Geschäftsbericht - Intershop Holding AG
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Kapitalstruktur Das Aktienkapital betrug per Ende 2005 unverändert CHF 21 Mio.<br />
Bis am 18. Dezember 2003 setzte sich das Aktienkapital aus 900'000<br />
Inhaberaktien zu nom. CHF 20 sowie 300'000 Namenaktien zu nom. CHF<br />
10 zusammen. An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 18.<br />
Dezember 2003 wurde beschlossen, die Inhaberaktien im Verhältnis<br />
1 zu 2 zu splitten und anschliessend die Namenaktien in Inhaberaktien<br />
umzuwandeln.<br />
Das Aktienkapital setzt sich seither aus 2'100'000 Inhaberaktien zu<br />
nom. CHF 10 zusammen, welche voll dividendenberechtigt sind.<br />
Es besteht weder genehmigtes noch bedingtes Kapital; es gibt auch<br />
keine Beschränkungen der Übertragbarkeit.<br />
Die Kapitalveränderungen sind in der Konzernrechnung auf der Seite<br />
88 (Aktienkapital) und Seite 89 (Reserven und Bilanzgewinn) ersichtlich.<br />
Zum Bilanzstichtag waren keine Wandelanleihen oder Optionen ausstehend.<br />
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus einem exekutiven und vier nicht exekutiven<br />
Mitgliedern. Auf Grund seiner Grösse bestehen keine Ausschüsse.<br />
Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel zu vier bis fünf<br />
ordentlichen Verwaltungsratssitzungen im Jahr sowie, bei Bedarf, zu<br />
kurzfristig einberufenen Sitzungen. Entscheide können auch im Zirkulationsverfahren<br />
getroffen werden. Alle Entscheidungen des Verwaltungsrates<br />
werden gemeinsam von allen Mitgliedern getroffen, wobei<br />
die Statuten die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder verlangen.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei Wahlen das<br />
Los. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen üblicherweise an den<br />
Verwaltungsratssitzungen teil.<br />
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wie auch weitere Informationen<br />
über die einzelnen Verwaltungsräte sind im <strong>Geschäftsbericht</strong><br />
auf den Seiten 6 und 7 ersichtlich. Ebenso ersichtlich sind dort Kreuzverflechtungen<br />
auf Grund der Einsitznahme in Verwaltungsräten<br />
anderer kotierter Gesellschaften. Die nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder<br />
haben früher keine operative Führungsfunktion innerhalb<br />
der Gruppe innegehabt.<br />
Im Geschäftsjahr fanden keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen<br />
zwischen nicht exekutiven Verwaltungsräten und der <strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />
statt.<br />
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