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Dokumentenvorlage für den ... - Stadt Rödermark

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142. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte“<br />

im Auftrag des Präsi<strong>den</strong>ten des Hessischen Rechnungshofs<br />

Schlussbericht <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rödermark</strong><br />

Ausgewählte Gebühren<br />

78 Prozent (Groß-Umstadt) und 119 Prozent (Eschwege). Der Kostendeckungsgrad bei<br />

<strong>den</strong> Abwassergebühren in <strong>Rödermark</strong> liegt über dem Median von 100 Prozent.<br />

Die <strong>Stadt</strong> hat die Kosten der Einrichtung über Gebühren zu finanzieren (Kostendeckungsgebot).<br />

Allerdings dürfen die Gebühren die Kosten der Einrichtung nicht überschreiten<br />

(Kostenüberschreitungsverbot). Im Falle einer Kostendeckung von über<br />

100 Prozent ist das Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Die mit der Kostenüberschreitung<br />

verbun<strong>den</strong>en Gebührenmehreinnahmen sollten ermittelt wer<strong>den</strong> und<br />

bei der Festsetzung der Abwassergebühr in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Jahren gebührenmindernd<br />

mit Hilfe einer Gebührenausgleichsrücklage berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Nachfolgende Ansicht zeigt die Kostendeckung und <strong>den</strong> Kostendeckungsgrad der<br />

Wassergebühren aller geprüften Städte im Vergleich.<br />

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Stand: 1. Februar 2010 87<br />

Kostendeckung der<br />

Wassergebühren

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