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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Finanzen<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wird die or<strong>den</strong>tliche Tilgung eines je<strong>den</strong> Haushaltsjahres zum Gesamtbetrag<br />

der Schul<strong>den</strong> zum Ende eines je<strong>den</strong> Haushaltsjahres ins Verhältnis gesetzt. Es<br />

ergibt sich die Zahl der Jahre, die rechnerisch zum Abbau der Schul<strong>den</strong> durch <strong>den</strong><br />

aktuellen Tilgungsbetrag benötigt wer<strong>den</strong>. Die Warngrenze einer mangeln<strong>den</strong> Kreditkongruenz<br />

ist erreicht, wenn ein rechnerischer Tilgungszeitraum von 20 Jahren überschritten<br />

wird. Dieser Wert sollte nicht überschritten wer<strong>den</strong>, um zukünftige Haushalte<br />

nicht zu stark zu belasten.<br />

40 Jahre<br />

35 Jahre<br />

30 Jahre<br />

25 Jahre<br />

20 Jahre<br />

15 Jahre<br />

10 Jahre<br />

5 Jahre<br />

0 Jahre<br />

Rechnerischer Tilgungszeitraum im Vergleich<br />

Mittelwert der Jahre 2004 bis 2008<br />

Quelle: Jahresrechnungen und Jahresabschlüsseder Städte; eigene Berechnungen<br />

Ansicht 26: Rechnerischer Tilgungszeitraum im Vergleich<br />

Der rechnerische Tilgungszeitraum der Körperschaften variiert von sieben Jahren<br />

(Hofgeismar) bis 35 Jahren (Obertshausen). Der Medianwert von 17 Jahren liegt unter<br />

der Warngrenze von 20 Jahren, so dass <strong>für</strong> die Hälfte der Städte keine besondere<br />

Belastung auf die Haushalte festzustellen ist. Nur sechs Städte weisen eine rechnerische<br />

Tilgungsdauer von über 20 Jahren auf.<br />

Im Prüfungszeitraum lag der mittlere rechnerische Tilgungszeitraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

bei 29,3 Jahren und somit über der definierten Warngrenze von 20 Jahren.<br />

5.3.8 Straßen- und Gebäudeunterhaltung<br />

Die Substanz des vorhan<strong>den</strong>en Straßennetzes und der Gebäude wird durch Instandhaltung<br />

gesichert. Die hier<strong>für</strong> benötigten Mittel sind im kameralen Haushalts- und<br />

Rechnungswesen im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen. Im doppischen Haushalts-<br />

und Rechnungswesen sind alle Aufwendungen <strong>für</strong> die Instandsetzung von Straßen<br />

und Gebäu<strong>den</strong> in der Ergebnisrechnung anzusetzen.<br />

Zur kurzfristigen Verbesserung des Haushaltsergebnisses können die Unterhaltungsausgaben<br />

gesenkt wer<strong>den</strong>. Wer<strong>den</strong> die Unterhaltungsausgaben über einen längeren<br />

Zeitraum reduziert, entsteht ein Substanzverzehr. Daher ist das Absinken der Unterhaltungsmittel<br />

ein Frühwarnindikator <strong>für</strong> die Haushaltsstabilität.<br />

Eine Verringerung der Unterhaltungsausgaben könnte in <strong>den</strong> Städten durch Investitionen<br />

oder aktivierungsfähige Generalsanierungen ausgeglichen wer<strong>den</strong>. Diese Maßnahmen<br />

wür<strong>den</strong> sich durch höhere Ausgaben im Vermögenshaushalt oder durch höhere<br />

Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen. Das Ausweichen<br />

in <strong>den</strong> Vermögenshaushalt bzw. Finanzhaushalt kann zu einer versteckten Kreditfinanzierung<br />

konsumtiver Ausgaben führen. In diesen Fällen ist das Ausweichen auf<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 36

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