Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
Emissiosnsprospekt
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17. Glossar<br />
AfA<br />
Auszahlungen<br />
Kürzel für Absetzung für Abnutzung. Mit Hilfe der Abschreibungen<br />
werden die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter über die<br />
Nutzungsdauer verteilt und in der jeweiligen Höhe als Aufwand<br />
behandelt.<br />
Bei Auszahlungen handelt es sich um den Investoren zufließende<br />
Mittel, unabhängig davon, ob es sich dabei um handelsrechtlichen<br />
Gewinn handelt. Sie werden ggf. als Darlehen ausgezahlt wenn dem<br />
keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen.<br />
BaFin<br />
BFM<br />
BStBl<br />
Due Diligence<br />
ESt oder EStG<br />
First-Look-Recht<br />
Geschäftsführende<br />
Gesellschafter(in),<br />
persönlich haftende<br />
Gesellschafter(in)<br />
GewSt oder GewStG<br />
HGB<br />
HOAI<br />
Instandsetzungsaufwand<br />
im Sinne des in diesem<br />
Emissionsprospekt<br />
verwendeten Terminus<br />
zur Ermittlung des<br />
Grenzkauffaktors (11fach)<br />
Investor<br />
Juristische Personen<br />
Kürzel für “Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“<br />
Kürzel für „Bundesfinanzministerium“.<br />
Kürzel für „Bundessteuerblatt“ (Veröffentlichungsmedium des<br />
Gesetzgebers)<br />
Darunter ist die „geschuldete Sorgfalt“ bei der Prüfung von<br />
<strong>Immobilien</strong> zu verstehen.<br />
Kürzel für Einkommensteuer bzw. Einkommensteuergesetz<br />
Beim First-Look-Recht verpflichtet sich die Geschäftsleitung alle<br />
ihr bekannt gewordenen Investitionen im <strong>Immobilien</strong>bereich ab<br />
1.000.000 Euro pro Objekt, welche die Investitionskriterien des §<br />
5 Gesellschaftsvertrages erfüllen, den Publikumsgesellschaften,<br />
ZBI SCIAP Fonds (geplanter SICAR-Fonds in Luxemburg, nur<br />
bei Objekten oder Objektpaketen pro Verkäufer und Angebot<br />
von mind. 10 Mio. Euro) oder den ZBI Invest AGs der ZBI -<br />
Unternehmensgruppe, die sich zu diesem Zeitpunkt in der <strong>Immobilien</strong>investitionsphase<br />
befinden, zur Investition vorzuschlagen. Vgl. „Die<br />
Investitionskriterien“, S. 13<br />
Siehe Komplementär<br />
Kürzel für Gewerbesteuer bzw. Gewerbesteuergesetz<br />
Kürzel für Handelsgesetzbuch<br />
Honorarordnung der Architekten und Ingenieure.<br />
Die Einkaufsfaktoren gemäß § 5 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag müssen<br />
einen evtl. Instandhaltungsstau berücksichtigen. Also sind die Kosten<br />
für ggf. erforderliche Erhaltungs- und/oder Modernisierungsmaßnah<br />
men, die zur Schaffung eines marktüblichen mittleren Mietstandards<br />
nötig sind, zu ermitteln. Diese Instandsetzungsaufwendungen sind<br />
somit im Basiswert zur Faktorermittlung nach Abzug evtl. geldwerter<br />
Vorteile einzukalkulieren<br />
Als Investor ist der Anleger der Beteiligungsgesellschaft bezeichnet.<br />
Unter juristische Personen sind hier Personenvereinigungen<br />
zu verstehen, die rechtlich verselbständigt sind, insbesondere<br />
Kapitalgesellschaften.<br />
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