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die auswirkungen des wachsenden ... - Stockmann, Ulrich

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Die Auswirkungen <strong>des</strong> <strong>wachsenden</strong> Billigflugsektors in Europa<br />

Die Erweiterung der meisten Flughäfen bedarf der Zustimmung der nationalen, regionalen oder<br />

kommunalen Behörden, <strong>die</strong> mitunter eine langwierige und komplexe Planung voraussetzt. Die<br />

Planungsverfahren für Flughafenerweiterungen stellen eine beträchtliche Hürde dar, wenn es um<br />

den Bau zusätzlicher Infrastruktureinrichtungen für große Flughäfen geht. Beispiele dafür sind<br />

das sich hinziehende Verfahren zur Erweiterung <strong>des</strong> Flughafens Frankfurt und <strong>die</strong> Tatsache,<br />

dass das Verfahren für den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Stansted nur schleppend vorankommt,<br />

obwohl er Teil der Regierungspolitik ist.<br />

Die nationalen Luftverkehrspolitiken werden nicht durchgängig auf einzelstaatlicher Ebene<br />

festgelegt. Auf europäischer Ebene betreffen <strong>die</strong> Rechtsvorschriften spezifische Fragen, wie z. B.<br />

das Flugverkehrsmanagement, aber es gibt offenbar keine Politik, <strong>die</strong> speziell auf Flughäfen als<br />

gesondertes Thema ausgerichtet ist.<br />

5.9. Finanzierungskonzepte für Regionalflughäfen<br />

Mit Ausnahme <strong>des</strong> Vereinigten Königreichs, wo <strong>die</strong> meisten Flughäfen nunmehr vollständig<br />

oder teilweise in Privathand sind, befinden sich Regionalflughäfen überwiegend im Besitz<br />

öffentlicher Stellen. Dabei handelt es sich zumeist eher um Stellen auf der regionalen als auf der<br />

nationalen Ebene. Eine Finanzierung mit öffentlichen Mitteln ist im Allgemeinen zum Zwecke<br />

der regionalen Wirtschaftsentwicklung möglich, darf jedoch nicht auf diskriminierende Weise<br />

gewährt werden. So darf sie beispielsweise nicht nur für eine einzige Fluggesellschaft<br />

bereitgestellt werden; <strong>die</strong>s war das zentrale Problem im Fall Charleroi und Ryanair (Gillen,<br />

Niemeier) (Siehe Fallstu<strong>die</strong> in Anhang 2 zu <strong>die</strong>sem Bericht).<br />

Europa ist ein Kontinent mit vielen Flughäfen, von denen sich <strong>die</strong> meisten noch in staatlichem<br />

Besitz befinden. Was <strong>die</strong> Eigentumsverhältnisse betrifft, so gibt es Flughäfen, <strong>die</strong> zu 100 %<br />

staatliches Eigentum sind, Flughäfen, <strong>die</strong> sich vollständig in privatem Besitz befinden sowie<br />

Mischformen. Es können folgende Formen auftreten, wobei der Einzelfall davon abweichen<br />

kann:<br />

Voll börsennotiert: Die Aktien <strong>des</strong> Flughafenunternehmens werden zu 100 % an<br />

der Börse gehandelt (z. B. Flughafen Heathrow, Vereinigtes Königreich)<br />

Teilweise börsennotiert: Ein Teil der Unternehmensaktien wird an der Börse<br />

gehandelt, <strong>die</strong> übrigen Aktien befinden sich in staatlichem Besitz (was meist der<br />

Fall ist) oder in der Hand privater Aktionäre (z. B. Flughafen Charles de Gaulle,<br />

Frankreich, mit einer privaten Minderheitsbeteiligung, Flughafen Wien mit<br />

privater Mehrheitsbeteiligung)<br />

Strategischer Investor (Trade Buyer): Privater Investor, der Unternehmensanteile<br />

direkt vom vorherigen Eigentümer aufkauft und am Kapital der<br />

Flughafenunternehmens beteiligt ist. Der verkaufte Anteil kann das gesamte<br />

Unternehmen umfassen (z. B. Flughafen Tirana, Albanien)<br />

100 % staatliches Eigentum (z. B. Flughafen Lissabon, Portugal)<br />

Relativ wenige Flughäfen unterliegen einer vollständigen Preisregulierung, wie <strong>die</strong>s bei den<br />

Flughäfen von Gatwick, Heathrow, Stansted und Manchester der Fall ist, aber <strong>die</strong> Festlegung<br />

der Flughafengebühren erfolgt normalerweise im Rahmen eines Konsultationsprozesses, an dem<br />

Fluggesellschaften und Behörden beteiligt sind. Die Bandbreite der Regelungen zur Festlegung<br />

der Flughafengebühren reicht von der einfachen Konsultation mit den Fluggesellschaften<br />

(Kopenhagen) bis zu einem umfassenden rechtsverbindlichen geregelten Verfahren (z. B.<br />

Heathrow). Die meisten europäischen Flughäfen sind bei der Festlegung der Flughafengebühren<br />

in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt, weil sie verpflichtet sind, Fluggesellschaften<br />

und Behörden zu konsultieren.<br />

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PE 397.234

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