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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Zusammengefasste Prüfungsergebnisse<br />

tention der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf die kaufmännische<br />

Buchführung (Doppik).<br />

Die Abwassergebühren decken zu 109 Prozent die Kosten. Die <strong>Stadt</strong> hat die Kosten<br />

der Einrichtung über Gebühren zu finanzieren (Kostendeckungsgebot). Allerdings<br />

dürfen die Gebühren die Kosten der Einrichtung nicht überschreiten (Kostenüberschreitungsverbot).<br />

Im Falle einer Kostendeckung von über 100 Prozent ist das<br />

Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Die mit der Kostenüberschreitung verbun<strong>den</strong>en<br />

Gebührenmehreinnahmen sollten ermittelt wer<strong>den</strong> und bei der Festsetzung<br />

der Abwassergebühr in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Jahren gebührenmindernd mit Hilfe einer<br />

Gebührenausgleichsrücklage berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

„Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong>:<br />

Für das Jahr 2010 sind eine Nachkalkulation sowie eine Neukalkulation der Gebühren<br />

<strong>für</strong> die Jahre 2010 bis 2012 vorgesehen. Sollten in dem Bereich der Abwasserentsorgung<br />

in einzelnen Jahren Überschüsse erzielt wer<strong>den</strong>, so wer<strong>den</strong> diese innerhalb<br />

des Geschäftsfeldes Abwasserentsorgung auf neue Rechnung vorgetragen<br />

und stehen somit dem Geschäftsfeld (also dem Gebührenzahler) zur Verfügung<br />

und wer<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> Folgejahren gebührenmindernd auswirken. Eine Verwendung<br />

als allgemeine Deckungsmittel im Eigenbetrieb erfolgt nicht.“<br />

Die Friedhofsgebühren decken im Prüfungszeitraum zu 89 Prozent die Kosten. Dies<br />

widerspricht dem Kostendeckungsgebot (§ 10 Absatz 2 KAG). Wir empfehlen, <strong>für</strong><br />

die Berechnung der Friedhofsgebühren eine aktuelle Vorkalkulation zu erstellen<br />

und daraus kostendeckende Gebühren abzuleiten. Zur Kontrolle, ob die <strong>Stadt</strong> kostendeckende<br />

Friedhofsgebühren erhoben hat, sollte am Ende des Haushaltsjahres<br />

eine Nachkalkulation vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Kontrolle, ob die <strong>Stadt</strong> kostendeckende Abwassergebühren und Friedhofsgebühren<br />

erhoben hat, sollten am Ende eines je<strong>den</strong> Haushaltsjahres Nachkalkulationen<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Wir empfehlen, zur Verbesserung der Einnahmen der <strong>Stadt</strong>, eine Straßenbeitragssatzung<br />

zu erlassen und so zu erreichen, dass der von der <strong>Stadt</strong> zu tragende Anteil<br />

an <strong>den</strong> beitragsfähigen Erneuerungsaufwendungen auf <strong>den</strong> in § 11 Absatz 3 KAG<br />

genannten Anteil reduziert wird.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> hat in ihrer Eröffnungsbilanz und in <strong>den</strong> Jahresabschlüssen<br />

2006 und 2007 Beteiligungen am Sparkassenzweckverband Dieburg in Höhe von<br />

8.726.307,99 € bilanziert. Anschaffungskosten fielen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> in<br />

der Vergangenheit hier<strong>für</strong> nicht an.<br />

Aus der Prüfung der Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung ergeben sich folgende<br />

Empfehlungen:<br />

Erstellung schriftlicher Anweisungen zum Vergabeverfahren in <strong>den</strong> einzelnen<br />

Fachabteilungen,<br />

Einholung von Informationen über die Bieter vor Zuschlagserteilung bei der<br />

Melde- und Informationsstelle der OFD Frankfurt am Main sowie die Weitergabe<br />

von Informationen über Bieter an diese Stelle,<br />

Ernennung eines Anti-Korruptionsbeauftragten.<br />

1.7 Vergleichende Feststellungen<br />

Die Balanced Scorecard fasst die Ergebnisse der Prüfung zusammen:<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 7

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