting<br />
GmbH<br />
Konto:<br />
Nr. 12957 bei der<br />
Sparkasse Erlangen<br />
BLZ: 763 500 00<br />
Beachten Sie, dass die Berechnung des Beginns<br />
der Auszahlungen on 4% p.a., bzw.<br />
7% p.a. ab 2011 für den Gesellschafter Typ<br />
„Klassisch“, sowie auch die Berechnung<br />
der, dem Gewinnanteil der geschäftsführenden<br />
Gesellschafterin vorgehenden<br />
Kapitalkontoverzinsung gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
ab dem 4. Monatsersten<br />
nach jeweiliger Einzahlung erfolgt. Hier<br />
ist ausschließlich der Eingang der Zahlung<br />
bei der Fondsgesellschaft und nicht<br />
bei der Treuhänderin maßgeblich. Wir<br />
empfehlen daher nicht am Ende, sondern<br />
Anfang oder Mitte des Monats zu überweisen.<br />
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