Geschäftsbericht - Intershop Holding AG
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<strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />
Konzernrechnung<br />
Konsolidierungsgrundsätze<br />
Basis der Konsolidierung Die Konzernrechnung der <strong>Intershop</strong>-Gruppe wurde in Übereinstimmung<br />
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International<br />
Accounting Standards Board (IASB) erstellt. Der Abschluss<br />
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts<br />
sowie den Vorschriften des Kotierungsreglementes und<br />
des Zusatzreglementes für die Kotierung von Immobiliengesellschaften<br />
der SWX Swiss Exchange.<br />
Grundlage der Konsolidierung bilden die geprüften Jahresrechnungen<br />
der Gruppengesellschaften zum 31. Dezember.<br />
Per 1. Januar 2005 sind die folgenden neuen IFRS in Kraft getreten:<br />
– IFRS 2: Share-based Payment<br />
– IFRS 3: Business Combinations<br />
– IFRS 4: Insurance Contracts<br />
– IFRS 5: Non-current Assets Held for Sale and Discontinued<br />
Operations<br />
<strong>Intershop</strong> war im Berichtsjahr lediglich von IFRS 5 betroffen. In Übereinstimmung<br />
mit diesem neuen Standard wurden die bereits früher als<br />
einzustellende Bereiche ausgewiesenen Aktivitäten überprüft. Es handelt<br />
sich dabei um die verbliebenen ausländischen Aktivitäten und Gesellschaften.<br />
Da der Verkauf des in den Vereinigten Staaten verbliebenen<br />
Einkaufszentrums per Ende des Jahres realisiert werden konnte<br />
und auch die Liquidation der verbliebenen ausländischen Gesellschaften<br />
innert Jahresfrist erwartet wird, werden die gesamten Erlöse inklusive<br />
des Gewinns aus dem Verkauf des ausländischen Einkaufszentrums<br />
und alle Aufwendungen der einzustellenden Bereiche in der<br />
Erfolgsrechnung neu netto unter der Position «Reingewinn einzustellende<br />
Bereiche» ausgewiesen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst<br />
(restatement). Die Details dieser Erfolgsposition sind in der<br />
Anmerkung 25 ausgewiesen.<br />
Ebenfalls in Übereinstimmung mit IFRS 5 müssen Vermögenswerte, deren<br />
Veräusserung beschlossen worden sind und deren Verkauf innert<br />
Jahresfrist höchstwahrscheinlich sind, neu im Umlaufvermögen ausgewiesen<br />
werden. <strong>Intershop</strong> hat deshalb vier Eigentumswohnungen sowie<br />
eine Renditeliegenschaft in die Position «Liegenschaften zum Verkauf»<br />
umklassiert, da für alle diese Objekte am Bilanzstichtag öffentlich<br />
beurkundete Verkaufsverträge vorlagen.<br />
Per 1. Januar 2005 sind die folgenden überarbeiteten Rechnungslegungsstandards<br />
in Kraft getreten und wurden, soweit anwendbar, im