Geschäftsbericht - Intershop Holding AG
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die erwartete Nutzungsdauer, jedoch maximal über 50 Jahre. Sofern<br />
die Eigennutzung jedoch nicht wesentlich ist, wird die gesamte Liegenschaft<br />
zum Marktwert bilanziert.<br />
Renditeliegenschaften werden nicht abgeschrieben.<br />
Entwicklungsliegenschaften Entwicklungsliegenschaften, bei denen durch wesentliche Um- und Neubauten<br />
in den nächsten Jahren der Marktwert deutlich erhöht werden<br />
soll, werden zu Anschaffungswerten abzüglich kumulierter Abschreibungen<br />
bzw. tieferen Marktwerten bilanziert (IAS 16). Nach Bauvollendung<br />
werden diese Liegenschaften den Renditeliegenschaften zugeordnet,<br />
sofern sie nicht zum unmittelbaren Verkauf bestimmt sind. Entwicklungsliegenschaften,<br />
welche einer Nutzung unterliegen, werden linear<br />
über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren abgeschrieben.<br />
Aufwendungen für Unterhalt und Reparaturen sind der Erfolgsrechnung<br />
belastet. Entwicklungs- und Finanzierungskosten für Neu- oder Umbauten<br />
werden aktiviert, soweit die Realisierbarkeit des Projektes<br />
gegeben ist und der erwartete Marktwert über dem fortgeführten Anschaffungswert<br />
liegt.<br />
Übrige Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich<br />
notwendigen Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen<br />
erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer von drei<br />
bis fünf Jahren.<br />
Rückstellungen Rückstellungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung für rechtliche<br />
oder faktische Verpflichtungen gebildet, die auf Ereignisse in der Vergangenheit<br />
zurückzuführen sind. Die Höhe der Rückstellung orientiert<br />
sich am erwarteten Mittelabfluss der entsprechenden Verpflichtungen.<br />
Latente Steuern Rückstellungen für latente Steuern werden nach der «Comprehensive-<br />
Balance-Sheet-Liability»-Methode gebildet. Dabei sind die Abweichungen<br />
(Bewertungsdifferenzen) zwischen dem Bilanzwert in der konsolidierten<br />
Rechnung und den lokalen steuerlichen Bilanzwerten von<br />
Aktiven und Passiven zu den an den jeweiligen Orten geltenden,<br />
aktuellen Steuersätzen bewertet und erfolgswirksam in der Bilanz<br />
zurückgestellt. Ebenso zurückgestellt werden die latenten Steuern auf<br />
Neubewertungen von Liegenschaften. Bei der Grundstückgewinnsteuer<br />
wird den jeweils am betreffenden Ort gültigen Zu- und Abschlägen auf<br />
Grund der effektiven Haltedauer vollumfänglich Rechnung getragen,<br />
d.h. ein allfälliger «Spekulationszuschlag» wird bei der Bestimmung<br />
der latenten Steuern mitberücksichtigt.<br />
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