Geschäftsbericht - Intershop Holding AG
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<strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />
Konzernrechnung<br />
Änderungen in den lokalen Steuersätzen werden in die Berechnung<br />
der latenten Steuern einbezogen. Die Bewertungsdifferenzen werden<br />
auf Stufe Einzelgesellschaft mit den anrechenbaren, steuerlichen Verlustvorträgen<br />
verrechnet. Latente Steuerguthaben («Tax-Assets») werden<br />
aktiviert, sofern deren Realisierung wahrscheinlich ist.<br />
Latente Steuern auf Gewinnen von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften<br />
und von den nach der «Equity»-Methode bewerteten Beteiligungen,<br />
die in naher Zukunft ausgeschüttet werden, sind in den<br />
ordentlichen Steuerrückstellungen enthalten.<br />
Derivative Finanzinstrumente In der <strong>Intershop</strong>-Gruppe werden derivative Finanzinstrumente nur für<br />
Absicherungsgeschäfte eingesetzt. Sie werden im Erwerbszeitpunkt zu<br />
Anschaffungswerten bilanziert und anschliessend zu Marktwerten bewertet.<br />
Die Verbuchung der darauf resultierenden Marktwertveränderungen<br />
(unrealisierte Gewinne und Verluste) hängen von der Art der<br />
Absicherung ab, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt<br />
wird.<br />
Die Marktwertveränderung von Absicherungsgeschäften, die zur Absicherung<br />
von zukünftigen Cashflows dienen (Cashflow Hedges), werden<br />
direkt im Eigenkapital erfasst, sofern die Vorschriften von IAS 39 erfüllt<br />
sind. Die im Eigenkapital kumulierten Wertveränderungen werden<br />
in jenem Zeitpunkt dem Finanzerfolg belastet oder gutgeschrieben, in<br />
dem die abgesicherte Position erfolgswirksam wird. Kann ein abgesicherter<br />
Cashflow nicht mehr stattfinden, z. B. durch Rückführung<br />
einer Hypothek mit abgesicherten Zinszahlungen, so wird die kumulierte<br />
Wertveränderung unverzüglich über die Erfolgsrechnung<br />
verbucht. Bei allen anderen Absicherungsgeschäften werden die Marktwertveränderungen<br />
direkt im Finanzerfolg verbucht.<br />
Personalvorsorge Für die Altersvorsorge bestehen – nebst den staatlichen Vorsorgeeinrichtungen<br />
– verschiedene Vorsorgepläne der Tochtergesellschaften in<br />
der Schweiz. Bei der Anwendung des Beitragsprimates entsprechen die<br />
in der Jahresrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den jeweiligen<br />
Beiträgen der Gesellschaft. Auf Grund seiner Eigenschaften wird der<br />
schweizerische Beitragsprimat-Vorsorgeplan nach IFRS jedoch als Leistungsprimat<br />
qualifiziert. Da die Anzahl der versicherten Mitarbeiter in<br />
der Schweiz jedoch nicht wesentlich ist, wird auf die Erstellung eines<br />
versicherungstechnischen Gutachtens gemäss IAS 19 verzichtet. Basieren<br />
Vorsorgepläne auf dem Leistungsprimat, so werden die Beiträge