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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Umstellung auf die Doppik<br />

Abwasserkanäle<br />

Hauptstraßen<br />

(Beton)<br />

Hauptstraßen<br />

(Asphalt)<br />

Nebenstraßen<br />

(Beton)<br />

Nebenstraßen<br />

(Asphalt)<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

(massiv)<br />

Kindergartengebäude<br />

(massiv)<br />

Feuerwehrgerätehaus<br />

(massiv)<br />

Babenhausen entfällt 30 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />

Bad Hersfeld 1 entfällt 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Bad Nauheim 60 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 50 Jahre 70 Jahre 80 Jahre<br />

Bad Wildungen 1 50 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Bebra 1 entfällt entfällt 30 Jahre entfällt 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 50 Jahre<br />

Büdingen 66 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />

Bürstadt 1 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Dreieich 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 50 Jahre entfällt 57 Jahre 80 Jahre<br />

Eltville 1 33 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Eschwege 67 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Groß-Umstadt entfällt 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 50 Jahre<br />

Hattersheim 1 entfällt 20 Jahre 20 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 77 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Herborn entfällt 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Hofgeismar 1 40 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 50 Jahre 33 Jahre 33 Jahre<br />

Homberg (Efze) 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Korbach 1 66 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 35 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Limburg 50 Jahre k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Niedernhausen 50 Jahre 40 Jahre 20 Jahre 40 Jahre 20 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Obertshausen 1 40 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

<strong>Rödermark</strong> entfällt 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />

<strong>Stadt</strong>allendorf entfällt 40 Jahre 40 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 50 Jahre 50 Jahre 50 Jahre<br />

Witzenhausen entfällt 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Minimum 33 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 40 Jahre 33 Jahre 33 Jahre<br />

Maximum 67 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

Median 50 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 80 Jahre<br />

1 Nutzungsdauern ab 2009<br />

Quelle: Angaben der Städte<br />

Gesamtnutzungsdauern im Jahr 2008 im Vergleich<br />

Ansicht 35: Gesamtnutzungsdauern im Jahr 2008 im Vergleich<br />

Ansicht 35 zeigt, dass die Städte die von der GemHVO-Doppik und der HGO eingeräumten<br />

Wahlrechte nutzen. Die Zukunft wird zeigen, ob die Städte mit <strong>den</strong> von ihnen<br />

gewählten Nutzungsdauern die individuellen Verhältnisse zutreffend abbil<strong>den</strong> oder der<br />

Ressourcenverbrauch verzerrt dargestellt wird. Stellt eine <strong>Stadt</strong> fest, das sie in der<br />

Eröffnungsbilanz die Nutzungsdauern nicht nach <strong>den</strong> individuellen tatsächlichen Verhältnissen<br />

festgestellt hat, sollte sie dies in <strong>den</strong> ersten vier Jahren nach der Eröffnungsbilanz<br />

korrigieren (§ 108 Absatz 5 HGO) 34 .<br />

34 § 108 Absatz 5 HGO – Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze<br />

Ergibt sich bei der Aufstellung der Bilanz <strong>für</strong> ein späteres Haushaltsjahr, dass in der Eröffnungsbilanz<br />

Vermögensgegenstände oder Schul<strong>den</strong> nicht oder fehlerhaft angesetzt wor<strong>den</strong> sind, so ist in der späteren<br />

Bilanz der Wertansatz zu berichtigen oder der unterlassen Ansatz nachzuholen; dies gilt auch, wenn<br />

die Vermögensgegenstände und Schul<strong>den</strong> am Bilanzstichtag nicht mehr vorhan<strong>den</strong> sind, jedoch nur <strong>für</strong><br />

die auf die Vermögensänderung folgende Bilanz. Eine Berichtigung kann letztmalig in der vierten auf die<br />

Eröffnungsbilanz folgen<strong>den</strong> Bilanz vorgenommen wer<strong>den</strong>. Vorherige Bilanzen sind nicht zu berücksichtigen.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 56

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