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Sicherheit durch Immobilien

Emissiosnsprospekt

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§ 8 Abs. 1 Nr. 3:<br />

Es gibt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />

Emissionsprospektes keine anhängigen<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Emittentin haben können.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4:<br />

Aufgrund der Blind-Pool Konzeption dieses<br />

Fonds gibt es naturgemäß zum Aufstellungszeitpunkt<br />

des Emissionsprospektes<br />

keine laufenden Investitionen.<br />

§ 8 Abs. 2:<br />

Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht <strong>durch</strong><br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden.<br />

§ 9 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1:<br />

Die Emittentin beabsichtigt, mittelbar oder<br />

unmittelbar in <strong>Immobilien</strong> zu investieren.<br />

Die Emittentin beabsichtigt, sich an noch<br />

zu gründenden Objektpersonengesellschaften<br />

(vgl. zu Rechtsform und Struktur<br />

der geplanten Objektgesellschaften die<br />

Seiten 95 bis 97), die ihrerseits <strong>Immobilien</strong><br />

erwerben und halten, zu beteiligen und<br />

unter Umständen <strong>Immobilien</strong> auch direkt<br />

zu erwerben (die beiden Möglichkeiten<br />

der <strong>Immobilien</strong>investitionen stellen die<br />

Anlageobjekte dar). Anlageziel ist es, mittelbar<br />

über die Objektgesellschaften oder<br />

unmittelbar Mieterträge und einen Ertrag<br />

aus möglichst niedrigen Einkaufspreisen<br />

und späteren Verkäufen der <strong>Immobilien</strong><br />

bzw. Gesellschaftsanteile zu erzielen. Für<br />

beide Möglichkeiten der <strong>Immobilien</strong>investitionen<br />

gelten die auf den Seiten 13f. und S.<br />

80 beschriebenen Investitionskriterien. Die<br />

Nettoeinnahmen aus dem Angebot sollen<br />

für den Ankauf von Objektgesellschafts-<br />

Anteilen, bzw. für den Kauf von <strong>Immobilien</strong><br />

genutzt werden. Die Emittentin behält sich<br />

außerdem vor, künftige Liquiditätsreserven<br />

oder Guthaben nach freiem Ermessen auf<br />

cash-Konten, auf Festgeldkonten oder in<br />

festverzinsliche Wertpapiere mit einem Rating<br />

von mindestens AA (Standard & Poor`s)<br />

anzulegen. Die Nettoeinnahmen werden<br />

für keine sonstigen Zwecke genutzt. Die<br />

Nettoeinnahmen sind alleine für die Realisierung<br />

der Anlageziele ausreichend. Mit<br />

dem Erwerb von Anteilen an <strong>Immobilien</strong>gesellschaften<br />

bzw. <strong>Immobilien</strong> soll frühestens<br />

2009 begonnen werden, weshalb<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

weder Anteilen an Objektgesellschaften<br />

noch <strong>Immobilien</strong> erworben wurden.<br />

Die Emittentin erklärt in diesem Zusammenhang,<br />

dass der Gegenstand des Unternehmens<br />

nicht das Betreiben von Bankgeschäften<br />

und Finanzportfolioverwaltung<br />

im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)<br />

umfasst und sie sich nicht an Unternehmen<br />

mit Bankgeschäften und Finanzportfolioverwaltung<br />

beteiligen wird. Der<br />

jeweilige mittel- oder unmittelbare Unternehmensgegenstand<br />

umfasst insbesondere<br />

nicht die Verwahrung und Verwaltung<br />

von Wertpapieren für Andere (Depotgeschäft)<br />

im Sinne des KWG, die Vermittlung<br />

von Geschäften über die Anschaffung und<br />

Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />

oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)<br />

im Sinne des KWG, die Anschaffung und<br />

Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />

in fremden Namen für fremde Rechnung<br />

(Abschlussvermittlung im Sinne des KWG)<br />

sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente<br />

angelegter Vermögen für Andere<br />

mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung<br />

im Sinne des KWG).<br />

Die künftigen Investitionen wurden auf<br />

Basis der Investitionskriterien beispielhaft<br />

kalkuliert. Über die konkreten Investitionen<br />

wird von den Gesellschaftern oder einem<br />

noch zu wählenden Beirat entschieden.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2:<br />

Im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

ist ein Vorkaufsrecht für die Geschäftsleitung<br />

verankert: Die Geschäftsleitung<br />

ist ermächtigt, sich selbst oder einer<br />

anderen Gesellschaft der ZBI Zentral Boden<br />

Immobilen Gruppe, an jedem für Investitionszwecke<br />

angeschafften Grundstück,<br />

unter Befreiung von § 181 BGB, ein unwiderrufliches<br />

schuldrechtliches und/oder<br />

dingliches Vorkaufsrecht einzuräumen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

steht oder stand Personen oder Gesellschaften,<br />

die für den Inhalt des Emissionsprospektes<br />

die Verantwortung übernehmen,<br />

den Gründungsgesellschaftern, Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Emittentin,<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin oder<br />

der Treuhänderin kein Eigentum oder eine<br />

sonstige dingliche Berechtigung an den<br />

Anlageobjekten zusteht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3:<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden<br />

noch keine Anlageobjekte erworben. Deshalb<br />

liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen der Anlageobjekte vor.<br />

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