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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Finanzen<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> bestand im letzten kameralen Haushaltsjahr zum<br />

31. Dezember 2005 keine allgemeine Rücklage mehr. Sie betrug damit Null Prozent<br />

der erforderlichen Mindestrücklage von 686.300 €. Damit wurde die Warngrenze nicht<br />

eingehalten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> Dreieich hat im Prüfungszeitraum keinen kameralen Haushalt erstellt. Die<br />

Städte Bürstadt, Hattersheim, Herborn, Obertshausen, <strong>Rödermark</strong> und Witzenhausen<br />

haben <strong>für</strong> das letzte kamerale Haushaltsjahr keine Rücklagen ausgewiesen. Bei allen<br />

weiteren Städten bestand im letzten Haushaltsjahr eine allgemeine Rücklage von jeweils<br />

über zwei Prozent. Der Medianwert der Anteile der allgemeinen Rücklage zur<br />

Mindestrücklage beträgt 172 Prozent.<br />

5.3.4 Schul<strong>den</strong>stand<br />

Der Schul<strong>den</strong>stand ist ein guter Indikator <strong>für</strong> die Haushaltsstabilität, unabhängig davon,<br />

ob ein kameraler oder doppischer Haushalt erstellt wird. Der Schul<strong>den</strong>stand<br />

zeigt, inwieweit die <strong>Stadt</strong> in der Vergangenheit ihre Investitionen aus <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong><br />

Einnahmen oder mit Hilfe von Investitionskrediten finanziert hat. Schul<strong>den</strong> belasten<br />

<strong>den</strong> Haushalt durch die Kreditbeschaffungskosten, Zinsen und Tilgungsleistungen.<br />

Bei der Verschuldung je Einwohner betrachteten wir nicht nur die Schul<strong>den</strong> im Haushalt,<br />

sondern auch die Schul<strong>den</strong> der Eigenbetriebe und anteilig die Schul<strong>den</strong> der Beteiligungsgesellschaften<br />

mit mindestens 20 Prozent Eigenkapitalanteil der <strong>Stadt</strong>. Die<br />

Schul<strong>den</strong> des Haushalts berücksichtigen alle Formen der Kreditaufnahme, auch die<br />

Kassenkredite. Die Höhe der Kassenkredite berechneten wir auf Grundlage der Zinszahlungen<br />

des Jahres 2008 <strong>für</strong> Kassenkredite. Da<strong>für</strong> setzten wir einen einheitlichen<br />

Durchschnittszinssatz von fünf Prozent an, der in <strong>den</strong> einzelnen Städten vom vereinbarten<br />

Zinssatz abweichen kann. Die tatsächlichen Kassenkredite können dementsprechend<br />

von dem rechnerisch ermittelten Wert abweichen. Kredite der Städte an die<br />

Eigenbetriebe und an die Beteiligungsgesellschaften ließen wir unberücksichtigt, da es<br />

sich um Kredite derselben juristischen Person handelt, die sich bei einer Konsolidierung<br />

saldieren.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 32

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