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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

Aktienrecht, Sozialversicherungssysteme, Gerichtsorganisation, Steuerrecht usw.<br />

Naturrecht und Technokratismus haben geme<strong>in</strong>, dass sie e<strong>in</strong>e vorpositive und<br />

auch vordemokratische Konzeption des „richtigen“ Rechts haben; <strong>die</strong> Legitimität<br />

des Rechts ergibt sich re<strong>in</strong> material dadurch, dass es sachlich als „gerecht“ bzw.<br />

„richtig“ ersche<strong>in</strong>t.<br />

3.2.15 Legitimitätsgrundlagen des Völkerrechts<br />

Der e<strong>in</strong>zelne Staat gilt als souverän, es gibt ke<strong>in</strong>en dem Staat übergeordneten<br />

Rechtsetzer. Buch „Vom Recht des Kriegs und des Friedens“ von Grotius ist <strong>die</strong><br />

Grundlage für e<strong>in</strong> völkerrechtliches Gewohnheitsrecht.<br />

Völkerrechtliche Verträge. Die dar<strong>in</strong> enthaltenen Grundsätze stellen<br />

Rechtsnormen auf, welche für <strong>die</strong> Mitgliedstaaten <strong>die</strong>ser Organisation verb<strong>in</strong>dlich<br />

s<strong>in</strong>d (sekundäres Völkerrecht).<br />

Völkerrechtliches Vertragsrecht und sekundäres Recht s<strong>in</strong>d positives,<br />

geschriebenes Recht.<br />

Völkerrechtliche Menschenrechtskonzeption ist naturrechtlich <strong>in</strong>spiriert,<br />

überpositiven Charakter (<strong>die</strong> Menschenrechte sollen auch gegen positives<br />

staatliches Recht durchgesetzt werden).<br />

Völkerrecht Vorrang gegenüber Landesrecht. Legitimation <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationaler<br />

Technokratie od. <strong>in</strong>ternationalen Menschenrechtskonzeptionen.<br />

3.3 Zusammenfassung der Legitimitätsgrundlagen<br />

3.3.1 Geoffenbartes Recht<br />

Legitimationsgrundlage: von Gott offenbart:<br />

• 10 Gebote<br />

• Islamisches Recht<br />

• Göttliche/christliche Naturrecht<br />

Geme<strong>in</strong>same religiöse Überzeugung d. Bevölkerung ist erforderlich. Recht gilt,<br />

weil richtig oder gerecht. Material legimiert (durch Inhalt) à output-orientiert.<br />

3.3.2 Gewordenes Recht<br />

Legitimationsgrundlage: im Laufe der Zeit entstanden (Gewohnheitsrecht). Muss<br />

von der Rechtsüberzeugung der Bevölkerung getragen werden. Kann sich<br />

wandeln. Wenn aufgeschrieben, nicht Rechtsetzung sondern Niederschrift.<br />

3.3.3 Gefundenes Recht<br />

Legitimationsgrundlage: durch <strong>die</strong> Natur der Sache vorgegeben, stimmt mit der<br />

Vernunft übere<strong>in</strong>. Ausprägungen:<br />

• Rationalistisches Naturrecht (entspricht der Natur des Menschen)<br />

• Utilitarismus (gesellschaftl. Nutzen maximieren)<br />

• Technokratismus (vernünftige, sachgerechte Lösungen)<br />

Basis ist re<strong>in</strong> material.<br />

3.3.4 Gesetztes Recht

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