Einführung in die Rechtswissenschaft
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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
Echte Lücken: wenn Gesetz lückenhaft und Gewohnheitsrecht ke<strong>in</strong>e Antwort gibt.<br />
(d.h. wenn Gesetz e<strong>in</strong>e Frage regeln sollte, <strong>die</strong>s aber nicht tut àplanwidrige<br />
Unvollständigkeit)<br />
Lücke <strong>in</strong>tra legem: <strong>in</strong>nerhalb des Gesetzes. Bestimmung ist enthalten, ist aber<br />
konkretisierungsbedürftig (z.B. Generalklausel). Gewollter<br />
Konkretisierungsspielraum für <strong>die</strong> rechtsanwendenden Behörden.<br />
Unechte Lücke: Gesetz gibt Antwort, <strong>die</strong>se ist aber nicht befriedigend. (subjektiv<br />
als unpassend erachtet). Korrekturen kann nur der Gesetzgeber anbr<strong>in</strong>gen.<br />
Qualifiziertes Schweigen: Gesetzgeber hat e<strong>in</strong>e bestimmte Regelung bewusst<br />
nicht getroffen.<br />
Lücken praeter legem: echte und unechte (ausserhalb des Gesetzes)<br />
17.6 Konkretisierungsspielraum: Ermessen, Beurteilungsspielraum, Abwägung<br />
17.6.1 Ermessen und Beurteilungsspielraum<br />
Gesetz will e<strong>in</strong>e Frage bewusst nicht e<strong>in</strong>deutig regeln. Man unterscheidet:<br />
• Tatbestandsermessen: Tatbestandsumschreibung ist unbestimmt und lässt<br />
Beurteilungsspielraum.<br />
• Rechtsfolgeermessen: <strong>die</strong> Rechtsfolge ist unbestimmt:<br />
• Handlungsermessen: Behörde kann entscheiden, ob handeln oder nicht<br />
• Auswahlermessen: Behörde wählt unter versch. Möglichkeiten aus<br />
àKonkretisierungsspielraum, Entscheidungsspielraum<br />
17.6.2 Bedeutung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Rechtsgebieten<br />
• Verwaltungsrecht: Zentrale Rolle. Verwaltung hat grossen Spielraum.<br />
• Strafrecht: TBseite: ke<strong>in</strong> Ermessen. RFseite: grosse Ermessensauswahl.<br />
• Zivilrecht: nicht so grosse Bedeutung, aber trotzdem z.B.<br />
Interessenabwägung<br />
17.6.3 Ermessensausübung/Abwägung<br />
17.6.3.1 Anwendungsbereich<br />
Abwägung der verschiedenen <strong>in</strong> Frage stehenden Interessen.<br />
• Beurteilungsspielraum/Ermessen e<strong>in</strong>geräumt<br />
• Normen, <strong>die</strong> als Pr<strong>in</strong>zipien strukturiert s<strong>in</strong>d<br />
• Beurteilung der Verhältnismässigkeit<br />
• Anwendung von F<strong>in</strong>alnormen