Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
Emissiosnsprospekt
- No tags were found...
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
en, Grundrisspläne, Baubeschreibung<br />
und Objektfotos.<br />
Die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag<br />
einer zu kaufenden Gesellschaft<br />
inklusive aller Nachträge und<br />
einen aktuellen Handelsregisterauszug.<br />
Die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag<br />
der kaufenden Objektgesellschaft<br />
inklusive aller Nachträge und<br />
einen aktuellen Handelsregisterauszug<br />
Bei Gewerbeobjekten Mietverträge<br />
über mindestens 70% der Mietfläche<br />
und/oder kapitaldienstdeckend für<br />
die Fremdmittel; bei Wohnobjekten<br />
vollständige Mieterlisten und stichprobenweise<br />
einzelne Mietverträge.<br />
Das Grundstück und die Immobilie<br />
sind im Erwerbsvorgang lastenfrei<br />
zu stellen außer den Belastungen in<br />
Abteilung III, die in Anrechnung auf<br />
den Kaufpreis übernommen werden<br />
und in Abteilung II, die nicht als wertmindernde<br />
Rechte angesehen werden.<br />
Technische und kaufmännische Due-<br />
Diligence Prüfung.<br />
Finanzmathematische Objektanalyse.<br />
Bei investmentnahen Ausbauten, Umbauten,<br />
Sanierungen und Modernisierungen<br />
eine schlüssige Gesamtkalkulation<br />
der Geschäftsleitung über die<br />
hierfür zu erwartenden Kosten.<br />
b) die Einhaltung der Investitionskriterien<br />
des § 5 Absätze 2 bis 6.<br />
2. Bei prozentualen Kostenüberschreitungen<br />
von bis zu 10% oder absoluten<br />
Kostenüberschreitungen von bis zu Euro<br />
100.000,00 (in Worten: Einhunderttausend)<br />
darf die Freigabe der Mittel trotz<br />
festgestellter Nichteinhaltung erfolgen.<br />
Bei prozentualen Kostenüberschreitungen<br />
von mehr als 10%, die gleichzeitig zu<br />
absoluten Kostenüberschreitungen von<br />
mehr als Euro 100.000,00 (in Worten: Einhunderttausend)<br />
führen, hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />
die Geschäftsleitung<br />
bei Mittelfreigabe aufzufordern<br />
die Gesellschafterversammlung von der<br />
Überschreitung innerhalb von sechs Monaten<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
3. Die Einhaltung der Mittelfreigabekriterien<br />
muss dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
rechtzeitig vor Begründung von<br />
Verbindlichkeiten und vor Auszahlung<br />
von Gesellschaftsmitteln nachgewiesen<br />
werden.<br />
4. Die Prüfung der Kriterien der Mittelfreigabe<br />
und die Freigabe der Investitionsmittel<br />
richten sich im Übrigen nach<br />
den einschlägigen Vorschriften des Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />
§ 7 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
erfolgt <strong>durch</strong> die Geschäftsleitung.<br />
Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe<br />
von Ort, Zeit und der Tagesordnung<br />
schriftlich an jeden Gesellschafter an<br />
seine zuletzt der Gesellschaft bekannt<br />
gegebene Anschrift mit einer Frist von<br />
mindestens zwei Wochen. Der Tag der<br />
Absendung des Briefes und der Tag der<br />
Versammlung werden bei der Fristberechnung<br />
nicht mitgerechnet.<br />
2. Die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
findet jährlich nach Aufstellung<br />
des Abschlusses für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr, spätestens aber<br />
bis zum Ablauf des zehnten Monats des<br />
darauf folgenden laufenden Wirtschaftsjahres<br />
statt. Die Geschäftsleitung und<br />
der Mittelverwendungskontrolleur haben<br />
über das abgelaufene Geschäftsjahr<br />
zu berichten. Weitere Gesellschafterversammlungen<br />
werden jeweils zur Auswahl<br />
und Entscheidung über unmittelbare und<br />
mittelbare Investitionen in <strong>Immobilien</strong><br />
über eine oder mehrere Objekttochtergesellschaft(en)<br />
einberufen.<br />
3. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
sind außer in den gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Fällen einzuberufen,<br />
wenn es im Interesse der Gesellschafter<br />
erforderlich ist. Die Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung<br />
erfolgt auf Verlangen von mindestens<br />
10 vom Hundert der Stimmen der<br />
Gesellschaft oder wenn die Geschäftsleitung<br />
es verlangt. Sie können auch<br />
fernschriftlich oder per e-mail einberufen<br />
werden.<br />
Die Einberufungsfrist beträgt hierbei eine<br />
Woche, wobei der Tag der Absendung der<br />
Ladung und der Tag der Versammlung<br />
nicht mitgerechnet werden. Im Übrigen<br />
gelten die Bestimmungen über die Einberufung<br />
der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
entsprechend.<br />
125