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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Ordnungsmäßigkeit und sonstige Prüfungsfelder<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> hatte zum 31. Dezember 2008 keine Finanzinstrumente in ihrem<br />

Bestand.<br />

11.4 Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung<br />

Zur Vermeidung von Korruptionsfällen in hessischen Kommunalverwaltungen gibt der<br />

Korruptionserlass Empfehlungen, deren Einhaltung wir anhand von Fragen an die<br />

Verwaltung überprüft haben:<br />

Fin<strong>den</strong> Schulungen der Mitarbeiter zur Korruptionsvermeidung statt?<br />

Die <strong>Stadt</strong> schult ihre Mitarbeiter nicht in Fragen zur Korruptionsvermeidung.<br />

Wir empfehlen, <strong>den</strong> Mitarbeitern regelmäßig interne oder externe Schulungen zur<br />

Korruptionsvermeidung anzubieten.<br />

Schulungen der Mitarbeiter zur Korruptionsvermeidung wer<strong>den</strong> in drei der geprüften<br />

Städte durchgeführt.<br />

Existieren schriftliche Anweisungen <strong>für</strong> Vergabeverfahren?<br />

Folgende Anweisungen existieren:<br />

Verfügung zur Beachtung des Antikorruptionserlasses,<br />

Verfügung zur Zuständigkeit bei Submissionsverhandlungen zur Auswertung der<br />

Submissionsergebnisse wie Preisspiegel und fiktive Vergleichsberechnung,<br />

Verfügung zur Bekanntmachung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank und<br />

Festlegung von Entscheidungsbefugnissen <strong>für</strong> Auftragsvergaben; Bekanntgabe des<br />

gemeinsamen Runderlasses des Hessischen Ministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung vom 26.11.1997 (EG-Schwellenwerte etc.).<br />

In 19 Städten existieren schriftliche Anweisungen zum Vergabeverfahren.<br />

Wur<strong>den</strong> die Mitarbeiter z.B. durch Merkblätter über die straf- und personalrechtlichen<br />

Konsequenzen bei Fehlverhalten belehrt? Ist die Belehrung dokumentiert?<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> belehrt ihre Mitarbeiter bei der Einstellung. Sie dokumentiert dies<br />

durch eine unterzeichnete Bestätigung des Mitarbeiters.<br />

Wir empfehlen, diese Belehrung regelmäßig zu erneuern.<br />

Eine Belehrung erfolgt in 17 Städten, diese war in 15 Städten schriftlich dokumentiert.<br />

Wird der Runderlass vom 29. Juli 1997 bzw. vom 14. November 2007 über<br />

<strong>den</strong> „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schweren Verfehlungen,<br />

die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ angewendet, das heißt wird<br />

die Melde- und Informationsstelle der OFD Frankfurt am Main bei Vergaben<br />

einbezogen?<br />

Nach dem Runderlass betreffend „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen<br />

schweren Verfehlungen, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ sind das Anbieten,<br />

Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder <strong>für</strong> <strong>den</strong> öffentlichen<br />

Dienst Verpflichteten, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken<br />

(Bestechung oder Vorteilsgewährung), schwere Verfehlungen. Der Runderlass sieht<br />

bei Verfehlungen vor, dass Bewerber grundsätzlich von der Teilnahme am Wettbewerb<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Bei geplanten Vergaben mit einem Wert über 15.000 €<br />

bei Dienstleistungsaufträgen, einem Wert über 25.000 € bei Lieferaufträgen bzw. einem<br />

Wert über 50.000 € bei Bauaufträgen, hat die Vergabestelle vor der Vergabe bei<br />

der Melde- und Informationsstelle anzufragen, ob die <strong>für</strong> die Vergabe in Aussicht genommene<br />

Firma vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 98

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