Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Ordnungsmäßigkeit und sonstige Prüfungsfelder<br />
höchste Bürgschaftsvergabe weist mit 1.469 € je Einwohner die <strong>Stadt</strong> Bad Nauheim<br />
aus; sie dient im Wesentlichen der Darlehensabsicherung bei der Bad Nauheimer<br />
Wohnungsbaugesellschaft und der Landesgartenschau Bad Nauheim 2010 GmbH.<br />
Ebenso weist mehr als die Hälfte der Städte keinen Verlustausgleich aus. Die maximale<br />
Belastung aus Verlustausgleichen ergab sich mit 151 € je Einwohner in Bad Wildungen<br />
gefolgt von Bad Nauheim mit 145 € je Einwohner; sie dienen im Wesentlichen<br />
dem Ausgleich der Fehlbeträge der Kureinrichtungen.<br />
Lediglich die Städte <strong>Rödermark</strong> und Limburg an der Lahn haben Garantien und Rangrücktritte<br />
zugunsten von Beteiligungsunternehmen abgegeben.<br />
In <strong>den</strong> Satzungen der Beteiligungen, bei <strong>den</strong>en die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> mit mindestens<br />
25 Prozent beteiligt ist, sind Prüfungsrechte nach § 123 Absatz 1 Nr. 2 HGO i.V.m.<br />
§ 53 Absatz 1 HGrG und § 54 HGrG eingeräumt wor<strong>den</strong>.<br />
Die <strong>Stadt</strong> hat <strong>für</strong> die Jahre 2004 bis 2007 einen Beteiligungsbericht aufgestellt, in dem<br />
über die Mindestangaben nach § 123a Absatz 2 HGO 50 berichtet wird. Der Beteiligungsbericht<br />
<strong>für</strong> das Jahr 2008 war zum Zeitpunkt der Prüfung (Mai 2009) noch in<br />
Arbeit.<br />
11.6 Genehmigungsauflagen<br />
Der Landkreis Offenbach hat die Genehmigung der Haushaltssatzungen der Jahre<br />
2004 bis 2008 mit Auflagen verbun<strong>den</strong>.<br />
Die Auflagen betreffen die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen, die<br />
Zustimmung der Kommunalaufsicht zu neuen Investitionsmaßnahmen, die Fortschreibung<br />
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, Personalkosteneinsparungen, Haushaltsausgabereste,<br />
die Reduzierung disponibler Ausgaben, Einsparungen bei Pflichtleistungen<br />
sowie die Erhebung kostendeckender Gebühren und Beiträge.<br />
Die Auflagen der Kommunalaufsicht wur<strong>den</strong> nach Auskunft der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> beachtet.<br />
Die Auflagen der Kommunalaufsicht enthalten mit Ausnahme der Erhebung<br />
kostendeckender Gebühren und Beiträge keine konkret messbaren Vorgaben oder<br />
Ziele. Die Friedhofsgebühren wur<strong>den</strong> nicht auf ein kosteneckendes Niveau angehoben.<br />
11.7 Haushaltsausgabereste<br />
Nach § 19 Absatz 2 GemHVO-1974 51 können Ausgaben im Verwaltungshaushalt <strong>für</strong><br />
übertragbar erklärt wer<strong>den</strong>, wenn es die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert.<br />
Wer<strong>den</strong> Mittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen, belastet dies das Sollabschlussergebnis<br />
des Haushalts. Dadurch wird die Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />
50 § 123a HGO - Beteiligungsbericht und Offenlegung<br />
(2) Der Beteiligungsbericht soll mindestens Angaben enthalten über<br />
1. <strong>den</strong> Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe<br />
und die Beteiligungen des Unternehmens,<br />
2. <strong>den</strong> Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,<br />
3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen<br />
und –entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft,<br />
die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten,<br />
4. das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 <strong>für</strong> das Unternehmen.<br />
51 § 19 GemHVO-1974 - Übertragbarkeit<br />
(2) Ausgabenansätze eines Budgets können ganz oder teilweise <strong>für</strong> übertragbar erklärt wer<strong>den</strong>. Ebenso<br />
können im Verwaltungshaushalt Ausgabenansätze <strong>für</strong> übertragbar erklärt wer<strong>den</strong>, wenn es die wirtschaftliche<br />
Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabenansätze bleiben längstens bis zum Ende des<br />
zweiten auf die Veranschlagung folgen<strong>den</strong> Jahres verfügbar. Die Mittel <strong>für</strong> Fraktionen nach § 36a<br />
Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung können <strong>für</strong> übertragbar erklärt wer<strong>den</strong>. Scheidet eine<br />
Fraktion aus der Gemeindevertretung aus, verbleiben die nicht verwendeten und die übertragenen<br />
Mittel im Haushalt.<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 103