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Wissenschaft<br />
Entwicklung des Zentralismus in Österreich von 1985 bis 2000<br />
Rutschen Gemeinden<br />
in die Abhängigkeit ?<br />
Gegenstand dieser Diplomarbeit an der WU Wien ist eine Analyse der Frage, ob das<br />
österreichische System der Verteilung von Steuereinnahmen auf die Ebenen der<br />
Gebietskörperschaften im Zeitablauf zentralistischer wurde oder ob dem<br />
Subsidiaritätsprinzip vermehrt Rechnung getragen wurde.<br />
◆ Josef Meichenitsch<br />
Bei dieser Betrachtung werden die Einnahmen<br />
der Gebietskörperschaften hinsichtlich<br />
ihrer Zusammensetzung im Zeitablauf<br />
von 1985 bis 2000 untersucht. Von<br />
besonderem Interesse ist dabei der Anteil,<br />
den die gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />
einnehmen, da über sie ein Großteil<br />
des Steueraufkommens verteilt wird. Diesem<br />
Vorgehen liegt die Annahme<br />
zugrunde, dass über die Entwicklung der<br />
Einnahmen ein Rückschluss auf die Veränderung<br />
der Abhängigkeit gegenüber<br />
dem Bund gezogen werden kann. Für<br />
diese Fragestellung wird der Untersuchung<br />
von Bös/Genser/Holzmann 1<br />
gefolgt, die eine vergleichbare Analyse für<br />
den Zeitraum von 1958 bis 1979 durchgeführt<br />
hatten. Die Autoren kamen im<br />
Zuge ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis,<br />
dass seit 1958 eine Zunahme des<br />
Zentralismus in Österreich zu verzeichnen<br />
war, wobei Zentralismus, wie auch in<br />
diesem Beitrag, nicht über die Gesetzgebungshoheit,<br />
sondern über die Einnahmenanteile<br />
definiert wurde. Die Begrün-<br />
◆ Josef<br />
Meichenitsch ist wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter am Österreichischen<br />
Institut für Familienforschung<br />
20 KOMMUNAL<br />
dung für ihr Ergebnis sahen Bös/Genser/Holzmann<br />
demnach hauptsächlich in<br />
der starken Zunahme der gemeinschaftlichen<br />
Bundesabgaben zu Lasten der übrigen<br />
Abgabenarten. Dieser Beitrag bildet<br />
quasi eine Fortsetzung der Arbeit von<br />
Bös/Genser/Holzmann für die Periode<br />
von 1985 bis 2000 und stellt die Frage,<br />
ob sich der Trend zu mehr Zentralismus<br />
seither fortsetzte oder dem Subsidiaritätsprinzip<br />
vermehrt Rechnung getragen<br />
wurde.<br />
Ungeachtet der Tatsache, dass der Finanzausgleich<br />
aus mehr als nur der Mittelverteilung<br />
besteht, bleiben die Verteilung<br />
der Aufgaben (passiver Finanzausgleich)<br />
sowie die Thematik der Transfers in diesem<br />
Beitrag weitgehend unberücksichtigt.<br />
Gegenstand ist schwerpunktmäßig<br />
der aktive Finanzausgleich, der in einer<br />
ersten Stufe die Finanzmittel vertikal zwischen<br />
den einzelnen Ebenen aufteilt und<br />
in einem weiteren Verteilungsprozess<br />
eine horizontale Verteilung vornimmt.<br />
Zur Gänze unberücksichtigt bleiben all<br />
jene Finanzströme, die außerhalb des<br />
Finanzausgleichsgesetzes geregelt sind,<br />
wie zum Beispiel die Wohnbauförderung.<br />
Anteile am Abgabenertrag<br />
bleiben konstant<br />
Die Anteile der einzelnen Gebietskörperschaften<br />
am Gesamtabgabenertrag setzen<br />
sich aus den ausschließlichen Bundes-,<br />
Landes- und Gemeindeabgaben und den<br />
1 BÖS/GENSER/HOLZMANN (1983); Österreich,<br />
in: Handbuch der Finanzwissenschaft<br />
gemeinschaftlichenBundesabgaben,<br />
sowie den<br />
Zuschlagsabgaben<br />
und<br />
den Abgaben<br />
vom selben<br />
Besteuerungsgegenstand<br />
zusammen.<br />
Hierbei lässt sich auf Basis der Gebarungsübersichten<br />
feststellen, dass sich<br />
die Anteile am Gesamtabgabenertrag für<br />
alle Gebietskörperschaften konstant entwickelt<br />
haben. Der Anteil des Bundes am<br />
Gesamtabgabenertrag beträgt relativ konstant<br />
ca. 71 Prozent, jener der Länder ca.<br />
10 Prozent und jener der Gemeinden ca.<br />
11 Prozent. Wien als Land und Gemeinde<br />
zieht ca. 8 Prozent des Gesamtabgabenertrages<br />
auf sich.<br />
Eine Veränderung der Anteile würde<br />
bedeuten, dass eine Gebietskörperschaft<br />
einen größeren bzw. geringeren Anteil<br />
am Gesamtabgabenertrag erhalten hätte.<br />
Eine Veränderung dieser Art könnte nur<br />
aus einer Neuregelung der Kompetenzverteilung<br />
oder durch massive Eingriffe in<br />
die Schlüssel der Ertragsanteile ausgelöst<br />
werden. Eine solche Veränderung ist<br />
jedoch im Beobachtungszeitraum nicht<br />
eingetreten.<br />
Struktur der Anteile<br />
ändert sich massiv<br />
Dem Bund sind im<br />
Beobachtungszeitraum<br />
mehr Anteile aus den<br />
gemeinschaftlichen<br />
Bundesabgaben zugeflossen<br />
als den übrigen<br />
Gebietskörperschaften.<br />
Zur Beantwortung der Frage, ob sich die<br />
Zentralisierungstendenz fortsetzte, ist es