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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Zusammenfassender Bericht<br />

stellungen untersucht wer<strong>den</strong>. Zudem wird die Ausübung von Bewertungs- und Ansatzwahlrechten<br />

geprüft, ebenso die Festlegung von Nutzungsdauern (Bilanzanalyse).<br />

Im Übrigen wer<strong>den</strong> – unabhängig von der Umstellung – Feststellungen zur Haushaltsstabilität<br />

und zur formalen Behandlung von Jahresabschlüssen und Jahresrechnungen<br />

getroffen, sowie die wirtschaftliche Betätigung und die Risikovorbeugung der Körperschaften<br />

zur Korruption untersucht.<br />

Gegenwärtig stellen die Körperschaften ihr Haushaltswesen auf das neue Haushaltsrecht<br />

um. Die Überörtliche Prüfung begreift die Einführung des neuen Haushaltswesens<br />

als einen Paradigmenwechsel. In der Folge ist es hinzunehmen, dass Zeitreihen<br />

aufgrund der eingeschränkten Vergleichbarkeit abbrechen.<br />

In dieser Umstellungsphase wer<strong>den</strong> die Haushaltsstrukturprüfung auf die Einführung<br />

des neuen Haushaltsrechts konzentriert und Erfahrungen aus der Einführung des<br />

kommunalen Haushaltsrechts gesammelt. Ziel ist es, Grundlagen <strong>für</strong> die nächste<br />

Haushaltsstrukturprüfung zu legen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> hat zum 1. Januar 2006 ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf<br />

die Doppik umgestellt. Der Jahresabschluss des Jahres 2008 lag zum Zeitpunkt der<br />

örtlichen Erhebung (Mai 2009) nicht vor.<br />

Als Prüfungsunterlagen stan<strong>den</strong> uns die Bücher, Belege, Akten und Schriftstücke der<br />

<strong>Stadt</strong> geordnet und prüffähig zur Verfügung. Die erbetenen Auskünfte und Nachweise<br />

erhielten wir vollständig und fristgerecht.<br />

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben wur<strong>den</strong> wir von <strong>den</strong> <strong>für</strong> die Zusammenarbeit<br />

bestimmten Personen bereitwillig unterstützt. Gesteuert wurde die praktische Arbeit<br />

der Prüfung von <strong>den</strong> Projektleitern<br />

der Überörtlichen Prüfung<br />

Dr. Andreas Stöhr, Regierungsoberrat<br />

(bis 31. August 2009)<br />

Dr. Hava Erdem, Regierungsrätin<br />

(ab 1. September 2009)<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong> Arne Breustedt, Oberamtsrat<br />

des Prüfungsbeauftragten<br />

WIKOM AG,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Dipl.-Volkswirt Michael Laehn,<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

Mit der Prüfungsanmeldung wurde die <strong>Stadt</strong> aufgefordert, die Tatsachen zu benennen,<br />

von <strong>den</strong>en sie glaubte, dass sie sich als spezifisches Unterscheidungsmerkmal<br />

von <strong>den</strong> übrigen einbezogenen kommunalen Körperschaften eignen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

nahm davon Abstand, von diesem Hinweis Gebrauch zu machen.<br />

Der Projektleiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong>, Herr Breustedt, bestätigte uns schriftlich die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Auskünfte und Nachweise.<br />

Den Umfang unserer formellen und materiellen Prüfungshandlungen haben wir in<br />

Arbeitspapieren festgehalten.<br />

Der Präsi<strong>den</strong>t des Hessischen Rechnungshofs hat uns beauftragt, in diesem Bericht<br />

die Grunddaten aller an der 142. Vergleichen<strong>den</strong> Prüfung „Haushaltsstruktur 2009:<br />

Mittlere Städte“ beteiligten Körperschaften in dem Anlagenband aufzunehmen.<br />

Die Erörterungsbesprechung fand am 26. Mai 2009 statt. Vorläufige Prüfungsfeststellungen<br />

wur<strong>den</strong> der <strong>Stadt</strong> am 22. September 2009 zugeleitet. Hierzu wurde eine Interimsbesprechung<br />

am 26. Oktober 2009 geführt. Die Prüfungsfeststellungen wur<strong>den</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> am 8. Dezember 2009 mit Frist zur Stellungnahme bis 15. Januar 2010 zugeleitet.<br />

Sie nahm dazu unter dem 21. Dezember 2009 Stellung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

verzichtete auf eine Schlussbesprechung.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 11

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