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Sicherheit durch Immobilien

Emissiosnsprospekt

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den Erfahrungswerte von den dargestellten<br />

Kosten aus. Ansonsten werden Gutachten<br />

auf Antrag <strong>durch</strong> Gesellschafter in<br />

der Gesellschafterversammlung erstellt<br />

oder seitens der Geschäftsleitung gemäß<br />

§ 4 Abs. 9 Gesellschaftsvertrag veranlasst.<br />

Die Vergütungen verstehen sich inklusive<br />

MWSt und ab 2012 wurde mit einer Indexierung<br />

von 2,25% p.a. gerechnet.<br />

Zu B) 2.7 Übertrag Liquiditätsüberschuss:<br />

Die Beträge sind dem Investitions- und<br />

Finanzierungsplan (Seite 53) auf Ebene<br />

der Holding KG aus den Jahren 2009 und<br />

2010 als Übertrag entnommen.<br />

Zu B) 3.1 Vorabentnahmen der Anleger Typ<br />

„Klassisch“:<br />

Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt<br />

es sich um die Vorabentnahmen der Anleger<br />

des Typs „Klassisch“, die anfänglich<br />

4% p.a., ab 2011 7% p.a. betragen. (Vergl.<br />

hierzu Wirtschaftlichkeitsprognosen Gesellschafterebene<br />

pro 100.000 Euro Beteiligung<br />

Spalte 2 ab Seite 70)<br />

Zu B) 3.2 Entnahme Liquiditätsüberschüsse<br />

bzw. Restausschüttung an Kommanditisten:<br />

Es handelt sich um den Liquiditätsüberschuss<br />

der HOLDING KG vor Abzug der<br />

Gewinnanteile für die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und nach Berücksichtigung<br />

der Kapitalkontenverzinsung für<br />

die Kommanditisten.<br />

Zu B) 3.4 und 3.5 Gewinnanteile der Komplementärin:<br />

Die angegebenen Beträge enthalten<br />

zusammengefasst die nachfolgenden<br />

Vergütungskomponenten der Komplementärin:<br />

Zunächst steht der Geschäftsführung<br />

eine laufende Vergütung in Höhe von<br />

90.000 Euro zzgl. MWSt zu. Bei Beginn<br />

der reinen Vermietungsphase, die<br />

mit der Valutierung der letzten Fremdfinanzierung<br />

beginnt, erhält die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin darüber<br />

hinaus einen einmaligen Vorausgewinn<br />

in Höhe von 4,5% der Summe der von<br />

Finanzierungsinstituten ausgereichten<br />

Fremdfinanzierungen der Tochtergesellschaften.<br />

Hiervon werden 2,25% nach<br />

Übergang von Nutzen und Lasten, weitere<br />

2,25% anteilig und bei Nachweis der<br />

Beendigung einer eventuellen Sanierung<br />

und erstmaligem Erreichen eines Vermietungsstandes<br />

von 95% der zu vermietenden<br />

Flächen geleistet.<br />

Ab dem Geschäftsjahr, das auf das Geschäftsjahr<br />

folgt, in dem die letzte mittelbare<br />

oder unmittelbare Fremdfinanzierung<br />

valutiert wurde folgt, erhält die<br />

Komplementärin dann jährlich einen<br />

Vorausgewinn in Höhe von 1% der Kommanditkapitalkonten<br />

I und II zum 31.12<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres. Diese<br />

Gewinnberechtigung endet in dem Wirtschaftsjahr,<br />

in dem die sie erstmals Restgewinne<br />

von mehr als 1% p.a. der Bemessungsgrundlage<br />

des jeweils laufenden<br />

Geschäftsjahres zugewiesen bekommt<br />

(gemäß Prognose im Jahr 2020).<br />

Der Vorabgewinn ist stets in Höhe der von<br />

der Komplementärin darauf zu zahlenden<br />

Ertragssteuer auszuzahlen, darüber<br />

hinaus jedoch nur, wenn die Kommanditisten<br />

Typ „Klassisch“ ihre Vorabausschüttungen<br />

erhalten haben und die verbleibende<br />

Restliquidität ausreichend ist.<br />

Soweit es sich nicht um eine Tätigkeitsvergütung,<br />

sondern um eine Vorausgewinnbeteiligung<br />

für eine Gesellschaft<br />

mit Gesellschaftsvertrag handelt, ist diese<br />

grundsätzlich von der Umsatzsteuer<br />

befreit. Aus Vorsichtsgründen wurden<br />

jedoch auch die Vorausgewinne in der<br />

Berechnung mit dem Bruttowert einschließlich<br />

Umsatzsteuer eingestellt. Soweit<br />

diese nicht anfällt, erhöht sich die<br />

Liquiditätsreserve der Gesellschaft.<br />

II. Ebene der Objektgesellschaften<br />

Die dargestellten Werte entstehen in den<br />

jeweiligen Objektgesellschaften. Die Werte<br />

von allen Objektgesellschaften sind zusammengefasst<br />

pro Jahr dargestellt.<br />

Zu B) 4.1 Mieteinnahmen:<br />

Für die Berechnung wird von einem Mietertrag<br />

aus Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen<br />

und Wohn-/Geschäftshäusern<br />

mit überwiegend <strong>durch</strong>schnittlichem<br />

Wohnstandard ausgegangen. Als<br />

Kaufpreis und Rentabilitätsannahme<br />

wird mit einem <strong>durch</strong>schnittlichen Ankaufsfaktor<br />

in Höhe des 11fachen der tatsächlich<br />

zum Kaufzeitpunkt eingehenden<br />

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