Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Ordnungsmäßigkeit und sonstige Prüfungsfelder<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> hatte zum 31. Dezember 2008 keine Finanzinstrumente in ihrem<br />
Bestand.<br />
11.4 Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung<br />
Zur Vermeidung von Korruptionsfällen in hessischen Kommunalverwaltungen gibt der<br />
Korruptionserlass Empfehlungen, deren Einhaltung wir anhand von Fragen an die<br />
Verwaltung überprüft haben:<br />
Fin<strong>den</strong> Schulungen der Mitarbeiter zur Korruptionsvermeidung statt?<br />
Die <strong>Stadt</strong> schult ihre Mitarbeiter nicht in Fragen zur Korruptionsvermeidung.<br />
Wir empfehlen, <strong>den</strong> Mitarbeitern regelmäßig interne oder externe Schulungen zur<br />
Korruptionsvermeidung anzubieten.<br />
Schulungen der Mitarbeiter zur Korruptionsvermeidung wer<strong>den</strong> in drei der geprüften<br />
Städte durchgeführt.<br />
Existieren schriftliche Anweisungen <strong>für</strong> Vergabeverfahren?<br />
Folgende Anweisungen existieren:<br />
Verfügung zur Beachtung des Antikorruptionserlasses,<br />
Verfügung zur Zuständigkeit bei Submissionsverhandlungen zur Auswertung der<br />
Submissionsergebnisse wie Preisspiegel und fiktive Vergleichsberechnung,<br />
Verfügung zur Bekanntmachung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank und<br />
Festlegung von Entscheidungsbefugnissen <strong>für</strong> Auftragsvergaben; Bekanntgabe des<br />
gemeinsamen Runderlasses des Hessischen Ministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />
und Landesentwicklung vom 26.11.1997 (EG-Schwellenwerte etc.).<br />
In 19 Städten existieren schriftliche Anweisungen zum Vergabeverfahren.<br />
Wur<strong>den</strong> die Mitarbeiter z.B. durch Merkblätter über die straf- und personalrechtlichen<br />
Konsequenzen bei Fehlverhalten belehrt? Ist die Belehrung dokumentiert?<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> belehrt ihre Mitarbeiter bei der Einstellung. Sie dokumentiert dies<br />
durch eine unterzeichnete Bestätigung des Mitarbeiters.<br />
Wir empfehlen, diese Belehrung regelmäßig zu erneuern.<br />
Eine Belehrung erfolgt in 17 Städten, diese war in 15 Städten schriftlich dokumentiert.<br />
Wird der Runderlass vom 29. Juli 1997 bzw. vom 14. November 2007 über<br />
<strong>den</strong> „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schweren Verfehlungen,<br />
die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ angewendet, das heißt wird<br />
die Melde- und Informationsstelle der OFD Frankfurt am Main bei Vergaben<br />
einbezogen?<br />
Nach dem Runderlass betreffend „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen<br />
schweren Verfehlungen, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ sind das Anbieten,<br />
Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder <strong>für</strong> <strong>den</strong> öffentlichen<br />
Dienst Verpflichteten, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken<br />
(Bestechung oder Vorteilsgewährung), schwere Verfehlungen. Der Runderlass sieht<br />
bei Verfehlungen vor, dass Bewerber grundsätzlich von der Teilnahme am Wettbewerb<br />
ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Bei geplanten Vergaben mit einem Wert über 15.000 €<br />
bei Dienstleistungsaufträgen, einem Wert über 25.000 € bei Lieferaufträgen bzw. einem<br />
Wert über 50.000 € bei Bauaufträgen, hat die Vergabestelle vor der Vergabe bei<br />
der Melde- und Informationsstelle anzufragen, ob die <strong>für</strong> die Vergabe in Aussicht genommene<br />
Firma vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 98