Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Zusammengefasste Prüfungsergebnisse<br />
tention der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf die kaufmännische<br />
Buchführung (Doppik).<br />
Die Abwassergebühren decken zu 109 Prozent die Kosten. Die <strong>Stadt</strong> hat die Kosten<br />
der Einrichtung über Gebühren zu finanzieren (Kostendeckungsgebot). Allerdings<br />
dürfen die Gebühren die Kosten der Einrichtung nicht überschreiten (Kostenüberschreitungsverbot).<br />
Im Falle einer Kostendeckung von über 100 Prozent ist das<br />
Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Die mit der Kostenüberschreitung verbun<strong>den</strong>en<br />
Gebührenmehreinnahmen sollten ermittelt wer<strong>den</strong> und bei der Festsetzung<br />
der Abwassergebühr in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Jahren gebührenmindernd mit Hilfe einer<br />
Gebührenausgleichsrücklage berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />
„Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong>:<br />
Für das Jahr 2010 sind eine Nachkalkulation sowie eine Neukalkulation der Gebühren<br />
<strong>für</strong> die Jahre 2010 bis 2012 vorgesehen. Sollten in dem Bereich der Abwasserentsorgung<br />
in einzelnen Jahren Überschüsse erzielt wer<strong>den</strong>, so wer<strong>den</strong> diese innerhalb<br />
des Geschäftsfeldes Abwasserentsorgung auf neue Rechnung vorgetragen<br />
und stehen somit dem Geschäftsfeld (also dem Gebührenzahler) zur Verfügung<br />
und wer<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> Folgejahren gebührenmindernd auswirken. Eine Verwendung<br />
als allgemeine Deckungsmittel im Eigenbetrieb erfolgt nicht.“<br />
Die Friedhofsgebühren decken im Prüfungszeitraum zu 89 Prozent die Kosten. Dies<br />
widerspricht dem Kostendeckungsgebot (§ 10 Absatz 2 KAG). Wir empfehlen, <strong>für</strong><br />
die Berechnung der Friedhofsgebühren eine aktuelle Vorkalkulation zu erstellen<br />
und daraus kostendeckende Gebühren abzuleiten. Zur Kontrolle, ob die <strong>Stadt</strong> kostendeckende<br />
Friedhofsgebühren erhoben hat, sollte am Ende des Haushaltsjahres<br />
eine Nachkalkulation vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
Zur Kontrolle, ob die <strong>Stadt</strong> kostendeckende Abwassergebühren und Friedhofsgebühren<br />
erhoben hat, sollten am Ende eines je<strong>den</strong> Haushaltsjahres Nachkalkulationen<br />
vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
Wir empfehlen, zur Verbesserung der Einnahmen der <strong>Stadt</strong>, eine Straßenbeitragssatzung<br />
zu erlassen und so zu erreichen, dass der von der <strong>Stadt</strong> zu tragende Anteil<br />
an <strong>den</strong> beitragsfähigen Erneuerungsaufwendungen auf <strong>den</strong> in § 11 Absatz 3 KAG<br />
genannten Anteil reduziert wird.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> hat in ihrer Eröffnungsbilanz und in <strong>den</strong> Jahresabschlüssen<br />
2006 und 2007 Beteiligungen am Sparkassenzweckverband Dieburg in Höhe von<br />
8.726.307,99 € bilanziert. Anschaffungskosten fielen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> in<br />
der Vergangenheit hier<strong>für</strong> nicht an.<br />
Aus der Prüfung der Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung ergeben sich folgende<br />
Empfehlungen:<br />
Erstellung schriftlicher Anweisungen zum Vergabeverfahren in <strong>den</strong> einzelnen<br />
Fachabteilungen,<br />
Einholung von Informationen über die Bieter vor Zuschlagserteilung bei der<br />
Melde- und Informationsstelle der OFD Frankfurt am Main sowie die Weitergabe<br />
von Informationen über Bieter an diese Stelle,<br />
Ernennung eines Anti-Korruptionsbeauftragten.<br />
1.7 Vergleichende Feststellungen<br />
Die Balanced Scorecard fasst die Ergebnisse der Prüfung zusammen:<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 7