die auswirkungen des wachsenden ... - Stockmann, Ulrich
die auswirkungen des wachsenden ... - Stockmann, Ulrich
die auswirkungen des wachsenden ... - Stockmann, Ulrich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Auswirkungen <strong>des</strong> <strong>wachsenden</strong> Billigflugsektors in Europa<br />
Die Erweiterung der meisten Flughäfen bedarf der Zustimmung der nationalen, regionalen oder<br />
kommunalen Behörden, <strong>die</strong> mitunter eine langwierige und komplexe Planung voraussetzt. Die<br />
Planungsverfahren für Flughafenerweiterungen stellen eine beträchtliche Hürde dar, wenn es um<br />
den Bau zusätzlicher Infrastruktureinrichtungen für große Flughäfen geht. Beispiele dafür sind<br />
das sich hinziehende Verfahren zur Erweiterung <strong>des</strong> Flughafens Frankfurt und <strong>die</strong> Tatsache,<br />
dass das Verfahren für den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Stansted nur schleppend vorankommt,<br />
obwohl er Teil der Regierungspolitik ist.<br />
Die nationalen Luftverkehrspolitiken werden nicht durchgängig auf einzelstaatlicher Ebene<br />
festgelegt. Auf europäischer Ebene betreffen <strong>die</strong> Rechtsvorschriften spezifische Fragen, wie z. B.<br />
das Flugverkehrsmanagement, aber es gibt offenbar keine Politik, <strong>die</strong> speziell auf Flughäfen als<br />
gesondertes Thema ausgerichtet ist.<br />
5.9. Finanzierungskonzepte für Regionalflughäfen<br />
Mit Ausnahme <strong>des</strong> Vereinigten Königreichs, wo <strong>die</strong> meisten Flughäfen nunmehr vollständig<br />
oder teilweise in Privathand sind, befinden sich Regionalflughäfen überwiegend im Besitz<br />
öffentlicher Stellen. Dabei handelt es sich zumeist eher um Stellen auf der regionalen als auf der<br />
nationalen Ebene. Eine Finanzierung mit öffentlichen Mitteln ist im Allgemeinen zum Zwecke<br />
der regionalen Wirtschaftsentwicklung möglich, darf jedoch nicht auf diskriminierende Weise<br />
gewährt werden. So darf sie beispielsweise nicht nur für eine einzige Fluggesellschaft<br />
bereitgestellt werden; <strong>die</strong>s war das zentrale Problem im Fall Charleroi und Ryanair (Gillen,<br />
Niemeier) (Siehe Fallstu<strong>die</strong> in Anhang 2 zu <strong>die</strong>sem Bericht).<br />
Europa ist ein Kontinent mit vielen Flughäfen, von denen sich <strong>die</strong> meisten noch in staatlichem<br />
Besitz befinden. Was <strong>die</strong> Eigentumsverhältnisse betrifft, so gibt es Flughäfen, <strong>die</strong> zu 100 %<br />
staatliches Eigentum sind, Flughäfen, <strong>die</strong> sich vollständig in privatem Besitz befinden sowie<br />
Mischformen. Es können folgende Formen auftreten, wobei der Einzelfall davon abweichen<br />
kann:<br />
Voll börsennotiert: Die Aktien <strong>des</strong> Flughafenunternehmens werden zu 100 % an<br />
der Börse gehandelt (z. B. Flughafen Heathrow, Vereinigtes Königreich)<br />
Teilweise börsennotiert: Ein Teil der Unternehmensaktien wird an der Börse<br />
gehandelt, <strong>die</strong> übrigen Aktien befinden sich in staatlichem Besitz (was meist der<br />
Fall ist) oder in der Hand privater Aktionäre (z. B. Flughafen Charles de Gaulle,<br />
Frankreich, mit einer privaten Minderheitsbeteiligung, Flughafen Wien mit<br />
privater Mehrheitsbeteiligung)<br />
Strategischer Investor (Trade Buyer): Privater Investor, der Unternehmensanteile<br />
direkt vom vorherigen Eigentümer aufkauft und am Kapital der<br />
Flughafenunternehmens beteiligt ist. Der verkaufte Anteil kann das gesamte<br />
Unternehmen umfassen (z. B. Flughafen Tirana, Albanien)<br />
100 % staatliches Eigentum (z. B. Flughafen Lissabon, Portugal)<br />
Relativ wenige Flughäfen unterliegen einer vollständigen Preisregulierung, wie <strong>die</strong>s bei den<br />
Flughäfen von Gatwick, Heathrow, Stansted und Manchester der Fall ist, aber <strong>die</strong> Festlegung<br />
der Flughafengebühren erfolgt normalerweise im Rahmen eines Konsultationsprozesses, an dem<br />
Fluggesellschaften und Behörden beteiligt sind. Die Bandbreite der Regelungen zur Festlegung<br />
der Flughafengebühren reicht von der einfachen Konsultation mit den Fluggesellschaften<br />
(Kopenhagen) bis zu einem umfassenden rechtsverbindlichen geregelten Verfahren (z. B.<br />
Heathrow). Die meisten europäischen Flughäfen sind bei der Festlegung der Flughafengebühren<br />
in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt, weil sie verpflichtet sind, Fluggesellschaften<br />
und Behörden zu konsultieren.<br />
31<br />
PE 397.234