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Sicherheit durch Immobilien

Emissiosnsprospekt

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7. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

sich selbst oder einer anderen Gesellschaft<br />

der ZBI Zentral Boden <strong>Immobilien</strong>-<br />

Gruppe, an jedem für Investitionszwecke<br />

angeschafften Grundstück, unter Befreiung<br />

von § 181 BGB, ein unwiderrufliches<br />

schuldrechtliches und/oder dingliches<br />

Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />

8. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

bei ausreichender Liquidität, bis zu 10%<br />

des gesamten einbezahlten Kommanditkapitals<br />

zum Ankauf von Beteiligungen<br />

bisher emittierter ZBI – Fonds zu verwenden.<br />

Der Kauf solcher Beteiligungen hat<br />

zum Buchwert, maximal zum Nominalwert<br />

zzgl. Agio zu erfolgen.<br />

9. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

freie Liquidität mittelbar oder unmittelbar<br />

nach freiem Ermessen auf cash-<br />

Konten, auf Festgeldkonten oder in festverzinslichen<br />

Wertpapieren mit einem<br />

Rating von mindestens AA (Standard &<br />

Poor’s) anzulegen.<br />

Sie ist außerdem ermächtigt, freie Liquidität<br />

kurzfristig im Wege des Darlehens<br />

an andere Publikumsgesellschaften der<br />

ZBI-Professional Fonds auszureichen<br />

oder als <strong>Sicherheit</strong> für deren kurzfristige<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfügung<br />

zu stellen oder sich im Wege der<br />

stillen Gesellschaft an diesen zu beteiligen,<br />

wenn für diese Finanztransaktionen<br />

von den anderen Publikumsgesellschaften<br />

ausreichende <strong>Sicherheit</strong>en in Form<br />

von erstrangigen Grundschulden bestellt<br />

werden. Der Zinssatz bzw. die Avalgebühr<br />

beträgt 8,5%p.a.. Die Darlehensausreichung<br />

ist in jedem Falle so einzuschränken,<br />

dass kein genehmigungspflichtiges<br />

Bankgeschäft im Sinne § 1 KWG vorliegt<br />

10. Die Geschäftsleitung ist ermächtigt,<br />

das gutachterliche Rating und Monitoring<br />

des Fonds, sowie Mikrostandort-Analysen<br />

für einzelne oder alle <strong>Immobilien</strong>objekte<br />

bei der Feri Research GmbH oder<br />

einer Rating-Agentur mit vergleichbarem<br />

anbieterneutralen Standing in Auftrag zu<br />

geben. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />

§ 5 Investitionskriterien<br />

1. Ziel der Gesellschaft ist es unmittelbar<br />

oder mittelbar über eine Objekttochtergesellschaft<br />

in bestehende Gewerbeimmobilien<br />

und/oder Wohn- und<br />

Geschäftshäuser sowie in Wohnimmobilien<br />

zu investieren. Zur Vorbereitung und<br />

qualitativen Eingrenzung der in der Gesellschafterversammlung<br />

jeweils <strong>durch</strong><br />

die Geschäftsleitung vorzutragenden<br />

Investitionsvorschläge, gelten nachfolgende<br />

Investitionskriterien. Abweichungen<br />

von nachstehenden Kriterien sind<br />

grundsätzlich denkbar aber nur in von<br />

der Geschäftsleitung begründeten Fällen<br />

und nur nach Genehmigung der Gesellschafterversammlung<br />

mit qualifizierter<br />

Mehrheit von 75%.<br />

2. Die vorgeschlagene Immobilie muss<br />

über deutliches Wertschöpfungspotential<br />

(d.h. mindestens 15% auf den Kaufpreis)<br />

innerhalb von maximal 3 Jahren ,<br />

aufgrund von zum Einkaufszeitpunkt unter<br />

Markt liegender Miete, verfügen. Der<br />

Einkaufspreis darf zuzüglich zu kalkulierender<br />

Erhaltungsaufwendungen bei Instandhaltungsrückstand<br />

das 12,5-fache<br />

der Jahresnettomiete nicht übersteigen.<br />

Wird auf der Basis der marktüblichen<br />

Miete erworben, darf der Kauffaktor maximal<br />

das 11,0-fache betragen.<br />

Diese Miete versteht sich als Nettomiete<br />

ohne Umsatzsteuer und umlagefähige<br />

Nebenkosten nach dem jeweiligen Mietoder<br />

Pachtvertrag. Sie ist aber maximal mit<br />

dem laut Due Diligence Prüfung aktuell am<br />

Markt zu erzielenden Wert anzusetzen.<br />

Leerstandsflächen von bis zu 30% der Gesamtfläche<br />

können mit 50% der <strong>durch</strong>schnittlichen<br />

Quadratmetermiete des<br />

jeweiligen Investitionsobjektes pro leerstehenden<br />

qm zur Ermittlung der vorstehenden<br />

Einkaufsfaktorgrenzen erhöhend<br />

berücksichtigt werden; dies gilt nicht für<br />

Gewerbe- bzw. Büroflächen.<br />

Einkaufspreis im Sinne dieses Absatzes<br />

ist: notarieller Kaufpreis für Grundstück<br />

und Gebäude, gegebenenfalls nach Abzug<br />

aller geldwerten Vorteile, die bei<br />

Kaufpreisfälligkeit zufließen. Erhaltungsaufwendungen<br />

zur Beseitigung von Instandhaltungsstau<br />

und die Kosten jener<br />

Renovierungsmaßnahmen, die zur<br />

Schaffung eines marktüblichen mittleren<br />

Mietstandards nötig sind, sind dem Einkaufspreis<br />

zur Ermittlung der Einkaufsfaktorgrenzen<br />

hinzuzurechnen. Alle weiteren<br />

Nebenkosten der Gesellschaft oder<br />

deren Objektgesellschaften zählen nicht<br />

zu dem Einkaufspreis in der vorstehenden<br />

Definition.<br />

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