Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Finanzen<br />
Im Folgen<strong>den</strong> wird die or<strong>den</strong>tliche Tilgung eines je<strong>den</strong> Haushaltsjahres zum Gesamtbetrag<br />
der Schul<strong>den</strong> zum Ende eines je<strong>den</strong> Haushaltsjahres ins Verhältnis gesetzt. Es<br />
ergibt sich die Zahl der Jahre, die rechnerisch zum Abbau der Schul<strong>den</strong> durch <strong>den</strong><br />
aktuellen Tilgungsbetrag benötigt wer<strong>den</strong>. Die Warngrenze einer mangeln<strong>den</strong> Kreditkongruenz<br />
ist erreicht, wenn ein rechnerischer Tilgungszeitraum von 20 Jahren überschritten<br />
wird. Dieser Wert sollte nicht überschritten wer<strong>den</strong>, um zukünftige Haushalte<br />
nicht zu stark zu belasten.<br />
40 Jahre<br />
35 Jahre<br />
30 Jahre<br />
25 Jahre<br />
20 Jahre<br />
15 Jahre<br />
10 Jahre<br />
5 Jahre<br />
0 Jahre<br />
Rechnerischer Tilgungszeitraum im Vergleich<br />
Mittelwert der Jahre 2004 bis 2008<br />
Quelle: Jahresrechnungen und Jahresabschlüsseder Städte; eigene Berechnungen<br />
Ansicht 26: Rechnerischer Tilgungszeitraum im Vergleich<br />
Der rechnerische Tilgungszeitraum der Körperschaften variiert von sieben Jahren<br />
(Hofgeismar) bis 35 Jahren (Obertshausen). Der Medianwert von 17 Jahren liegt unter<br />
der Warngrenze von 20 Jahren, so dass <strong>für</strong> die Hälfte der Städte keine besondere<br />
Belastung auf die Haushalte festzustellen ist. Nur sechs Städte weisen eine rechnerische<br />
Tilgungsdauer von über 20 Jahren auf.<br />
Im Prüfungszeitraum lag der mittlere rechnerische Tilgungszeitraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
bei 29,3 Jahren und somit über der definierten Warngrenze von 20 Jahren.<br />
5.3.8 Straßen- und Gebäudeunterhaltung<br />
Die Substanz des vorhan<strong>den</strong>en Straßennetzes und der Gebäude wird durch Instandhaltung<br />
gesichert. Die hier<strong>für</strong> benötigten Mittel sind im kameralen Haushalts- und<br />
Rechnungswesen im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen. Im doppischen Haushalts-<br />
und Rechnungswesen sind alle Aufwendungen <strong>für</strong> die Instandsetzung von Straßen<br />
und Gebäu<strong>den</strong> in der Ergebnisrechnung anzusetzen.<br />
Zur kurzfristigen Verbesserung des Haushaltsergebnisses können die Unterhaltungsausgaben<br />
gesenkt wer<strong>den</strong>. Wer<strong>den</strong> die Unterhaltungsausgaben über einen längeren<br />
Zeitraum reduziert, entsteht ein Substanzverzehr. Daher ist das Absinken der Unterhaltungsmittel<br />
ein Frühwarnindikator <strong>für</strong> die Haushaltsstabilität.<br />
Eine Verringerung der Unterhaltungsausgaben könnte in <strong>den</strong> Städten durch Investitionen<br />
oder aktivierungsfähige Generalsanierungen ausgeglichen wer<strong>den</strong>. Diese Maßnahmen<br />
wür<strong>den</strong> sich durch höhere Ausgaben im Vermögenshaushalt oder durch höhere<br />
Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen. Das Ausweichen<br />
in <strong>den</strong> Vermögenshaushalt bzw. Finanzhaushalt kann zu einer versteckten Kreditfinanzierung<br />
konsumtiver Ausgaben führen. In diesen Fällen ist das Ausweichen auf<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 36