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Dannhauer - 2013 - Deutscher Reishandel 1850 bis 1914 die zentrale R

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wollte, <strong>die</strong> Konkurrenz zwischen der HAPAG<br />

und dem NDL zu Nutze. Die Bremer Gesellschaft<br />

wollte ihre Marktstellung in China sichern<br />

und machte ein Angebot zur Übernahme der<br />

Rickmers’schen Küstendampfer. Der NDL übernahm<br />

sowohl <strong>die</strong> in Fahrt als auch <strong>die</strong> in Bau<br />

befindlichen Schiffe für 6.120.000 Mark, <strong>die</strong> innerhalb<br />

der nächsten fünf Jahre <strong>bis</strong> 1908 in Teilsummen<br />

von mindestens 500.000 Mark an <strong>die</strong><br />

Rickmers AG zu zahlen waren. Im Gegenzug<br />

verpflichtete sich Andreas Rickmers, zehn Jahre<br />

nicht mit den Linien<strong>die</strong>nsten des NDL in Konkurrenz<br />

zu treten. Daher wurde <strong>die</strong>ser Vertrag<br />

auch als Konkurrenzausschlussvertrag bezeichnet.<br />

Der Vertrag war innerhalb der Familie Rickmers<br />

umstritten. Paul Rickmers verließ <strong>die</strong> Rickmers<br />

AG sogar und machte sich in Hamburg<br />

selbstständig, weil er den Vertrag für zutiefst gegen<br />

<strong>die</strong> Interessen der Rickmers AG laufend bewertete.<br />

Seiner Ansicht nach war nun jede strategische<br />

Ausrichtung der Rickmers AG unmöglich.<br />

Der Konkurrenzausschlussvertrag hatte<br />

jedoch auch sehr positive Aspekte für <strong>die</strong> Geschäfte<br />

der Rickmers AG. Es wurde <strong>die</strong> Weiterbeschäftigung<br />

aller Kapitäne, Offiziere und<br />

Mannschaften auf den ehemals Rickmers gehörenden<br />

Schiffen für mindestens zwei Jahre festgelegt.<br />

Außerdem übernahm der NDL alle bereits<br />

im Voraus bezahlten Versicherungsprämien für<br />

<strong>die</strong> Schiffe. Der wichtigste Verhandlungserfolg<br />

war aber, dass <strong>die</strong> inzwischen zur Reis- und<br />

Handels AG gehörende Firma Markwald & Co.<br />

und <strong>die</strong> zu ihr gehörende Agentur Windsor in<br />

Bangkok zum Interessenvertreter der großen<br />

Bremer Schifffahrtsgesellschaft in der Region<br />

ernannt wurden. Die Agentur erhielt das Recht,<br />

Frachtraten für den NDL auszuhandeln und<br />

festzulegen und übernahm für jeden dritten<br />

Dampfer des Küstenlinien<strong>die</strong>nstes zwischen<br />

Bangkok und Hongkong alle Agenturaufgaben.’''®Damit<br />

wurde ein sehr sicheres Geschäftsfeld<br />

für Markwald & Co. erschlossen. Wieder<br />

zeigt sich, wie eng der <strong>Reishandel</strong> und <strong>die</strong> weiteren<br />

Aktivitäten der Rickmers AG zusammenhingen<br />

und auch, wie eng der deutsche <strong>Reishandel</strong><br />

über den Schifffahrts- und Logistiksektor mit<br />

den wachsenden globalen Warenströmen verbunden<br />

war.<br />

Nachdem nun aber innerhalb der Rickmers AG<br />

vorerst alle Versuche gescheitert waren, ein sicheres<br />

Auskommen für <strong>die</strong> hauseigenen Segelschiffe<br />

außerhalb der Reissaison zu finden, ergab<br />

sich in der Zusammenarbeit mit der Reis- und<br />

Handels AG ein neuer Anlauf zur Sicherung des<br />

Reedereigeschäfts. 1903 nahm Andreas Rickmers<br />

für <strong>die</strong> Rickmers AG Verhandlungen über<br />

eine langfristige Vercharterung der Segelschiffe<br />

auf. Diese waren in der Reissaison gut ausgelastet,<br />

in den anderen Jahreszeiten aber nur schwierig<br />

mit Frachten zu lohnenden Raten in Fahrt zu<br />

bringen. Verhandlungspartner der Rickmers AG<br />

um <strong>die</strong> Übernahme der Schiffe war <strong>die</strong> Reisund<br />

Handels AG. Vertreter der Reis- und Handels<br />

AG war Hermann Upmann. Dieser war aber ein<br />

enger Vertrauter von Andreas Rickmers und hatte<br />

den Ruf, der verlängerte Arm des Letztgenannten<br />

zu sein. Zudem war Andreas Rickmers zugleich<br />

größter Aktionär der Rickmers AG, <strong>die</strong> wiederum<br />

größter Aktionär der Reis- und Handels AG war.<br />

Man kann sagen, dass Andreas Rickmers mit<br />

sich selbst verhandelte und am Ende einen Vertrag<br />

schaffte, „der für <strong>die</strong> Zukunft beider Gesellschaften<br />

folgenschwer sein sollte“.<br />

Das entstandene Vertragswerk umfasste zwei<br />

Bereiche. Einerseits einen im Mai 1903 geschlossenen<br />

„Reedereivertrag“, andererseits einen<br />

„Baucontract“ vom folgenden November.<br />

Der Reedereivertrag bestimmte <strong>die</strong> Charterung<br />

der gesamten bereits in Fahrt befindlichen Flotte<br />

der Rickmers Reederei durch <strong>die</strong> Reis- und Handels<br />

AG. Die gesamte Abwicklung des Geschäftsbetriebs<br />

der damit auf Kosten und Risiko<br />

der Reis- und Handels AG laufenden Reederei<br />

wurde aber weiterhin durch <strong>die</strong> Rickmers AG<br />

betrieben. Die Rickmers AG hatte für das Abkommen<br />

kein vertragsmäßiges Kündigungsrecht,<br />

früher als nach zehn Jahren auszuscheiden. Der<br />

Reiskonzem hingegen konnte jederzeit und ohne<br />

Einverständnis des Vertragspartners von der Vereinbarung<br />

zurücktreten. Für <strong>die</strong>sen Fall war aber<br />

zusätzlich festgelegt worden, dass <strong>die</strong> Reis- und<br />

Handels AG eine Strafzahlung in Höhe von 3<br />

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