Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Finanzen<br />
<strong>den</strong> Vermögenshaushalt bzw. Finanzhaushalt Ausdruck der Deckungsschwierigkeiten<br />
im Verwaltungshaushalt bzw. Ergebnishaushalt.<br />
5.3.8.1 Straßenunterhaltung<br />
In <strong>den</strong> Vergleichen<strong>den</strong> Prüfungen wur<strong>den</strong> Warngrenzen <strong>für</strong> die Straßenunterhaltung in<br />
Abhängigkeit der Einwohnerzahl festgelegt. Bei Körperschaften mit bis zu 30.000 Einwohner<br />
wird als Warngrenze ein jährlicher Aufwand von 3.600 € (0,80 € je Quadratmeter<br />
bei durchschnittlich 4,50 Meter Breite) <strong>für</strong> einen Kilometer Straße zugrunde<br />
gelegt. Bei Körperschaften mit über 30.000 Einwohner wird als Warngrenze <strong>für</strong> einen<br />
Kilometer Straße ein jährlicher Aufwand von 5.000 € (0,80 € je Quadratmeter bei<br />
durchschnittlich 6,25 Meter Breite) zugrunde gelegt. Die Städte Bad Nauheim, Dreieich<br />
und Limburg hatten zum 31. Dezember 2008 mehr als 30.000 Einwohner, so dass <strong>für</strong><br />
diese Körperschaften die Warngrenze von 5.000 € gilt. 17<br />
12.000 €/km<br />
10.000 €/km<br />
8.000 €/km<br />
6.000 €/km<br />
4.000 €/km<br />
2.000 €/km<br />
0 €/km<br />
Straßenunterhaltung je Kilometer Straße im Vergleich<br />
Mittelwert der Jahre 2004 bis 2008<br />
Quelle: Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse der Städte; eigene Berechnungen<br />
Ansicht 27: Straßenunterhaltung je Kilometer Straße im Vergleich<br />
Bei der Straßenunterhaltung liegt <strong>Rödermark</strong> im Mittel über die Jahre 2004 bis 2008<br />
bei 3.782 € je Kilometer. Damit wurde die Warngrenze von 3.600 € je Kilometer nicht<br />
unterschritten, so dass mittelfristig die Substanz des Straßennetzes gesichert ist.<br />
Da uns die Städte Bad Wildungen und Büdingen keine Angaben über die Länge des<br />
städtischen Straßennetzes vorlegen konnten, war eine Prüfung der Substanzerhaltung<br />
der Straßen <strong>für</strong> diese Städte nicht möglich.<br />
Von <strong>den</strong> zwanzig Städten, <strong>für</strong> die wir <strong>den</strong> Aufwand ermittelten, haben zehn die jeweils<br />
gültige Warngrenze von 3.600 € oder 5.000 € je Kilometer Straße unterschritten. Bei<br />
diesen Städten ist die Substanzerhaltung nicht gesichert. Den geringsten Wert weist<br />
die <strong>Stadt</strong> Homberg (Efze) mit 360 € je Kilometer, <strong>den</strong> höchsten die <strong>Stadt</strong> Obertshausen<br />
mit 11.183 € je Kilometer auf. Der Median beträgt 3.715 € je Kilometer.<br />
17 Vergleichender Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006, Landtagsdrucksache 16/5867, Seite 42.<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 37