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die auswirkungen des wachsenden ... - Stockmann, Ulrich

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Die Auswirkungen <strong>des</strong> <strong>wachsenden</strong> Billigflugsektors in Europa<br />

Freiheit für <strong>die</strong> Berücksichtigung lokaler und regionaler Interessen vorhanden sein. Es<br />

wäre jedoch günstig, wenn Flughäfen ab einer bestimmten Größe <strong>die</strong> Auflage erhielten,<br />

langfristige Masterpläne zu erstellen und zu veröffentlichen, um hinsichtlich der<br />

Ausbaupläne von Flughäfen größere Transparenz zu erzielen. Für <strong>die</strong> Fluggesellschaften<br />

wäre es zudem gut, wenn <strong>die</strong> Flughäfen regelmäßige Meldungen zur Kapazitätssituation<br />

abgeben müssten, so dass <strong>die</strong> Airlines über künftige Kapazitätsengpässe informiert sind.<br />

d) Beim intermodalen Wettbewerb könnte sich unter anderem aufgrund der Unterschiede<br />

bei den Fixkosten der Aufstieg der Billigfluganbieter auf andere Verkehrsträger<br />

auswirken, insbesondere auf Hochgeschwindigkeitsverbindungen der Bahn. Angesichts<br />

der Aktivitäten auf beiden Seiten, wobei <strong>die</strong> Betreiber von Hochgeschwindigkeitszügen<br />

ein Bündnis zum frontalen Angriff auf <strong>die</strong> Billigfluggesellschaften schmieden, sollte<br />

<strong>die</strong>se interaktive Dynamik aufmerksam beobachtet werden.<br />

e) Wir erwarten, dass <strong>die</strong> EU einen Rechtsrahmen aufstellt, der sowohl für <strong>die</strong><br />

Billigfluganbieter als auch <strong>die</strong> herkömmlichen (bzw. traditionellen) Fluggesellschaften<br />

gilt und innerhalb <strong>des</strong>sen beide optimal agieren können. Jede Lösung, bei der für<br />

Billigfluganbieter und herkömmliche Airlines unterschiedliche rechtliche<br />

Rahmenbedingungen gelten, wird kontraproduktiven Verhaltensweisen und einem<br />

unfairen Wettbewerb zwischen <strong>die</strong>sen beiden Arten von Fluggesellschaften Vorschub<br />

leisten.<br />

f) Auch andere EU-Initiativen leisten einen Beitrag zur Effizienz und Wirksamkeit <strong>die</strong>ser<br />

Märkte und zur Qualität ihrer Produkte. Hierzu ist Folgen<strong>des</strong> zu zählen:<br />

<strong>die</strong> weitere Entwicklung <strong>des</strong> einheitlichen europäischen Luftraums,<br />

der Schutz der Rechte von Fluggästen,<br />

Maßnahmen für einen umweltfreundlicheren Luftverkehr,<br />

<strong>die</strong> Entwicklung moderner Konzepte, Verfahren und Technologien<br />

o zur Verbesserung <strong>des</strong> Luftverkehrsmanagements und<br />

o zur Verbesserung der Abfertigung am Boden.<br />

g) In Anbetracht der potenziellen Konzentration von Marktmacht und der zunehmenden<br />

Vielfalt der Marktstrategien sowohl der Billigfluganbieter als auch der herkömmlichen<br />

Fluggesellschaften ist davon auszugehen, dass sich im Laufe der Zeit ein<br />

unterschiedliches Herangehen im Kurz- und Langstreckenverkehr einstellen wird. Im<br />

Kurzstreckenverkehr dürften sich <strong>die</strong> beiden Produkte weiterhin deutlich voneinander<br />

unterscheiden, wobei nur wenige Nischenakteure (wie z. B. Brussels Airlines) den<br />

Billigflugansatz übernehmen werden. Für den Langstreckenbereich sind Voraussagen<br />

hingegen weitaus schwieriger, doch dass sich <strong>die</strong> beiden Konzepte bei Flügen von über<br />

sechs Stunden einander annähern werden, kann mit einiger Wahrscheinlichkeit<br />

festgestellt werden.<br />

h) Wir raten den europäischen Behörden, zwei Instrumente zu entwickeln. Zunächst einmal<br />

bedarf es eines Instruments zur Beobachtung <strong>des</strong> europäischen Billigflugmarktes auf der<br />

Grundlage von Daten und Recherchen zum Branchen- und Wirtschaftsverhalten aller<br />

Akteure. Unbedingt erforderlich ist zudem ein Benchmarking-Instrument, und zwar nicht<br />

nur für den europäischen Luftverkehrsmarkt, sondern für <strong>die</strong> ganze Welt. Es wird<br />

empfohlen, eine Beobachtungsstelle für <strong>die</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Billigflugsektors und für<br />

<strong>die</strong> Abschätzung der Folgen einzurichten.<br />

PE 397.234 vi

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