Einführung in die Rechtswissenschaft
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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
8.4.2 Inhalt der Menschenrechte<br />
Teilweise umstritten.<br />
• Recht auf Leben und Freiheit<br />
• Verbot der Folter<br />
• Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit<br />
• Me<strong>in</strong>ungsäusserungsfreiheit<br />
• M<strong>in</strong>destgarantien <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gerichtlichen Verfahren<br />
• Grundsatz „Ke<strong>in</strong>e Strafe ohne Gesetz“<br />
Viele werden nicht überall auf der Welt anerkannt, z.B:<br />
• Gleichberechtigung von Mann und Frau<br />
• Ehefreiheit<br />
• Glaubensfreiheit<br />
• Eigentumsgarantie<br />
8.4.3 Freiheitsrechte und soziale Grundrechte<br />
Freiheits- bzw. Abwehrrechte aber auch negative Rechte genannt. Geben den<br />
Privaten e<strong>in</strong> Abwehrrecht gegen staatliche E<strong>in</strong>griffe, z.B. Eigentumsfreiheit.<br />
Soziale Grundrechte: Leistungsrechte, positive Rechte. Geben den Privaten e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch gegen den Staat auf e<strong>in</strong>e bestimmte Leistung. Z.B. Recht auf Wohnung<br />
8.4.4 Rechtsquellen<br />
Grundrechte und Menschenrechte werden durch folgende Rechtsquellen<br />
gewährleistet:<br />
• Völkerrechtlich gewährleistete Menschenrechte (z.B. allg. Erklärung der<br />
Menschenrechte, Europäische Konvention zum Schutze der<br />
Menschenrechte und Grundfreiheiten, Internationaler Pakt über<br />
bürgerliche und politische Rechte…)<br />
• Grundrechte der Bundesverfassung (Rechtsgleichheit, Willkürverbot, Recht<br />
auf Leben, Schutz der Privatsphäre, Wirtschaftsfreiheit…)<br />
• Grundrechte <strong>in</strong> den Kantonsverfassungen<br />
8.4.5 E<strong>in</strong>schränkungen<br />
MR und GR können nicht absolut gelten. Können zu Rechten und Freiheiten<br />
anderer Menschen sowie zu öffentlichen Interessen <strong>in</strong> Konflikt treten. Z.B.<br />
Pornografische, rassistische Äusserungen, Freiheitsstrafen.<br />
Solche E<strong>in</strong>schränkungen s<strong>in</strong>d zulässig, wenn Gesetzliche Grundlage, öff.<br />
Interesse, Schutz Grundrechte dritter, verhältnissmässig.<br />
• Hauptproblem der Grundrechtsdiskussion.