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Geschäftsbericht - Intershop Holding AG

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Kapitalstruktur Das Aktienkapital betrug per Ende 2005 unverändert CHF 21 Mio.<br />

Bis am 18. Dezember 2003 setzte sich das Aktienkapital aus 900'000<br />

Inhaberaktien zu nom. CHF 20 sowie 300'000 Namenaktien zu nom. CHF<br />

10 zusammen. An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 18.<br />

Dezember 2003 wurde beschlossen, die Inhaberaktien im Verhältnis<br />

1 zu 2 zu splitten und anschliessend die Namenaktien in Inhaberaktien<br />

umzuwandeln.<br />

Das Aktienkapital setzt sich seither aus 2'100'000 Inhaberaktien zu<br />

nom. CHF 10 zusammen, welche voll dividendenberechtigt sind.<br />

Es besteht weder genehmigtes noch bedingtes Kapital; es gibt auch<br />

keine Beschränkungen der Übertragbarkeit.<br />

Die Kapitalveränderungen sind in der Konzernrechnung auf der Seite<br />

88 (Aktienkapital) und Seite 89 (Reserven und Bilanzgewinn) ersichtlich.<br />

Zum Bilanzstichtag waren keine Wandelanleihen oder Optionen ausstehend.<br />

Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus einem exekutiven und vier nicht exekutiven<br />

Mitgliedern. Auf Grund seiner Grösse bestehen keine Ausschüsse.<br />

Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel zu vier bis fünf<br />

ordentlichen Verwaltungsratssitzungen im Jahr sowie, bei Bedarf, zu<br />

kurzfristig einberufenen Sitzungen. Entscheide können auch im Zirkulationsverfahren<br />

getroffen werden. Alle Entscheidungen des Verwaltungsrates<br />

werden gemeinsam von allen Mitgliedern getroffen, wobei<br />

die Statuten die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder verlangen.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei Wahlen das<br />

Los. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen üblicherweise an den<br />

Verwaltungsratssitzungen teil.<br />

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wie auch weitere Informationen<br />

über die einzelnen Verwaltungsräte sind im <strong>Geschäftsbericht</strong><br />

auf den Seiten 6 und 7 ersichtlich. Ebenso ersichtlich sind dort Kreuzverflechtungen<br />

auf Grund der Einsitznahme in Verwaltungsräten<br />

anderer kotierter Gesellschaften. Die nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder<br />

haben früher keine operative Führungsfunktion innerhalb<br />

der Gruppe innegehabt.<br />

Im Geschäftsjahr fanden keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen<br />

zwischen nicht exekutiven Verwaltungsräten und der <strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />

statt.<br />

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