Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
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den Erfahrungswerte von den dargestellten<br />
Kosten aus. Ansonsten werden Gutachten<br />
auf Antrag <strong>durch</strong> Gesellschafter in<br />
der Gesellschafterversammlung erstellt<br />
oder seitens der Geschäftsleitung gemäß<br />
§ 4 Abs. 9 Gesellschaftsvertrag veranlasst.<br />
Die Vergütungen verstehen sich inklusive<br />
MWSt und ab 2012 wurde mit einer Indexierung<br />
von 2,25% p.a. gerechnet.<br />
Zu B) 2.7 Übertrag Liquiditätsüberschuss:<br />
Die Beträge sind dem Investitions- und<br />
Finanzierungsplan (Seite 53) auf Ebene<br />
der Holding KG aus den Jahren 2009 und<br />
2010 als Übertrag entnommen.<br />
Zu B) 3.1 Vorabentnahmen der Anleger Typ<br />
„Klassisch“:<br />
Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt<br />
es sich um die Vorabentnahmen der Anleger<br />
des Typs „Klassisch“, die anfänglich<br />
4% p.a., ab 2011 7% p.a. betragen. (Vergl.<br />
hierzu Wirtschaftlichkeitsprognosen Gesellschafterebene<br />
pro 100.000 Euro Beteiligung<br />
Spalte 2 ab Seite 70)<br />
Zu B) 3.2 Entnahme Liquiditätsüberschüsse<br />
bzw. Restausschüttung an Kommanditisten:<br />
Es handelt sich um den Liquiditätsüberschuss<br />
der HOLDING KG vor Abzug der<br />
Gewinnanteile für die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin und nach Berücksichtigung<br />
der Kapitalkontenverzinsung für<br />
die Kommanditisten.<br />
Zu B) 3.4 und 3.5 Gewinnanteile der Komplementärin:<br />
Die angegebenen Beträge enthalten<br />
zusammengefasst die nachfolgenden<br />
Vergütungskomponenten der Komplementärin:<br />
Zunächst steht der Geschäftsführung<br />
eine laufende Vergütung in Höhe von<br />
90.000 Euro zzgl. MWSt zu. Bei Beginn<br />
der reinen Vermietungsphase, die<br />
mit der Valutierung der letzten Fremdfinanzierung<br />
beginnt, erhält die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin darüber<br />
hinaus einen einmaligen Vorausgewinn<br />
in Höhe von 4,5% der Summe der von<br />
Finanzierungsinstituten ausgereichten<br />
Fremdfinanzierungen der Tochtergesellschaften.<br />
Hiervon werden 2,25% nach<br />
Übergang von Nutzen und Lasten, weitere<br />
2,25% anteilig und bei Nachweis der<br />
Beendigung einer eventuellen Sanierung<br />
und erstmaligem Erreichen eines Vermietungsstandes<br />
von 95% der zu vermietenden<br />
Flächen geleistet.<br />
Ab dem Geschäftsjahr, das auf das Geschäftsjahr<br />
folgt, in dem die letzte mittelbare<br />
oder unmittelbare Fremdfinanzierung<br />
valutiert wurde folgt, erhält die<br />
Komplementärin dann jährlich einen<br />
Vorausgewinn in Höhe von 1% der Kommanditkapitalkonten<br />
I und II zum 31.12<br />
des jeweiligen Geschäftsjahres. Diese<br />
Gewinnberechtigung endet in dem Wirtschaftsjahr,<br />
in dem die sie erstmals Restgewinne<br />
von mehr als 1% p.a. der Bemessungsgrundlage<br />
des jeweils laufenden<br />
Geschäftsjahres zugewiesen bekommt<br />
(gemäß Prognose im Jahr 2020).<br />
Der Vorabgewinn ist stets in Höhe der von<br />
der Komplementärin darauf zu zahlenden<br />
Ertragssteuer auszuzahlen, darüber<br />
hinaus jedoch nur, wenn die Kommanditisten<br />
Typ „Klassisch“ ihre Vorabausschüttungen<br />
erhalten haben und die verbleibende<br />
Restliquidität ausreichend ist.<br />
Soweit es sich nicht um eine Tätigkeitsvergütung,<br />
sondern um eine Vorausgewinnbeteiligung<br />
für eine Gesellschaft<br />
mit Gesellschaftsvertrag handelt, ist diese<br />
grundsätzlich von der Umsatzsteuer<br />
befreit. Aus Vorsichtsgründen wurden<br />
jedoch auch die Vorausgewinne in der<br />
Berechnung mit dem Bruttowert einschließlich<br />
Umsatzsteuer eingestellt. Soweit<br />
diese nicht anfällt, erhöht sich die<br />
Liquiditätsreserve der Gesellschaft.<br />
II. Ebene der Objektgesellschaften<br />
Die dargestellten Werte entstehen in den<br />
jeweiligen Objektgesellschaften. Die Werte<br />
von allen Objektgesellschaften sind zusammengefasst<br />
pro Jahr dargestellt.<br />
Zu B) 4.1 Mieteinnahmen:<br />
Für die Berechnung wird von einem Mietertrag<br />
aus Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen<br />
und Wohn-/Geschäftshäusern<br />
mit überwiegend <strong>durch</strong>schnittlichem<br />
Wohnstandard ausgegangen. Als<br />
Kaufpreis und Rentabilitätsannahme<br />
wird mit einem <strong>durch</strong>schnittlichen Ankaufsfaktor<br />
in Höhe des 11fachen der tatsächlich<br />
zum Kaufzeitpunkt eingehenden<br />
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