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Sicherheit durch Immobilien

Emissiosnsprospekt

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17. Glossar<br />

AfA<br />

Auszahlungen<br />

Kürzel für Absetzung für Abnutzung. Mit Hilfe der Abschreibungen<br />

werden die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter über die<br />

Nutzungsdauer verteilt und in der jeweiligen Höhe als Aufwand<br />

behandelt.<br />

Bei Auszahlungen handelt es sich um den Investoren zufließende<br />

Mittel, unabhängig davon, ob es sich dabei um handelsrechtlichen<br />

Gewinn handelt. Sie werden ggf. als Darlehen ausgezahlt wenn dem<br />

keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen.<br />

BaFin<br />

BFM<br />

BStBl<br />

Due Diligence<br />

ESt oder EStG<br />

First-Look-Recht<br />

Geschäftsführende<br />

Gesellschafter(in),<br />

persönlich haftende<br />

Gesellschafter(in)<br />

GewSt oder GewStG<br />

HGB<br />

HOAI<br />

Instandsetzungsaufwand<br />

im Sinne des in diesem<br />

Emissionsprospekt<br />

verwendeten Terminus<br />

zur Ermittlung des<br />

Grenzkauffaktors (11fach)<br />

Investor<br />

Juristische Personen<br />

Kürzel für “Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“<br />

Kürzel für „Bundesfinanzministerium“.<br />

Kürzel für „Bundessteuerblatt“ (Veröffentlichungsmedium des<br />

Gesetzgebers)<br />

Darunter ist die „geschuldete Sorgfalt“ bei der Prüfung von<br />

<strong>Immobilien</strong> zu verstehen.<br />

Kürzel für Einkommensteuer bzw. Einkommensteuergesetz<br />

Beim First-Look-Recht verpflichtet sich die Geschäftsleitung alle<br />

ihr bekannt gewordenen Investitionen im <strong>Immobilien</strong>bereich ab<br />

1.000.000 Euro pro Objekt, welche die Investitionskriterien des §<br />

5 Gesellschaftsvertrages erfüllen, den Publikumsgesellschaften,<br />

ZBI SCIAP Fonds (geplanter SICAR-Fonds in Luxemburg, nur<br />

bei Objekten oder Objektpaketen pro Verkäufer und Angebot<br />

von mind. 10 Mio. Euro) oder den ZBI Invest AGs der ZBI -<br />

Unternehmensgruppe, die sich zu diesem Zeitpunkt in der <strong>Immobilien</strong>investitionsphase<br />

befinden, zur Investition vorzuschlagen. Vgl. „Die<br />

Investitionskriterien“, S. 13<br />

Siehe Komplementär<br />

Kürzel für Gewerbesteuer bzw. Gewerbesteuergesetz<br />

Kürzel für Handelsgesetzbuch<br />

Honorarordnung der Architekten und Ingenieure.<br />

Die Einkaufsfaktoren gemäß § 5 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag müssen<br />

einen evtl. Instandhaltungsstau berücksichtigen. Also sind die Kosten<br />

für ggf. erforderliche Erhaltungs- und/oder Modernisierungsmaßnah<br />

men, die zur Schaffung eines marktüblichen mittleren Mietstandards<br />

nötig sind, zu ermitteln. Diese Instandsetzungsaufwendungen sind<br />

somit im Basiswert zur Faktorermittlung nach Abzug evtl. geldwerter<br />

Vorteile einzukalkulieren<br />

Als Investor ist der Anleger der Beteiligungsgesellschaft bezeichnet.<br />

Unter juristische Personen sind hier Personenvereinigungen<br />

zu verstehen, die rechtlich verselbständigt sind, insbesondere<br />

Kapitalgesellschaften.<br />

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