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Geschäftsbericht - Intershop Holding AG

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<strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />

Konzernrechnung<br />

Änderungen in den lokalen Steuersätzen werden in die Berechnung<br />

der latenten Steuern einbezogen. Die Bewertungsdifferenzen werden<br />

auf Stufe Einzelgesellschaft mit den anrechenbaren, steuerlichen Verlustvorträgen<br />

verrechnet. Latente Steuerguthaben («Tax-Assets») werden<br />

aktiviert, sofern deren Realisierung wahrscheinlich ist.<br />

Latente Steuern auf Gewinnen von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften<br />

und von den nach der «Equity»-Methode bewerteten Beteiligungen,<br />

die in naher Zukunft ausgeschüttet werden, sind in den<br />

ordentlichen Steuerrückstellungen enthalten.<br />

Derivative Finanzinstrumente In der <strong>Intershop</strong>-Gruppe werden derivative Finanzinstrumente nur für<br />

Absicherungsgeschäfte eingesetzt. Sie werden im Erwerbszeitpunkt zu<br />

Anschaffungswerten bilanziert und anschliessend zu Marktwerten bewertet.<br />

Die Verbuchung der darauf resultierenden Marktwertveränderungen<br />

(unrealisierte Gewinne und Verluste) hängen von der Art der<br />

Absicherung ab, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt<br />

wird.<br />

Die Marktwertveränderung von Absicherungsgeschäften, die zur Absicherung<br />

von zukünftigen Cashflows dienen (Cashflow Hedges), werden<br />

direkt im Eigenkapital erfasst, sofern die Vorschriften von IAS 39 erfüllt<br />

sind. Die im Eigenkapital kumulierten Wertveränderungen werden<br />

in jenem Zeitpunkt dem Finanzerfolg belastet oder gutgeschrieben, in<br />

dem die abgesicherte Position erfolgswirksam wird. Kann ein abgesicherter<br />

Cashflow nicht mehr stattfinden, z. B. durch Rückführung<br />

einer Hypothek mit abgesicherten Zinszahlungen, so wird die kumulierte<br />

Wertveränderung unverzüglich über die Erfolgsrechnung<br />

verbucht. Bei allen anderen Absicherungsgeschäften werden die Marktwertveränderungen<br />

direkt im Finanzerfolg verbucht.<br />

Personalvorsorge Für die Altersvorsorge bestehen – nebst den staatlichen Vorsorgeeinrichtungen<br />

– verschiedene Vorsorgepläne der Tochtergesellschaften in<br />

der Schweiz. Bei der Anwendung des Beitragsprimates entsprechen die<br />

in der Jahresrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den jeweiligen<br />

Beiträgen der Gesellschaft. Auf Grund seiner Eigenschaften wird der<br />

schweizerische Beitragsprimat-Vorsorgeplan nach IFRS jedoch als Leistungsprimat<br />

qualifiziert. Da die Anzahl der versicherten Mitarbeiter in<br />

der Schweiz jedoch nicht wesentlich ist, wird auf die Erstellung eines<br />

versicherungstechnischen Gutachtens gemäss IAS 19 verzichtet. Basieren<br />

Vorsorgepläne auf dem Leistungsprimat, so werden die Beiträge

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