Sicherheit durch Immobilien
Emissiosnsprospekt
Emissiosnsprospekt
- No tags were found...
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
§ 8 Abs. 1 Nr. 3:<br />
Es gibt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />
Emissionsprospektes keine anhängigen<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Emittentin haben können.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4:<br />
Aufgrund der Blind-Pool Konzeption dieses<br />
Fonds gibt es naturgemäß zum Aufstellungszeitpunkt<br />
des Emissionsprospektes<br />
keine laufenden Investitionen.<br />
§ 8 Abs. 2:<br />
Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht <strong>durch</strong><br />
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />
worden.<br />
§ 9 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1:<br />
Die Emittentin beabsichtigt, mittelbar oder<br />
unmittelbar in <strong>Immobilien</strong> zu investieren.<br />
Die Emittentin beabsichtigt, sich an noch<br />
zu gründenden Objektpersonengesellschaften<br />
(vgl. zu Rechtsform und Struktur<br />
der geplanten Objektgesellschaften die<br />
Seiten 95 bis 97), die ihrerseits <strong>Immobilien</strong><br />
erwerben und halten, zu beteiligen und<br />
unter Umständen <strong>Immobilien</strong> auch direkt<br />
zu erwerben (die beiden Möglichkeiten<br />
der <strong>Immobilien</strong>investitionen stellen die<br />
Anlageobjekte dar). Anlageziel ist es, mittelbar<br />
über die Objektgesellschaften oder<br />
unmittelbar Mieterträge und einen Ertrag<br />
aus möglichst niedrigen Einkaufspreisen<br />
und späteren Verkäufen der <strong>Immobilien</strong><br />
bzw. Gesellschaftsanteile zu erzielen. Für<br />
beide Möglichkeiten der <strong>Immobilien</strong>investitionen<br />
gelten die auf den Seiten 13f. und S.<br />
80 beschriebenen Investitionskriterien. Die<br />
Nettoeinnahmen aus dem Angebot sollen<br />
für den Ankauf von Objektgesellschafts-<br />
Anteilen, bzw. für den Kauf von <strong>Immobilien</strong><br />
genutzt werden. Die Emittentin behält sich<br />
außerdem vor, künftige Liquiditätsreserven<br />
oder Guthaben nach freiem Ermessen auf<br />
cash-Konten, auf Festgeldkonten oder in<br />
festverzinsliche Wertpapiere mit einem Rating<br />
von mindestens AA (Standard & Poor`s)<br />
anzulegen. Die Nettoeinnahmen werden<br />
für keine sonstigen Zwecke genutzt. Die<br />
Nettoeinnahmen sind alleine für die Realisierung<br />
der Anlageziele ausreichend. Mit<br />
dem Erwerb von Anteilen an <strong>Immobilien</strong>gesellschaften<br />
bzw. <strong>Immobilien</strong> soll frühestens<br />
2009 begonnen werden, weshalb<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
weder Anteilen an Objektgesellschaften<br />
noch <strong>Immobilien</strong> erworben wurden.<br />
Die Emittentin erklärt in diesem Zusammenhang,<br />
dass der Gegenstand des Unternehmens<br />
nicht das Betreiben von Bankgeschäften<br />
und Finanzportfolioverwaltung<br />
im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)<br />
umfasst und sie sich nicht an Unternehmen<br />
mit Bankgeschäften und Finanzportfolioverwaltung<br />
beteiligen wird. Der<br />
jeweilige mittel- oder unmittelbare Unternehmensgegenstand<br />
umfasst insbesondere<br />
nicht die Verwahrung und Verwaltung<br />
von Wertpapieren für Andere (Depotgeschäft)<br />
im Sinne des KWG, die Vermittlung<br />
von Geschäften über die Anschaffung und<br />
Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />
oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)<br />
im Sinne des KWG, die Anschaffung und<br />
Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />
in fremden Namen für fremde Rechnung<br />
(Abschlussvermittlung im Sinne des KWG)<br />
sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente<br />
angelegter Vermögen für Andere<br />
mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung<br />
im Sinne des KWG).<br />
Die künftigen Investitionen wurden auf<br />
Basis der Investitionskriterien beispielhaft<br />
kalkuliert. Über die konkreten Investitionen<br />
wird von den Gesellschaftern oder einem<br />
noch zu wählenden Beirat entschieden.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2:<br />
Im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
ist ein Vorkaufsrecht für die Geschäftsleitung<br />
verankert: Die Geschäftsleitung<br />
ist ermächtigt, sich selbst oder einer<br />
anderen Gesellschaft der ZBI Zentral Boden<br />
Immobilen Gruppe, an jedem für Investitionszwecke<br />
angeschafften Grundstück,<br />
unter Befreiung von § 181 BGB, ein unwiderrufliches<br />
schuldrechtliches und/oder<br />
dingliches Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
steht oder stand Personen oder Gesellschaften,<br />
die für den Inhalt des Emissionsprospektes<br />
die Verantwortung übernehmen,<br />
den Gründungsgesellschaftern, Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Emittentin,<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin oder<br />
der Treuhänderin kein Eigentum oder eine<br />
sonstige dingliche Berechtigung an den<br />
Anlageobjekten zusteht.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3:<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden<br />
noch keine Anlageobjekte erworben. Deshalb<br />
liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen der Anlageobjekte vor.<br />
159