Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />
im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />
Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />
Umstellung auf die Doppik<br />
Abwasserkanäle<br />
Hauptstraßen<br />
(Beton)<br />
Hauptstraßen<br />
(Asphalt)<br />
Nebenstraßen<br />
(Beton)<br />
Nebenstraßen<br />
(Asphalt)<br />
Dorfgemeinschaftshaus<br />
(massiv)<br />
Kindergartengebäude<br />
(massiv)<br />
Feuerwehrgerätehaus<br />
(massiv)<br />
Babenhausen entfällt 30 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />
Bad Hersfeld 1 entfällt 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Bad Nauheim 60 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 50 Jahre 70 Jahre 80 Jahre<br />
Bad Wildungen 1 50 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Bebra 1 entfällt entfällt 30 Jahre entfällt 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 50 Jahre<br />
Büdingen 66 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />
Bürstadt 1 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Dreieich 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 50 Jahre entfällt 57 Jahre 80 Jahre<br />
Eltville 1 33 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Eschwege 67 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Groß-Umstadt entfällt 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 50 Jahre<br />
Hattersheim 1 entfällt 20 Jahre 20 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 77 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Herborn entfällt 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Hofgeismar 1 40 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 50 Jahre 33 Jahre 33 Jahre<br />
Homberg (Efze) 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Korbach 1 66 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Limburg 50 Jahre k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
Niedernhausen 50 Jahre 40 Jahre 20 Jahre 40 Jahre 20 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Obertshausen 1 40 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
<strong>Rödermark</strong> entfällt 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />
<strong>Stadt</strong>allendorf entfällt 40 Jahre 40 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />
Witzenhausen entfällt 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Minimum 33 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 40 Jahre 33 Jahre 33 Jahre<br />
Maximum 67 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
Median 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />
1 Nutzungsdauern ab 2009<br />
Quelle: Angaben der Städte<br />
Gesamtnutzungsdauern im Jahr 2008 im Vergleich<br />
Ansicht 35: Gesamtnutzungsdauern im Jahr 2008 im Vergleich<br />
Ansicht 35 zeigt, dass die Städte die von der GemHVO-Doppik und der HGO eingeräumten<br />
Wahlrechte nutzen. Die Zukunft wird zeigen, ob die Städte mit <strong>den</strong> von ihnen<br />
gewählten Nutzungsdauern die individuellen Verhältnisse zutreffend abbil<strong>den</strong> oder der<br />
Ressourcenverbrauch verzerrt dargestellt wird. Stellt eine <strong>Stadt</strong> fest, das sie in der<br />
Eröffnungsbilanz die Nutzungsdauern nicht nach <strong>den</strong> individuellen tatsächlichen Verhältnissen<br />
festgestellt hat, sollte sie dies in <strong>den</strong> ersten vier Jahren nach der Eröffnungsbilanz<br />
korrigieren (§ 108 Absatz 5 HGO) 34 .<br />
34 § 108 Absatz 5 HGO – Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze<br />
Ergibt sich bei der Aufstellung der Bilanz <strong>für</strong> ein späteres Haushaltsjahr, dass in der Eröffnungsbilanz<br />
Vermögensgegenstände oder Schul<strong>den</strong> nicht oder fehlerhaft angesetzt wor<strong>den</strong> sind, so ist in der späteren<br />
Bilanz der Wertansatz zu berichtigen oder der unterlassen Ansatz nachzuholen; dies gilt auch, wenn<br />
die Vermögensgegenstände und Schul<strong>den</strong> am Bilanzstichtag nicht mehr vorhan<strong>den</strong> sind, jedoch nur <strong>für</strong><br />
die auf die Vermögensänderung folgende Bilanz. Eine Berichtigung kann letztmalig in der vierten auf die<br />
Eröffnungsbilanz folgen<strong>den</strong> Bilanz vorgenommen wer<strong>den</strong>. Vorherige Bilanzen sind nicht zu berücksichtigen.<br />
WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Stand: 1. Februar 2010 56