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Wissenschaft<br />

Entwicklung des Zentralismus in Österreich von 1985 bis 2000<br />

Rutschen Gemeinden<br />

in die Abhängigkeit ?<br />

Gegenstand dieser Diplomarbeit an der WU Wien ist eine Analyse der Frage, ob das<br />

österreichische System der Verteilung von Steuereinnahmen auf die Ebenen der<br />

Gebietskörperschaften im Zeitablauf zentralistischer wurde oder ob dem<br />

Subsidiaritätsprinzip vermehrt Rechnung getragen wurde.<br />

◆ Josef Meichenitsch<br />

Bei dieser Betrachtung werden die Einnahmen<br />

der Gebietskörperschaften hinsichtlich<br />

ihrer Zusammensetzung im Zeitablauf<br />

von 1985 bis 2000 untersucht. Von<br />

besonderem Interesse ist dabei der Anteil,<br />

den die gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />

einnehmen, da über sie ein Großteil<br />

des Steueraufkommens verteilt wird. Diesem<br />

Vorgehen liegt die Annahme<br />

zugrunde, dass über die Entwicklung der<br />

Einnahmen ein Rückschluss auf die Veränderung<br />

der Abhängigkeit gegenüber<br />

dem Bund gezogen werden kann. Für<br />

diese Fragestellung wird der Untersuchung<br />

von Bös/Genser/Holzmann 1<br />

gefolgt, die eine vergleichbare Analyse für<br />

den Zeitraum von 1958 bis 1979 durchgeführt<br />

hatten. Die Autoren kamen im<br />

Zuge ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis,<br />

dass seit 1958 eine Zunahme des<br />

Zentralismus in Österreich zu verzeichnen<br />

war, wobei Zentralismus, wie auch in<br />

diesem Beitrag, nicht über die Gesetzgebungshoheit,<br />

sondern über die Einnahmenanteile<br />

definiert wurde. Die Begrün-<br />

◆ Josef<br />

Meichenitsch ist wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter am Österreichischen<br />

Institut für Familienforschung<br />

20 KOMMUNAL<br />

dung für ihr Ergebnis sahen Bös/Genser/Holzmann<br />

demnach hauptsächlich in<br />

der starken Zunahme der gemeinschaftlichen<br />

Bundesabgaben zu Lasten der übrigen<br />

Abgabenarten. Dieser Beitrag bildet<br />

quasi eine Fortsetzung der Arbeit von<br />

Bös/Genser/Holzmann für die Periode<br />

von 1985 bis 2000 und stellt die Frage,<br />

ob sich der Trend zu mehr Zentralismus<br />

seither fortsetzte oder dem Subsidiaritätsprinzip<br />

vermehrt Rechnung getragen<br />

wurde.<br />

Ungeachtet der Tatsache, dass der Finanzausgleich<br />

aus mehr als nur der Mittelverteilung<br />

besteht, bleiben die Verteilung<br />

der Aufgaben (passiver Finanzausgleich)<br />

sowie die Thematik der Transfers in diesem<br />

Beitrag weitgehend unberücksichtigt.<br />

Gegenstand ist schwerpunktmäßig<br />

der aktive Finanzausgleich, der in einer<br />

ersten Stufe die Finanzmittel vertikal zwischen<br />

den einzelnen Ebenen aufteilt und<br />

in einem weiteren Verteilungsprozess<br />

eine horizontale Verteilung vornimmt.<br />

Zur Gänze unberücksichtigt bleiben all<br />

jene Finanzströme, die außerhalb des<br />

Finanzausgleichsgesetzes geregelt sind,<br />

wie zum Beispiel die Wohnbauförderung.<br />

Anteile am Abgabenertrag<br />

bleiben konstant<br />

Die Anteile der einzelnen Gebietskörperschaften<br />

am Gesamtabgabenertrag setzen<br />

sich aus den ausschließlichen Bundes-,<br />

Landes- und Gemeindeabgaben und den<br />

1 BÖS/GENSER/HOLZMANN (1983); Österreich,<br />

in: Handbuch der Finanzwissenschaft<br />

gemeinschaftlichenBundesabgaben,<br />

sowie den<br />

Zuschlagsabgaben<br />

und<br />

den Abgaben<br />

vom selben<br />

Besteuerungsgegenstand<br />

zusammen.<br />

Hierbei lässt sich auf Basis der Gebarungsübersichten<br />

feststellen, dass sich<br />

die Anteile am Gesamtabgabenertrag für<br />

alle Gebietskörperschaften konstant entwickelt<br />

haben. Der Anteil des Bundes am<br />

Gesamtabgabenertrag beträgt relativ konstant<br />

ca. 71 Prozent, jener der Länder ca.<br />

10 Prozent und jener der Gemeinden ca.<br />

11 Prozent. Wien als Land und Gemeinde<br />

zieht ca. 8 Prozent des Gesamtabgabenertrages<br />

auf sich.<br />

Eine Veränderung der Anteile würde<br />

bedeuten, dass eine Gebietskörperschaft<br />

einen größeren bzw. geringeren Anteil<br />

am Gesamtabgabenertrag erhalten hätte.<br />

Eine Veränderung dieser Art könnte nur<br />

aus einer Neuregelung der Kompetenzverteilung<br />

oder durch massive Eingriffe in<br />

die Schlüssel der Ertragsanteile ausgelöst<br />

werden. Eine solche Veränderung ist<br />

jedoch im Beobachtungszeitraum nicht<br />

eingetreten.<br />

Struktur der Anteile<br />

ändert sich massiv<br />

Dem Bund sind im<br />

Beobachtungszeitraum<br />

mehr Anteile aus den<br />

gemeinschaftlichen<br />

Bundesabgaben zugeflossen<br />

als den übrigen<br />

Gebietskörperschaften.<br />

Zur Beantwortung der Frage, ob sich die<br />

Zentralisierungstendenz fortsetzte, ist es

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