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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Umstellung auf die Doppik<br />

mit pauschalen Wertansätzen nicht <strong>für</strong> sachgerecht. Die Bewertung der Grundstücke<br />

und des Aufwuchses entspricht nicht <strong>den</strong> Bewertungsvorgaben in <strong>den</strong> Tz. 9.2 und 9.5<br />

der Sonderregelungen. Da bei Waldvermögen erfahrungsgemäß keine Anschaffungsoder<br />

Herstellungskosten vorliegen kann eine <strong>den</strong> Tz. 9.2 und 9.5 der Sonderregelungen<br />

entsprechende Bewertung mit <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>richtwerten und mit Hilfe des Forsteinrichtungswerks<br />

des Landesbetriebes „Hessen-Forst“ erfolgen. Die Pauschalen sind <strong>für</strong><br />

die Bewertung des Aufwuchses nicht geeignet, da sie in keinem Zusammenhang mit<br />

<strong>den</strong> tatsächlichen Anschaffungskosten stehen und somit nicht als Erfahrungswert herangezogen<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Die nachfolgende Ansicht stellt die von <strong>den</strong> Städten zur Bewertung des Infrastrukturvermögens<br />

und des Waldvermögens angewandten Verfahren dar. Aufgrund der Regelungen<br />

in <strong>den</strong> Sonderrichtlinien und der GemHVO-Doppik können neben <strong>den</strong> tatsächlichen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten andere Bewertungsverfahren zur Anwendung<br />

kommen, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit<br />

vertretbarem Zeitaufwand aus <strong>den</strong> Unterlagen nicht mehr ermittelt wer<strong>den</strong> können.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 46

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