Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Zusammengefasste Prüfungsergebnisse<br />
Die Empfehlungen und Bewertungen sollen einen Beitrag dazu leisten, die Wirtschaftlichkeit<br />
der Aufgabenerfüllung weiter zu steigern.<br />
1.3 Rückstände<br />
Rückstände waren nicht festzustellen.<br />
1.4 Feststellungen zur Haushaltsstabilität<br />
Mit dieser 142. Vergleichen<strong>den</strong> Prüfung wird die Feststellung getroffen, dass der<br />
Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> instabil war.<br />
Diese Feststellung bezieht sich auf die Haushalte der Jahre 2004 bis 2008. Der Haushalt<br />
wurde im Prüfungszeitraum maßgeblich von der guten wirtschaftlichen Entwicklung<br />
in Deutschland und <strong>den</strong> damit verbun<strong>den</strong>en Mehreinnahmen insbesondere bei<br />
der Gewerbesteuer positiv beeinflusst. Aufgrund der prozyklischen Wirkungen der<br />
Gewerbesteuer ist bedingt durch die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise mit rückläufigen<br />
Gewerbesteuereinnahmen und weiteren Instabilitäten im Haushalt zu rechnen.<br />
Hinzu kommt, dass die Kreis- und Schulumlage in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Jahren auf Basis<br />
der vergleichsweise hohen Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre berechnet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
1.5 Rechtliche Grundlagen zur Umstellung auf die Doppik<br />
Mit dem Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze<br />
vom 31. Januar 2005 (GVBl. I 2005, S. 54) ist das kommunale Haushaltsrecht grundlegend<br />
reformiert wor<strong>den</strong>. Die Kommunen können nunmehr gemäß §§ 114a - 114u<br />
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 2 die doppelte Buchführung (Doppik) anwen<strong>den</strong>.<br />
Daneben kann die Verwaltungsbuchführung (erweiterte Kameralistik) i.S.d. §§ 92<br />
- 114 HGO fortgeführt wer<strong>den</strong>. Während die Umstellung auf die Doppik mit Aufstellung<br />
einer Eröffnungsbilanz gemäß §§ 114o i.V.m. 108 Absatz 3 HGO spätestens zum<br />
1. Januar 2009 erfolgen musste, erfolgt die Fortführung der erweiterten Kameralistik<br />
ab 2009 ebenfalls mit der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz gemäß § 108 Absatz 3<br />
HGO zum 1. Januar 2009. Im Hinblick auf die Umstellung auf die Doppik sind neben<br />
<strong>den</strong> Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) 3 aus<br />
dem Jahr 2006 in der Zeitfolge die veröffentlichten Hinweise und Verwaltungsvorschriften<br />
zur GemHVO-Doppik zu berücksichtigen:<br />
Sonderregelungen zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz <strong>für</strong> Gemein<strong>den</strong> und Gemeindeverbände<br />
in Hessen vom 17. Dezember 2003 4 (im Folgen<strong>den</strong> kurz Sonderregelungen),<br />
bei <strong>den</strong>en die Bewertungsverfahren aus dem hessischen Pilotprojekt<br />
abgeleitet wur<strong>den</strong> und dadurch zeitlich vor <strong>den</strong> Änderungen der HGO und der<br />
GemHVO-Doppik liegen.<br />
Der Entwurf der Verwaltungsvorschriften zur erstmaligen Bewertung und zur Erstellung<br />
der Eröffnungsbilanz (zu § 59 GemHVO-Doppik); Stand September 2006.<br />
Verwaltungsvorschriften vom 20. Februar 2007 zu <strong>den</strong> §§ 39 bis 43 und 59<br />
GemHVO-Doppik 5 (VV 2007).<br />
2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2<br />
des Gesetzes vom 15. November 2007 (GVBl. I 2007 Seite 757).<br />
3 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik vom 2. April 2006, GVBl. I 2006 Seite 235.<br />
4 Sonderregelungen zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz <strong>für</strong> Gemein<strong>den</strong> und Gemeindeverbände in<br />
Hessen Stand 17. Dezember 2003, Hessisches Ministerium des Inneren und <strong>für</strong> Sport IV 61 33 C, Abschlussdokumentation<br />
der Projektkommunen der Transferebene Hessen in Zusammenarbeit mit dem<br />
Hessischen Ministerium des Inneren und <strong>für</strong> Sport (Haufe, arf).<br />
5 Verwaltungsvorschriften zu <strong>den</strong> §§ 39 bis 43 und 59 GemHVO-Doppik vom 20. Februar 2007 (Hessischer<br />
Staatsanzeiger vom 5. März 2007, Seite 486).<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 2