die auswirkungen des wachsenden ... - Stockmann, Ulrich
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3. Der aktuelle Billigflugmarkt<br />
Die Auswirkungen <strong>des</strong> <strong>wachsenden</strong> Billigflugsektors in Europa<br />
Einer groben Schätzung <strong>des</strong> Verbands europäischer Fluggesellschaften (AEA) 9 zufolge reiste<br />
2006 gut ein Viertel der Fluggäste im innereuropäischen Linienverkehr mit einer<br />
Niedrigpreisfluggesellschaft. Der Sektor verzeichnet anhaltend starke Zuwächse, wobei das<br />
Geschäftsmodell weiter präzisiert und angepasst wird (AEA, 2007, S. 13) 10 . Abb. 4 zeigt den<br />
wöchentlichen Sitzplatzanteil in Europa. Dabei entspricht <strong>die</strong> Gruppe „Sonstige“ im<br />
Wesentlichen den Chartergesellschaften.<br />
Während sich Abb. 4 auf das Sitzplatzangebot bezieht, vermittelt Tabelle 5 einen Überblick über<br />
<strong>die</strong> wichtigsten Produktionskennzahlen einiger europäischer Billigfluggesellschaften. Auf drei<br />
Unternehmen (Ryanair, easyJet und Air Berlin) entfallen 75 % <strong>des</strong> Billigfluggesamtangebots in<br />
Tabelle 5. Jede der drei Gesellschaften ist um ein Mehrfaches größer als alle anderen<br />
Billigflieger, und <strong>die</strong> Entwicklung der Verbindungen mit Billigfluggesellschaften in Europa ist<br />
von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das ungleichmäßig über Europa und Zentraleuropa<br />
verbreitete Phänomen bringt weiterhin eine Vielzahl neuer Verbindungen hervor.<br />
Günstig für <strong>die</strong> europäischen Billigfluggesellschaften sind ein sehr liberaler Rechtsrahmen<br />
sowie verschiedene geopolitische Faktoren wie <strong>die</strong> Folgenden (MINTeL, 2006):<br />
• Rechtsvorschriften über <strong>die</strong> Schaffung <strong>des</strong> einheitlichen europäischen Luftraums, <strong>die</strong><br />
den Fluggesellschaften <strong>die</strong> Rechte der 7. 11 und 8. 12 Freiheit garantieren<br />
• wenig erschlossene Luftverkehrskapazitäten in so genannten „Sekundärstädten“ wie<br />
Liverpool und „Sekundärländern“ wie Portugal, Irland usw.<br />
• <strong>die</strong> Erweiterung der Europäischen Union<br />
• Verträge über den offenen Himmel mit Nachbarländern wie Marokko, <strong>die</strong> nicht der EU<br />
angehören.<br />
9 Mitgliedsunternehmen: Adria Airlines, Aer Lingus, Air France, Air Malta, Air One, Alitalia, Austrian, bmi,<br />
British Airways, Brussels Airlines, Cargolux, Croatia Airlines, Czech Airlines, Cyprus Airways, Finnair, Iberia,<br />
Icelandair, Jat Airways, KLM, LOT Polish Airlines, Lufthansa, Luxair, Malev Hungarian Airlines, Olympic<br />
Airlines, SAS, Spanair, Swiss International, TAP Portugal, Romanian Air Transport, Turkish Airlines, Virgin<br />
Atlantic.<br />
10 Die Jahresübersicht der AEA über <strong>die</strong> Billigfluggesellschaften weist eine Kapazitätssteigerung<br />
(Sitzplätze/Woche im Sommerflugplan) von gut 20 % im Jahresvergleich 2005/2006 aus (AEA, 2007, S. 13).<br />
11 Rechte der 7. Freiheit ermöglichen <strong>die</strong> Beförderung von Fluggästen und Fracht zwischen zwei Ländern<br />
außerhalb <strong>des</strong> Heimatlands <strong>des</strong> Luftfahrtunternehmen (z. B. zwischen Paris und London durch Alitalia, ohne<br />
dabei Italien anzufliegen).<br />
12 Rechte der 8. Freiheit (auch „Kabotage“ genannt) ermöglichen <strong>die</strong> Beförderung von Fluggästen und Fracht auf<br />
Inlandsstrecken in einem Drittland im Rahmen einer Verbindung von und nach dem Heimatland <strong>des</strong><br />
Luftfahrtunternehmens (z. B. <strong>die</strong> Fluggastbeförderung von Barcelona nach Madrid durch Austrian Airlines auf<br />
einem von Wien ausgehenden Flug).<br />
13<br />
PE 397.234