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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Finanzen<br />

<strong>den</strong> Vermögenshaushalt bzw. Finanzhaushalt Ausdruck der Deckungsschwierigkeiten<br />

im Verwaltungshaushalt bzw. Ergebnishaushalt.<br />

5.3.8.1 Straßenunterhaltung<br />

In <strong>den</strong> Vergleichen<strong>den</strong> Prüfungen wur<strong>den</strong> Warngrenzen <strong>für</strong> die Straßenunterhaltung in<br />

Abhängigkeit der Einwohnerzahl festgelegt. Bei Körperschaften mit bis zu 30.000 Einwohner<br />

wird als Warngrenze ein jährlicher Aufwand von 3.600 € (0,80 € je Quadratmeter<br />

bei durchschnittlich 4,50 Meter Breite) <strong>für</strong> einen Kilometer Straße zugrunde<br />

gelegt. Bei Körperschaften mit über 30.000 Einwohner wird als Warngrenze <strong>für</strong> einen<br />

Kilometer Straße ein jährlicher Aufwand von 5.000 € (0,80 € je Quadratmeter bei<br />

durchschnittlich 6,25 Meter Breite) zugrunde gelegt. Die Städte Bad Nauheim, Dreieich<br />

und Limburg hatten zum 31. Dezember 2008 mehr als 30.000 Einwohner, so dass <strong>für</strong><br />

diese Körperschaften die Warngrenze von 5.000 € gilt. 17<br />

12.000 €/km<br />

10.000 €/km<br />

8.000 €/km<br />

6.000 €/km<br />

4.000 €/km<br />

2.000 €/km<br />

0 €/km<br />

Straßenunterhaltung je Kilometer Straße im Vergleich<br />

Mittelwert der Jahre 2004 bis 2008<br />

Quelle: Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse der Städte; eigene Berechnungen<br />

Ansicht 27: Straßenunterhaltung je Kilometer Straße im Vergleich<br />

Bei der Straßenunterhaltung liegt <strong>Rödermark</strong> im Mittel über die Jahre 2004 bis 2008<br />

bei 3.782 € je Kilometer. Damit wurde die Warngrenze von 3.600 € je Kilometer nicht<br />

unterschritten, so dass mittelfristig die Substanz des Straßennetzes gesichert ist.<br />

Da uns die Städte Bad Wildungen und Büdingen keine Angaben über die Länge des<br />

städtischen Straßennetzes vorlegen konnten, war eine Prüfung der Substanzerhaltung<br />

der Straßen <strong>für</strong> diese Städte nicht möglich.<br />

Von <strong>den</strong> zwanzig Städten, <strong>für</strong> die wir <strong>den</strong> Aufwand ermittelten, haben zehn die jeweils<br />

gültige Warngrenze von 3.600 € oder 5.000 € je Kilometer Straße unterschritten. Bei<br />

diesen Städten ist die Substanzerhaltung nicht gesichert. Den geringsten Wert weist<br />

die <strong>Stadt</strong> Homberg (Efze) mit 360 € je Kilometer, <strong>den</strong> höchsten die <strong>Stadt</strong> Obertshausen<br />

mit 11.183 € je Kilometer auf. Der Median beträgt 3.715 € je Kilometer.<br />

17 Vergleichender Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006, Landtagsdrucksache 16/5867, Seite 42.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 37

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